Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.03.2014, B 78
Betreff: Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4004 + Anl. 7 - E 261/13 LINKE. - Zu Ziffer 1: Es gehört zu den ständigen Aufgaben des Magistrats - Amt für Wohnungswesen und Rathaus für Senioren - über die Bestände von barrierefreien Wohnungen für behinderte Menschen und Senioren zu beraten. Die Beratung stützt sich überwiegend auf öffentlich geförderte Wohnungen. Die aktuell verfügbaren öffentlich geförderten Wohnungen werden gezielt an Berechtige für den sozialen Wohnungsbau vermittelt, wobei besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, Wohnungen mit besonderen Ausstattungen an die Bewerber zu vermitteln, die tatsächlich die vorhandene barrierefreie Ausstattung benötigen. Für die gezielte Vermittlung von barrierefreiem Wohnraum hält der Magistrat, Amt für Wohnungswesen, bereits Daten über den Bestand und die Ausstattung von öffentlich geförderten senioren- und behindertengerechten Wohnungen in Frankfurt vor. In dem Kataster werden Ausstattungsmerkmale der Wohnungen, insbesondere des Sanitärbereichs, der Küche, über den Aufzug, barrierefreien Zugang zum Haus und Balkon/Terrasse, Eignung für Rollstuhlfahrer, Parkplätze, Infrastruktur der Umgebung (Entfernung zu öffentlichem Nahverkehr, Lebensmittel, Restaurants, Ärzte, Apotheke) etc. katalogisiert. Diese Informationen werden bei der Beratung genutzt bzw. werden den Wohnungsangeboten ergänzend hinzugefügt. Es stehen Wohnungen in verschiedenen Förderprogrammen, auch für den Mittelstand, zur Verfügung. Darüber hinaus sind Informationen über die Bestände an frei finanzierten, über den freien Wohnungsmarkt mietbare Seniorenwohnungen vorhanden. Eine Liste mit Kontaktadressen wird Interessenten bei Bedarf zur Verfügung gestellt und in Kürze im Internet verfügbar sein. Die privaten Anlagen sind auch in der Datenbank Seniorenwohnungen schon teilweise verfügbar bzw. werden dort noch eingepflegt: http://www.aelterwerden-in-frankfurt.de/wohnungssuche< /p> Informationen über aktuell vermietbare, barrierefreie Wohnungen aus frei finanzierten Beständen sind nicht verfügbar. Senioren oder behinderte Bewerber, die nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören, suchen auf dem freien Markt. Eine zentrale Auskunfts- bzw. Vergabestelle gibt es über diese Wohnungen nicht. Dies dürfte auch an rechtliche Grenzen stoßen, zumal Eigentümer nicht verpflichtet sind, die in Frage kommenden Daten über barrierefreie Wohnungen einer möglichen Zentralen Auskunftsstelle zur Verfügung zu stellen. Zu Ziffer 2: Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - arbeitet bereits mit den kommunalen und freien Wohnungsgesellschaften daran, die Daten über öffentlich geförderte behinderten- oder seniorengerechte Wohnungen mit ihren speziellen Ausstattungen zu erfassen. Ein individueller Abgleich mit den Eigentümerdaten hat stattgefunden. Die Datenbank wird kontinuierlich ergänzt, wenn Wohnungen frei werden. Die ABG FRANKFURT HOLDING unterhält seit mehreren Jahren eine zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen, bei der sämtliche, diesbezügliche Wohnungen des ABG-Konzerns erfasst sind. Zu Ziffer 3: Der Bedarf an öffentlich geförderten barrierefreien Wohnungen ist bekannt und wird alljährlich im Jahresbericht des Amtes für Wohnungswesen abgebildet. Eine darüber hinaus gehende Erhebung des Bedarfs wird für nicht zielführend erachtet, zumal auf die Vergabe der Wohnungen aus frei finanzierten Beständen kein Einfluss besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2013EE 261Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffenEtatantrag · LINKE.
- 7. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 78Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER