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Sanierung der historischen Grabmale auf dem Peterskirchhof

Vorlagentyp: ECDUGRÜNE
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Begründung

historischen Grabmale auf dem Peterskirchhof Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.03.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die zum Teil stark geschädigten, historisch bedeutsamen Grabmale mit geeigneten Schutzmaßnahmen vor dem weiteren Verfall zu sichern. 2. zu prüfen und zu berichten, mit welchen Sanierungskosten der restaurierfähigen Grabmale zu rechnen ist, insbesondere a) um wie viel bedeutsame Grabmale es sich handelt, und b) eine nach Dringlichkeit gestaffeltes Rangfolge der zu sichernden Epitaphe und Grabmale vorzunehmen. 3. zu prüfen und zu berichten, ob eine Sanierung aus anderen Mitteln des Gesamthaushalts finanziert werden kann und ob Interesse bei den Nachfahren besteht, sich an den Kosten zu beteiligen. 4. bei der geplanten Neugestaltung der Grünflächen auf dem Areal des Peterskichhofs darauf zu achten, dass wie in der M 226/13 vorgesehen, die Sockel der Epitaphe freigelegt werden. Begründung: Der Peterskirchhof ist der historisch bedeutsamste Friedhof Frankfurts, auf dem die großen Frankfurter Familien zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert ihre Grabstätten erbauten. Seit 1999 (Goethejubiläum) und auch in den Jahren danach wurden auf dem Peterskirchhof umfassende Restaurierungen vorgenommen, die zu einem Großteil aus. großzügigen Spenden einer Stiftung und von Privatpersonen möglich waren. Leider wurden die erfolgten Restaurierungen durch immer häufigere mutwillige Zerstörungen teilweise wieder zunichte gemacht. Auch konnte eine kontinuierliche Sanierung, wegen fehlender Haushaltsmittel, nicht realisiert werden. Die verbliebenen historisch wertvollen Epitaphe sind durch Witterung und Vandalismus in teils beklagenswertem Zustand. Sie sind es wert, erhalten zu werden und müssen wirksam gegen weiteren Verfall geschützt werden. Die endgültige Entscheidung über das Ausmaß der Sanierungen soll auf der Grundlage des zu erwartenden Berichts getroffen werden.

Inhalt

Etatantrag vom 11.12.2014, E 182

Betreff: Sanierung der historischen Grabmale auf dem Peterskirchhof Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.03.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die zum Teil stark geschädigten, historisch bedeutsamen Grabmale mit geeigneten Schutzmaßnahmen vor dem weiteren Verfall zu sichern. 2. zu prüfen und zu berichten, mit welchen Sanierungskosten der restaurierfähigen Grabmale zu rechnen ist, insbesondere a) um wie viel bedeutsame Grabmale es sich handelt, und b) eine nach Dringlichkeit gestaffeltes Rangfolge der zu sichernden Epitaphe und Grabmale vorzunehmen. 3. zu prüfen und zu berichten, ob eine Sanierung aus anderen Mitteln des Gesamthaushalts finanziert werden kann und ob Interesse bei den Nachfahren besteht, sich an den Kosten zu beteiligen. 4. bei der geplanten Neugestaltung der Grünflächen auf dem Areal des Peterskichhofs darauf zu achten, dass wie in der M 226/13 vorgesehen, die Sockel der Epitaphe freigelegt werden.

Begründung: Der Peterskirchhof ist der historisch bedeutsamste Friedhof Frankfurts, auf dem die großen Frankfurter Familien zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert ihre Grabstätten erbauten. Seit 1999 (Goethejubiläum) und auch in den Jahren danach wurden auf dem Peterskirchhof umfassende Restaurierungen vorgenommen, die zu einem Großteil aus. großzügigen Spenden einer Stiftung und von Privatpersonen möglich waren. Leider wurden die erfolgten Restaurierungen durch immer häufigere mutwillige Zerstörungen teilweise wieder zunichte gemacht. Auch konnte eine kontinuierliche Sanierung, wegen fehlender Haushaltsmittel, nicht realisiert werden. Die verbliebenen historisch wertvollen Epitaphe sind durch Witterung und Vandalismus in teils beklagenswertem Zustand. Sie sind es wert, erhalten zu werden und müssen wirksam gegen weiteren Verfall geschützt werden. Die endgültige Entscheidung über das Ausmaß der Sanierungen soll auf der Grundlage des zu erwartenden Berichts getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2014Sie sind hier
    EE 182Sanierung der historischen Grabmale auf dem Peterskirchhof
    Etatantrag · CDU, GRÜNE
  2. 29. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 2211. Warum wird der für die Stadtgeschichte so wichtige Peterskirchhof seit Jahren sträflich vernachlässigt? 2. Sanierung der historischen Grabmale auf dem PeterskirchhofMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 16.12.2014
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage E 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFreie WählerRömerÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen E 49) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 39 · 23.04.2015
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 182 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

Mitdiskutieren

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