Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktbereich: 17…
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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Schaffung zusätzlicher Stellen in den zuständigen Ämtern für Wohnungspolitik und städtische Liegenschaften, um eine aktive Wohnungs- und Liegenschaftspolitik zu betreiben. Dies ist notwendig, um den steigenden Anforderungen und der unbesetzten Stellen gerecht zu werden. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Wohnraumsituation in Frankfurt.
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Grundstücksgeschäften Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Wohnungspolitik ernst nehmen: Stellen schaffen Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832 , dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den für die Wohnungspolitik und städtischen Liegenschaften zuständigen Ämtern (darunter das Amt für Wohnungswesen, Amt für Bau und Immobilien, die Bauaufsicht u.a.) werden ausreichend zusätzliche Stellen geschaffen, um eine aktive Wohnungs- und Liegenschaftspolitik zu betreiben.
Begründung
Schon jetzt werden neu ausgewiesene Stellen nicht besetzt. Das führt dazu, dass laut Stellenplan 2022 in der Stadtplanung 24 vorgesehene volle Stellen bisher nicht besetzt sind. Trotzdem ist zur Zeit nur vier Stellen im Stadtplanungsamt ausgeschrieben (Stand: Februar 2022). In den weiteren Produktgruppen, denen wohnungspolitische Aufgaben zugeordnet werden, sieht es nicht anders aus - auch in der Bauaufsicht (nicht besetzte Stellen: 30; ausgeschrieben: 1), beim Wohnen (32; 0), bei der Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung (4; 1) sowie beim Grundstücks- und Gebäudemanagement (77; 1) sind jeweils deutlich mehr Stellen vorgesehen als besetzt oder ausgeschrieben sind. Von Jahr zu Jahr steigt diese Differenz weiter. Die unbesetzten Stellen müssen endlich besetzt werden. Denn nicht nur durch zusätzliche Personalengpässe aufgrund von Krankheit, Elternzeiten oder aus anderen Gründen ist dieser Zustand unhaltbar. Auch die Aufgaben, die auf diese Ämter zukommen, sind zahlreicher geworden. Schließlich ist die Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, eine der dringendsten für Frankfurt. Um eine ambitionierte Änderung der Wohnungspolitik ernsthaft zu erreichen, müssen die eingeplanten Stellen in den dafür zuständigen Ämtern endlich besetzt werden - und weitere Stellen mit sicheren Beschäftigungsverhältnissen geschaffen werden. Denn schon lange sind die Beschäftigten der Bauaufsicht mit der ständig steigenden Zahl der Baugenehmigungen an ihrer Kapazitätsgrenze. Auch die Aufstellung neuer Bebauungspläne und die Umsetzung des neuen Baulandbeschlusses wird die Ämter weiter belasten. Für diese Aufgaben muss endlich zusätzliches Personal eingestellt werden. Ein weiterer Missstand zeigt sich darin, dass der Sanierungsstand städtischer Liegenschaften - wie z. B. der Schulen - oft den Ansprüchen hinterherhinkt. Zudem fallen Beteiligungsverfahren immer häufiger dadurch auf, dass Bürger*innen sich übergangen fühlen - auch hier fehlt es offensichtlich an Personal. Für die Umsetzung der sechs im Jahr 2018 endlich neu erlassenen Erhaltungssatzungen zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (sogenannte Milieuschutzsatzungen) müssen neue Mitarbeiter*innen eingestellt werden. Schon mit der Anwendung der bestehenden Satzungen wie beispielsweise in Bockenheim und in der Knorrstraße kommen die Ämter oft nicht hinterher. Mit weiteren Bodenpreissteigerungen werden sich die Fälle häufen, in denen die Ausübung des Vorkaufsrechts oder die Aushandlung einer starken Abwendungs-vereinbarung notwendig sind, um die Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dafür müssen schon jetzt Stellen geschaffen werden. Doch bereits heute zeichnet sich ab, dass die neuen Milieuschutzsatzungen nicht ausreichen. Für die Aufstellung neuer Satzungen und die Prüfung einer Erweiterung dieses Instruments müssen neue Stellen vorgesehen werden. Damit wird eine zusätzliche Belastung der vorhandenen Kräfte vermieden und gleichzeitig ein fundierter Austausch mit anderen Kommunen zu diesem komplexen Instrument der Wohnungspolitik ermöglicht. Desweiteren wird immer wieder deutlich, dass die Bestandspflege und -renovierung von den stadteigenen Wohnungsgesellschaften teilweise jahrzehntelang außer Acht gelassen wurde. Die Wohnqualität im städtisch geförderten Wohnraum ist teilweise mangelhaft; denkmalgeschützte Siedlungen verfallen zum Teil wegen fehlender Sanierungen. Dies können zusätzliche Mitarbeiter*innen im Auge behalten, um eine gute Wohnqualität (wieder)herzustellen und zu erhalten. Mit einer seit Jahren stark steigenden Anzahl an Menschen, die Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, steigt auch die Anzahl an Vermittlungsaufgaben und der Beratungsbedarf. Außerdem führt die erfolgreiche Arbeit des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen dazu, dass immer mehr genossenschaftliche Wohnprojekte nach Wohnraum suchen. Eine mit dem Liegenschaftsfonds angestoßene aktivere Liegenschaftspolitik und Beratung muss entsprechend personell ausgestattet sein. Um schließlich eine Neuorientierung der Bodenpolitik hin zu einer langfristigen Strategie zu gewährleisten, müssen weitere neue Stellen geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)