Verwaltungshaushalt Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 13.1.13 Wohnungsbau- und Objektförderung Produktbereich: 17…
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Verwaltungshaushalt Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 13.1.13 Wohnungsbau- und Objektförderung Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.2 Wohnraumerhaltung, -versorgung & Wohnungswirtschaft Produkt: 17.2.2 Öffent
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Neubau von Sozialwohnungen kann in einer dicht besiedelten und über wenig Freiflächen verfügende Stadt wie Frankfurt nicht die einzige Maßnahme gegen das derzeit rapide Abschmelzen des gebundenen Wohnungsbestandes sein. Ergänzend muss eine individuelle, den Bestand steuernde, kleinteilige Ankaufspraxis von Belegrechten den Erhalt von preiswerten Wohnraum sichern helfen. Nach der Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, aus den Mitteln der Fehlbelegungsabgabe den Ankauf von Belegrechten sowie Erneuerungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zu finanzieren. Das Wohnungsamt verfügt zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften selbst über das beste Know-how, wo und in welchem Umfang diese Maßnahmen am sinnvollsten umsetzbar sind.
Inhalt
Etatantrag vom 24.11.2004, E 188
Betreff:
Verwaltungshaushalt Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 13.1.13 Wohnungsbau- und Objektförderung Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.2 Wohnraumerhaltung, -versorgung & Wohnungswirtschaft Produkt: 17.2.2 Öffentlich geförderte Wohnungen und Wohnquartiere Das Instrument des Ankaufs von Belegungsrechten endlich nutzen
Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 173 vom 10.09.2004, Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für die Haushaltsjahre 2005 und 2006, Investitionsprogramm 2005-2008. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004, § 8341, dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Aus den Mitteln für Wohnungsbauförderung und aus den Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe werden zukünftig 10 % der eingestellten Mittel entsprechend dem Wohnraumförderungsgesetz § 26 (Belegungsrechte) und § 34 (Ausgleich von Fehlförderung) für einen Fördertopf zum gezielten Ankauf von Belegungsrechten zu Verfügung gestellt.
In Anlehnung an die städtischen Förderrichtlinien für den sozialen Mietwohnungsbau erarbeiten Wohnungsamt und Stadtplanungsamt in Rücksprache mit den Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher Hand eine Richtlinie, in der die Konditionen der Mittelvergabe festgelegt werden. Diese Richtlinie wird der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Mai 2005 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Der Neubau von Sozialwohnungen kann in einer dicht besiedelten und über wenig Freiflächen verfügende Stadt wie Frankfurt nicht die einzige Maßnahme gegen das derzeit rapide Abschmelzen des gebundenen Wohnungsbestandes sein. Ergänzend muss eine individuelle, den Bestand steuernde, kleinteilige Ankaufspraxis von Belegrechten den Erhalt von preiswerten Wohnraum sichern helfen. Nach der Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, aus den Mitteln der Fehlbelegungsabgabe den Ankauf von Belegrechten sowie Erneuerungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zu finanzieren. Das Wohnungsamt verfügt zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften selbst über das beste Know-how, wo und in welchem Umfang diese Maßnahmen am sinnvollsten umsetzbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 24. November 2004Sie sind hierEE 188Verwaltungshaushalt Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 13.1.13 Wohnungsbau- und Objektförderung Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.2 Wohnraumerhaltung, -versorgung & Wohnungswirtschaft Produkt: 17.2.2 ÖffentEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 15. April 2005Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 337Das Instrument des Ankaufs von Belegrechten endlich nutzenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007MM 11Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
13 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) BFF (=Ablehnung)