Das Instrument des Ankaufs von Belegrechten endlich nutzen
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Bericht des Magistrats vom 15.04.2005, B 337
Betreff:
Das Instrument des Ankaufs von Belegrechten endlich nutzen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341
- E 188 CDU, SPD, GRÜNE und FDP -
Der Magistrat verweist im Zusammenhang mit der Beantwortung der E 188 auf den Bericht zur inhaltlich gleich lautenden E 155/02 (B 338 vom 24.05.2004). Mit der Beantwortung des E-Antrages 155/02 hat der Magistrat ausführlich über den Ankauf von Belegrechten berichtet und die Erarbeitung einer entsprechenden Richtlinie angekündigt. Diese befindet sich zurzeit in der Abstimmungsphase mit den Wohnungsbaugesellschaften und wird daran anschließend unaufgefordert den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt.
Diese Richtlinie wird den Ankauf von Belegrechten unter Berücksichtigung der Landesrichtlinie sowie der städtischen Förderrichtlinie zur Vergabe von Mitteln für den sozialen Mietwohnungsbau regeln, unter Beachtung der Regelungen, die in den § 26 "Gegenstände und Arten der Belegrechte“ und § 34 "Grundlagen der Ausgleichzahlung“ des Wohnraumförderungsgesetztes festgelegt sind.
In die bestehende Produktgruppe 13.1, Produkt 13.1.13 Wohnungsbau- und Objektförderung fließen sowohl die Mittel der Fehlbelegungsabgabe als auch die Mittel für die Wohnungsbauförderung. Die Produktbeschreibung ist eindeutig definiert und schließt somit alle Fördermöglichkeiten im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes ein und somit auch die Verwendung der Mittel für den Ankauf von Belegrechten.
Der Ankauf von Belegrechten stellt eine von mehreren gleichberechtigten Fördermöglichkeiten dar, die durch die gesetzliche Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes vorgegeben sind und sich alle aus den gleichen Haushaltsmitteln finanzieren. Nach erfolgtem Beschluss der Richtlinie zum Ankauf von Belegrechten stehen die Mittel somit sofort zur Verfügung. Zum Einsatz der Mittel und ihrer Disposition für das Investitionsprogramm 2003-2006 wird in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die E 155/02 verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 24. November 2004EE 188Verwaltungshaushalt Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 13.1.13 Wohnungsbau- und Objektförderung Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.2 Wohnraumerhaltung, -versorgung & Wohnungswirtschaft Produkt: 17.2.2 ÖffentEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 15. April 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 337Das Instrument des Ankaufs von Belegrechten endlich nutzenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007MM 11Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) PDS (= Zurückweisung)