Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Lärmschutzwand an der A661 im Abschnitt Bornheim, für die im Investitionsprogramm für die Jahre 2015 und 2016 Mittel vorgesehen sind (Produktdefinition 5.002719), zur Baureife zu bringen. Dabei ist zu prüfen, ob die Lärmschutzwand statisch und hinsichtlich der Bauausführung so errichtet werden kann, daß Bestandteile davon bei einer späteren Einhausung weiterverwendet werden können. Begründung: Mit dem Bau des Riederwaldtunnels und dem Ausbau der A661 (Ostumgehung) werden die Verkehrsmenge und damit auch die von dieser Autobahn ausgehende Lärmbelastung zunehmen. Um den Stadtteil Bornheim und insbesondere das Wohnquartier New Atterberry vor Lärm zu schützen, ist als Ergebnis einer Studie zusätzlich zu dem von Bund und Land zu verwirklichenden Lärmschutz eine Lärmschutzwand in diesem Abschnitt vorgesehen, die von der Stadt Frankfurt zu bauen ist. Ebenfalls für den Abschnitt Bornheim / Seckbach wird gegenwärtig eine Einhausung der A661 geplant, die allerdings einen längeren Realisierungshorizont hat. Um für Bornheim eine möglichst schnelle Lärmentlastung zu erreichen, soll die zusätzliche Lärmschutzwand ungeachtet der Entscheidungen zur Einhausung realisiert werden. Um für den Fall einer Einhausung Ressourcen und Kosten zu sparen, ist dabei zu prüfen, ob diese Wand so ausgeführt werden kann, daß Bestandteile davon bei einer späteren Einhausung weiterverwendet werden können und nicht wieder entfernt werden müssen.
Inhalt
Etatantrag vom 06.11.2013, E 206
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Lärmschutzwand an der A661 im Abschnitt Bornheim, für die im Investitionsprogramm für die Jahre 2015 und 2016 Mittel vorgesehen sind (Produktdefinition 5.002719), zur Baureife zu bringen. Dabei ist zu prüfen, ob die Lärmschutzwand statisch und hinsichtlich der Bauausführung so errichtet werden kann, daß Bestandteile davon bei einer späteren Einhausung weiterverwendet werden können.
Begründung: Mit dem Bau des Riederwaldtunnels und dem Ausbau der A661 (Ostumgehung) werden die Verkehrsmenge und damit auch die von dieser Autobahn ausgehende Lärmbelastung zunehmen. Um den Stadtteil Bornheim und insbesondere das Wohnquartier New Atterberry vor Lärm zu schützen, ist als Ergebnis einer Studie zusätzlich zu dem von Bund und Land zu verwirklichenden Lärmschutz eine Lärmschutzwand in diesem Abschnitt vorgesehen, die von der Stadt Frankfurt zu bauen ist. Ebenfalls für den Abschnitt Bornheim / Seckbach wird gegenwärtig eine Einhausung der A661 geplant, die allerdings einen längeren Realisierungshorizont hat. Um für Bornheim eine möglichst schnelle Lärmentlastung zu erreichen, soll die zusätzliche Lärmschutzwand ungeachtet der Entscheidungen zur Einhausung realisiert werden. Um für den Fall einer Einhausung Ressourcen und Kosten zu sparen, ist dabei zu prüfen, ob diese Wand so ausgeführt werden kann, daß Bestandteile davon bei einer späteren Einhausung weiterverwendet werden können und nicht wieder entfernt werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2013Sie sind hierEE 206Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimEtatantrag · CDU, GRÜNE
- 28. März 2014BB 103Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimMagistratsbericht
- 12. Januar 2015BB 7Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimMagistratsbericht
- 18. April 2016BB 104Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimMagistratsbericht
- 23. September 2016BB 255Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimMagistratsbericht
- 3. März 2017BB 75Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimMagistratsbericht
- 25. August 2017BB 280Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimMagistratsbericht
- 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 240 WochenBB 178Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt BornheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
16.03 Verkehrsanlagen
Ausgaben 2025: 168 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Ablehnung)