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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einhausung: Lärmschutz an der A 661 realisieren

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
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Begründung

ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einhausung: Lärmschutz an der A 661 realisieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Planungsmittel für die Einhausung der BAB A 661 werden in den Haushalt 2017 eingestellt.
  2. Die Einhausung wird entlang des kompletten Ausbaus der A 661 innerhalb des Stadtgebiets geplant, sodass die Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor Lärm geschützt werden. Begründung: Die Verantwortung für den Lärm an den Autobahnen haben die Autofahrerinnen und Autofahrer als Verursacher und der Bund als der Zuständige für die Autobahnen, nicht die Anwohnerinnen und Anwohner. Auch wenn der Bund die vollständige Kostenübernahme verweigert, muss die Stadt Frankfurt die Kosten für die Volleinhausung tragen, denn sie hat die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürger*innen. Es kann nicht sein, dass dem motorisierten Individualverkehr mehr und mehr Raum und Geld zugestanden wird, während die Gesundheit der Menschen in den Hintergrund tritt. Die Machbarkeitsstudie "Einhausung BAB 661" von Krebs und Kiefer hat eindeutig gezeigt, dass bestmöglicher Lärm- und Umweltschutz nur mit einer Einhausung mit Luftfilteranlage gewährleistet werden kann. Gerade da eine zusätzliche Wohnungsbebauung in unmittelbarer Umgebung der A 661 geplant ist, muss die Einhausung kommen, um die Gesundheit zu gewährleisten. Da nachträgliche Schutzbauten um ein Vielfaches teurer werden, muss die Einhausung mit Luftreinigungsanlage von vornherein geplant werden. Die reiche Stadt Frankfurt kann sich nicht nur eine neue Altstadt, ein Stadthaus und die horrenden Mehrkosten dafür leisten, sondern auch die Einhausung der A 661.

Inhalt

Etatantrag vom 25.04.2017, E 147

Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einhausung: Lärmschutz an der A 661 realisieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Planungsmittel für die Einhausung der BAB A 661 werden in den Haushalt 2017 eingestellt.
  2. Die Einhausung wird entlang des kompletten Ausbaus der A 661 innerhalb des Stadtgebiets geplant, sodass die Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor Lärm geschützt werden. Begründung: Die Verantwortung für den Lärm an den Autobahnen haben die Autofahrerinnen und Autofahrer als Verursacher und der Bund als der Zuständige für die Autobahnen, nicht die Anwohnerinnen und Anwohner. Auch wenn der Bund die vollständige Kostenübernahme verweigert, muss die Stadt Frankfurt die Kosten für die Volleinhausung tragen, denn sie hat die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürger*innen. Es kann nicht sein, dass dem motorisierten Individualverkehr mehr und mehr Raum und Geld zugestanden wird, während die Gesundheit der Menschen in den Hintergrund tritt. Die Machbarkeitsstudie "Einhausung BAB 661" von Krebs und Kiefer hat eindeutig gezeigt, dass bestmöglicher Lärm- und Umweltschutz nur mit einer Einhausung mit Luftfilteranlage gewährleistet werden kann. Gerade da eine zusätzliche Wohnungsbebauung in unmittelbarer Umgebung der A 661 geplant ist, muss die Einhausung kommen, um die Gesundheit zu gewährleisten. Da nachträgliche Schutzbauten um ein Vielfaches teurer werden, muss die Einhausung mit Luftreinigungsanlage von vornherein geplant werden. Die reiche Stadt Frankfurt kann sich nicht nur eine neue Altstadt, ein Stadthaus und die horrenden Mehrkosten dafür leisten, sondern auch die Einhausung der A
  3. Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.05.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2017 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2017 im Verkehrsausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Verkehrsausschusses
Sitzung 11 · 23.05.2017
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage E 147 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
AfDFRAKTIONÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPBFFFrankfurter
zu Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass in Ziffer 2. nach dem Wort "Stadtgebiets" die Worte "von der Friedberger Landstraße bis zum Ende der Bebauung (Altenheim usw.) nach der Seckbacher Landstraße" eingefügt werden)

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