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Wie solide sind die finanziellen Grundlagen für die Realisierung des Kulturcampus?

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.02.2013, B 99

Betreff: Wie solide sind die finanziellen Grundlagen für die Realisierung des Kulturcampus? Vorgang: A 244/12 SPD Zu 1. und 2.: Nach Auskunft des Landes Hessen soll im Zuge der Standortneuordnung der Goethe-Universität eine neue Universitätsbibliothek auf dem Campus Westend errichtet werden. Eine Realisierung ist nicht vor 2020 geplant.

Zu 3: Das Land beabsichtigt, die vom Fachbereich derzeit genutzten Gebäude auf dem Campus Bockenheim im Jahre 2017 aufzugeben.

Zu 4: Nach Auskunft des Landes Hessen ist die Realisierung des Neubaus Mathematik / Informatik Bestandteil der Masterplanung vom Februar 2012. Die Kosten werden auf rd. 49 Mio. € geschätzt.

Zu 5. und 6. Hierzu finden derzeit im Rahmen der Masterplanung Gespräche zwischen der Goethe-Universität und dem Land Hessen statt.

Zu 7.: Ja, das Land plant, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf das Gelände des Kulturcampus zu verlagern.

Zu 8.: Es ist vorgesehen in 2013 einen Architektenwettbewerb für einen ersten Bauabschnitt mit dem Bau einer Studiobühne durchzuführen. Die Realisierung des Gesamtprojektes ist im HEUREKA-Programm bis 2020 nicht vorgesehen.

Zu 9.: Die Gesamtbaukosten werden derzeit auf ca. 130 Mio. € geschätzt. Im 2007 aufgelegten Hochschul-Investitionsprogramm des Landes HEUREKA wurde für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst eine Summe von 15 Mio. € eingeplant, da zu diesem Zeitpunkt von einem gewissen Erweiterungsbedarf, nicht von einer Standortverlagerung ausgegangen wurde. Innerhalb dieses Volumens ist die Umsetzung eines ersten Bauabschnittes mit dem Bau einer Studiobühne möglich.

Zu 10.: Bei den o. g. Projekten handelt es sich um Landesmaßnahmen, die auf Landesgrundstücken mit Landesmitteln realisiert werden sollen. Insoweit ist eine Finanzzusage des Landes an die Stadt nicht erforderlich.

Zu 11.: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine konkreten Pläne über eine Nachnutzung.

Zu 12.: Eine eingehende Überprüfung, inwieweit die Flächen der HfMDK in der Universitätsbibliothek unter funktionalen und wirtschaftlichen Aspekten untergebracht werden können, ist noch nicht erfolgt.

Zu 13.: Siehe Antwort zu Frage 12. Nach ersten Einschätzungen wird davon ausgegangen, dass die Ausnutzung des landeseigenen Grundstücks eingeschränkt ist, wenn die Universitätsbibliothek erhalten bleibt.

Zu 14. und 15.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Finanzierung durch die Stadt Frankfurt am Main die einzige Option. Ein konkreter Zeitpunkt lässt sich nicht benennen, da das Entstehen eines möglichen Zentrums für ästhetische Avantgarde in Abhängigkeit vom Umzug der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst gesehen wird.

Zu 16.: Die genannten Einrichtungen erhalten bereits jetzt Zuschüsse von der Stadt Frankfurt. Zu erwarten ist, dass bei einem Neubau Mietzahlungen, die gegenwärtig geleistet werden, langfristig eingespart werden können.

Zu 17.: Es werden wohl auch künftig Zuschüsse der Stadt Frankfurt erforderlich sein. Da zum konkreten Termin noch nichts zu sagen ist, lässt sich auch zu Zeitpunkt und Höhe der Finanzierung keine Aussage treffen. Zunächst wäre auch ein detailliertes Konzept durch die genannten Einrichtungen für dieses Zentrum vorzulegen, das dann von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden müsste.

Zu 18.: Nein Zu 19.: Nein, es gibt keine verbindlichen Finanzzusagen von Stiftungen oder anderen Dritten.

Zu 20.: Die ABG FRANKFURT HOLDING als Eigentümerin des Grundstückes ist derzeit in verschiedenen andauernden Verhandlungen mit den künftigen Betreibern des Studierendenhauses, dem Verein Offenes Haus der Kulturen. Derzeit werden die erforderlichen Umbau- und Sanierungskosten ermittelt. Des Weiteren wird der Verein Offenes Haus der Kulturen ausgehend davon seinen Finanzbedarf ermitteln unter Berücksichtigung von anderen Deckungsbeitragsbringern. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, kann über das Betreiberkonzept berichtet werden.

Zu 21.: Die Betriebskosten und Betreiberkosten sind abhängig von den weiteren Verhandlungen gemäß Ziffer 20.

Zu 22.: Der Bebauungsplanentwurf für das Areal sieht südlich der Bockenheimer Landstraße Baufelder mit Festsetzungen vor, in denen kulturelle Nutzungen planungsrechtlich zulässig sein werden. Eine Ansiedlung von Teilbereichen der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst ist hier entsprechend möglich.

Zu 23.: Die ABG FRANKFURT HOLDING hat das Gelände erworben mit der Maßgabe, dass 40 % der Flächen für Wohnungsbau und 60 % Flächen für Gewerbe/Kultur vorzusehen sind. Insofern könnte innerhalb des 60 % Kontingentes eine kulturelle Nutzung dargestellt werden. Auch gemäß Strukturplan ist, durch die Festsetzung eines Mischgebietes südlich der Bockenheimer Landstraße vorgesehen, eine kulturelle Nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen. Bei einer Ansiedelung von Teilbereichen der Hochschule in diesem Areal würden liegenschaftliche Vereinbarungen zwischen dem Land Hessen und der ABG FRANKFURT HOLDING erforderlich werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2012AA 244Wie solide sind die finanziellen Grundlagen für die Realisierung des Kulturcampus?STVV-Anfrage · SPD
  2. 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 99Wie solide sind die finanziellen Grundlagen für die Realisierung des Kulturcampus?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 22 · 08.04.2013
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

KAV
Sitzung 24 · 08.04.2013
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 20 · 11.04.2013
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 19 · 15.04.2013
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPPiratenRömer
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

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