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Erhöhung der Förderung des Filmhaus Frankfurt e. V.

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Erhöhung der institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt um 30.000 Euro auf insgesamt 204.000 Euro vor. Dies ist notwendig, um die steigenden Kosten des Vereins zu decken und die unabhängige regionale Filmkultur zu fördern. Die Zustimmung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport wurde bereits erteilt.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushaltsplan 2023 wird im Haushaltsjahr 2023 die institutionelle Förderung des Filmhaus Frankfurt von 174.000 Euro um 30.000 Euro auf 204.000 Euro erhöht. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt und die Verstetigung der Summe für folgende Haushalte überprüft. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Zweck des Vereins ist die Förderung des Umgangs mit audiovisuellen Medien in der Gesellschaft, heißt es in der Satzung des 1989 gegründeten gemeinnützigen Vereins Filmhaus Frankfurt. Der Verein fördert die unabhängige regionale Filmkultur in Form von Wissensvermittlung in Theorie und Praxis an Filmschaffende aber auch an Berufsanfänger*innen und interessierte Teile der Bevölkerung in Form eines eigens erstellten Seminarprogramms, der Bereitstellung von Filmtechnik und Räumlichkeiten, von Beratung sowie der Veranstaltung von Netzwerktreffen. Das Filmhaus Frankfurt mit seinen zentral in der Frankfurter Innenstadt gelegenen Räumlichkeiten (Fahrgasse 89) versteht sich daher seit über 30 Jahren als Anlaufstelle für alle Bürger*innen in Frankfurt am Main, die sich für praktische Filmarbeit interessieren. Der Verein verfolgt das Ziel, Filmschaffen in Frankfurt zu initiieren, zu ermöglichen und zu vernetzen. Der Antrag setzt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das Filmhaus zu erhalten und zu unterstützen, um. Zur Deckung steigender Kosten ab 2023, die nicht durch den Geschäftsbetrieb des Vereins erwirtschaftet werden können, soll die Förderung um 60.000 Euro erhöht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2023 70 Mio € — preisbereinigt +24 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage E 102 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im ersten Satz des Beschlusstextes die beantragte Fördersumme geändert wird, sodass anstatt der genannten 30.000 Euro nunmehr 60.000 Euro Erhöhung beschlossen werden. Entsprechend ändert sich auch die Gesamtfördersumme auf 234.000 Euro

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 216), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)

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