Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung Filmhaus Frankfurt
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Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, das Filmhaus Frankfurt mit zusätzlichen 60.000 Euro pro Jahr in den Haushaltsplan 2024/25 zu fördern. Dies ist notwendig, um die vielfältigen Servicetätigkeiten des Vereins aufrechtzuerhalten und die regionale Filmkultur zu unterstützen. Die Erhöhung der Förderung wird als dringend erachtet, um den aktuellen Herausforderungen in der Filmbranche gerecht zu werden.
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Fahrgasse — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für das Filmhaus Frankfurt, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 60.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 60.000 Euro zusätzlich eingestellt.
Der Magistrat wird erneut darum gebeten, eine Verstetigung der Zuschusserhöhung zu prüfen und im Aufstellungsverfahren des Haushaltes 2026 entsprechend zu berücksichtigen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Zweck des Vereins ist die Förderung des Umgangs mit audiovisuellen Medien in der Gesellschaft, heißt es in der Satzung des 1989 gegründeten gemeinnützigen Vereins Filmhaus Frankfurt. Der Verein fördert die unabhängige regionale Filmkultur in Form von Wissensvermittlung in Theorie und Praxis an Filmschaffende aber auch an Berufsanfänger*innen und interessierte Teile der Bevölkerung in Form eines bildungsrelevanten Seminarprogramms, der Bereitstellung von Filmtechnik und Räumlichkeiten, von Beratung sowie der Veranstaltung von Netzwerktreffen. Das Filmhaus Frankfurt mit seinen zentral in der Frankfurter Innenstadt gelegenen Räumlichkeiten (Fahrgasse 89) versteht sich daher seit über 30 Jahren als Anlaufstelle für alle Bürger*innen in Frankfurt am Main, die sich für praktische Filmarbeit interessieren. Der Antrag setzt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, "das Filmhaus zu erhalten und zu unterstützen" (Seite 169), um. Die Erhöhung der Förderung wird dringend benötigt, um die vielfältigen Servicetätigkeiten des Vereins für die städtische Öffentlichkeit und die Bedarfe der Branche aufrecht zu erhalten. Darunter zählen unter anderem die Suche und Qualifizierung von Facharbeiter*innen, welche nachweislich in der Stadt Frankfurt bzw. am Filmstandort Hessen händeringend gesucht werden. Beispielsweise ist es notwendig, Beratung und Berufsorientierung für den Nachwuchs und Quereinsteiger*innen im Film- und Medienbereich auszubauen und zu verstetigen, gezielt und regelmäßig Ausbildungsplätze zu vermitteln, um Abwanderung zu vermeiden, sowie niedrigschwellige Formate zur Inklusion von geografisch, wirtschaftlich, sozial oder kulturell marginalisierten Gruppen in die lokale Filmszene anzubieten. Das Weiterbildungsangebot ist den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Filmbranche anzupassen (z.B. Einfluss von Künstlicher Intelligenz). Als weitere akute Handlungsbedarfe sind vielfältige Maßnahmen für die "Filmstadt Frankfurt" zu nennen, um Frankfurt zu einem attraktiven zukunftsfähigen Standort für Filmproduktionen zu machen. Dazu zählen von der Branche gewünschte Veranstaltungsformate zur Vermittlung zwischen Filmschaffenden und städtischen Institutionen, Beratung und Information von Filmproduktionsleuten über Drehmöglichkeiten sowie kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit über in Frankfurt realisierte Filmarbeiten, um Frankfurt der regionalen, nationalen und auch internationalen Filmbranche als filmfreundliche Stadt zu präsentieren. Die gestiegene Verantwortung des Vereins und die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Mittel, die nicht durch den Geschäftsbetrieb des Vereins erwirtschaftet werden können, machen eine Erhöhung der Förderung um 60.000 Euro pro Jahr erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 304) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)