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Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Förderung von Social Start-ups

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
4 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 100.000 Euro zur Förderung von gemeinwohlorientierten Unternehmensgründungen vor. Ziel ist es, soziale und ökologische Engagements zu unterstützen und die Finanzierung in der Anfangsphase zu erleichtern. Dies soll dazu beitragen, dass Unternehmen, die nicht auf maximalen Profit ausgerichtet sind, erfolgreich gegründet und betrieben werden können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Förderung von gemeinwohlorientierten Unternehmensgründungen (z.B. Social Start-Ups, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs etc.), werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 100.000 Euro eingestellt.

Die bereitgestellten Mittel sollen in Form von Fördergeldern und anderen Unterstützungsleistungen (z. B. Mentoring oder Workshops) eingesetzt werden.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Bei gemeinwohlorientierten Unternehmen geht es darum, unternehmerisches Handeln mit sozialem und ökologischen Engagement zu verbinden. Die Unternehmung haben zum Ziel, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft oder die Umwelt zu erzeugen. Hierbei steht nicht der maximale Profit, sondern vielmehr die Maximierung des sozialen und ökologischen Nutzens im Vordergrund. Auch die Organisationsstruktur und die Eigentumsverhältnisse spiegeln diese Ziele wieder. Werden Gewinne erwirtschaftet, sind diese nur Mittel zum Zweck und dienen primär dem Unternehmenszweck. Das heißt, sie werden reinvestiert, zurückgelegt, für bessere Löhne verwendet oder für einen wohltätigen Zweck gespendet. Bei Unternehmen, die nach dem Prinzip des Verantwortungseigentums geführt werden (z.B. indem das Eigentum am Unternehmen in eine Stiftung überführt wird) kommt hinzu, dass die Gründer*innen nicht nur keinen Anspruch auf Gewinnausschüttungen und Vermögensanteile haben, das Unternehmen gehört auch sich selbst. Beispielsweise eine feindliche Übernahme sowie Spekulation oder Zersplitterung durch einen externen Investor wären damit ausgeschlossen. Das Unternehmen soll in den Händen von Menschen verbleiben, die dem Unternehmen auch verbunden sind. Weil es gemeinwohlorientierten Unternehmensgründungen nicht um schnelle Gewinne oder einen schnellstmöglichen Verkauf geht, passt die übliche Venture-Capital-Logik nicht zur Finanzierung. Daher ist die Finanzierung in der Anfangsphase oftmals eine große Herausforderung. Dies soll mit einer entsprechenden Förderung und einer generellen Unterstützung seitens der Wirtschaftsförderung erleichtert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2023EE 150Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Licht- und Drohnenshow an SilvesterEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 19. April 2024BB 145Licht- und Drohnenshow an SilvesterMagistratsbericht
  3. 6. Juni 2024Sie sind hier
    EE 246Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Förderung von Social Start-ups
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  4. 5. Juli 2024NRNR 977Umwidmung der für die Durchführung einer Licht- und Drohnenshow reservierten Mittel - Förderung von Social Start-upsSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 28 · 25.06.2024
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage E 246 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO II, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage E 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 977 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (E 246 = Annahme, NR 977 = Ablehnung)Gartenpartei (E 246 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeAfDBFF-BIG
Enthaltung:
FRAKTION
Sonstige:
CDU (Votum im Ältestenausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (E 246 = Annahme, NR 977 = Ablehnung) Gartenpartei (E 246 = Ablehnung)

Ältestenausschusses
Sitzung 31 · 11.07.2024
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage E 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 977 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (E 246 = Annahme, NR 977 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Enthaltung:
FRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (NR 977 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (E 246 = Annahme, NR 977 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (NR 977 = Ablehnung)

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