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Schutzmaßnahmen durch Zufahrtssperrsysteme an öffentlichen Plätzen und Fußgängerbereichen

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 98

Betreff: Schutzmaßnahmen durch Zufahrtssperrsysteme an öffentlichen Plätzen und Fußgängerbereichen Die Sicherheit der Frankfurterinnen und Frankfurter und der zahlreichen Gäste hat für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main oberste Priorität. Seit einigen Jahren und auch in der jüngeren Vergangenheit sind terroristisch ausgerichtete Angriffe auf die allgemeine Öffentlichkeit leider keine Seltenheit mehr. Menschenmengen sind als "weiche Ziele" einer latent hohen Gefährdung hinsichtlich terroristischer Angriffe auch durch Nutzung von großen Kraftfahrzeugen ausgesetzt. Dies trifft nicht nur auf Veranstaltungen im öffentlichen Raum, sondern auch auf den allgemeinen Geschäftsverkehr und Tagesverlauf zu, wie leider auch aus der jüngeren Vergangenheit aus mehreren europäischen Metropolen präsent ist. Die schrecklichen Terrorakte in Nizza, Paris, Berlin oder London, die den Menschen auf Großveranstaltungen galten, sind zwischenzeitlich durch Anschläge wie in Barcelona, Stockholm oder London in normalen Fußgängerbereichen auf perfide Art erweitert worden. Es hat sich gezeigt, dass eine Ein- und Durchfahrt mit Lastkraftwagen oder ähnlich schweren Fahrzeugen einen erheblichen Schaden anrichten kann und viele Menschenleben zu beklagen sind. Dass dieses traurige Phänomen auch in einer Stadt wie Frankfurt am Main jederzeit passieren kann, ist leider nicht auszuschließen. Die Sicherheitsbehörden sehen zwar keine unmittelbaren konkreten Anschlagspläne für Frankfurt am Main, die abstrakte Gefährdungslage wird von ihnen aber nach wie vor als hoch eingeschätzt, sodass es nach Auffassung der Sicherheitsbehörden geboten ist, einzelne relevante Örtlichkeiten besonders zu schützen. Das Frankfurter Polizeipräsidium hatte es sich deshalb unmittelbar nach dem ersten Anschlag dieser Art in Nizza zu den Feierlichkeiten am Französischen Nationalfeiertag am 14. Juli 2016 zur Aufgabe gemacht, derart besonders gefährdete Orte in Frankfurt am Main zu analysieren und Vorschläge zu erarbeiten, wie durch Schutzmaßnahmen die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen verbessert werden kann. Die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen und die Ergreifung der erforderlichen Schritte liegen jedoch in der Verantwortung des Frankfurter Magistrats. Der Sicherheitsdezernent sowie der für die Nutzung des öffentlichen Raumes zuständige Verkehrsdezernent haben die Vorschläge des Frankfurter Polizeipräsidenten aufgegriffen und vereinbart, dass auch auf öffentlichen Plätzen und Fußgängerbereichen in Frankfurt am Main entsprechende Sicherheitsmaßnahmen - sowohl kurzfristig mit temporären Sperren als auch als permanenter Zufahrtsschutz - umzusetzen sind. Als erste Maßnahme wurden Anfang Januar 2018 mobile temporäre Betonsperren als Zufahrtsblockaden an öffentlichen Plätzen und Zufahrten für Fußgängerzonen im Innenstadtbereich eingerichtet. Als besonders gefährdete Orte wurden seinerzeit die Zufahrt zum Opernplatz aus Richtung Bockenheimer Landstraße und die Zufahrten zur Fressgass' und der Hauptwache geschützt. Die vorhandenen Betonsperren der städtischen Tourismus+Congress GmbH, die bislang bei Veranstaltungen wie dem Museumsuferfest, dem Weihnachtsmarkt und im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten zum Einsatz kamen, wurden so einer sinnvollen Zwischennutzung zugeführt. Diese werden nun temporär bis zur Installation permanenter Zufahrtssperrsysteme auch vor Ort verbleiben. Bei der Aufstellung von Zufahrtssperren müssen zahlreiche Randbedingungen beachtet werden, wozu - trotz Zufahrtsbeschränkung - die Gewährleistung von Feuerwehranfahrts- und Rettungswegen ebenso wie besondere Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen, Befahrbarkeit und Platzverhältnisse für Andienungs- und Baustellenverkehr sowie die Passierbarkeit für Radfahrer und Fußgängerströme gehören. Alle betroffenen städtischen Ämter und Institutionen haben sich hier dezernatsübergreifend im Vorfeld mit ihrer fachlichen Expertise eingebracht, abgestimmt und detaillierte Pläne erarbeitet. Allerdings war schon damals klar, dass diese Betonsperren aus optischen und stadtplanerischen Aspekten nur temporär dort verbleiben können. Es ist letztlich eine Lösung für permanente Zufahrtssperren zu finden, die sowohl die Sicherheitsanforderungen bezüglich des Zufahrtsschutzes gegen Großfahrzeuge bei Gewährleistung der Zufahrtmöglichkeit für Rettungskräfte und des Andienungsverkehrs als auch die städtebauliche Verträglichkeit ausreichend berücksichtigt. Dies könnte von standardmäßigen oder besonders gestalteten Sicherheitspollersystemen bis hin zu diversen Stadtmöblierungen und baulichen Veränderungen von Zufahrtswegen reichen, die jeweils eine Zertifizierung für einen sicheren Zufahrtsschutz aufweisen sollten. Der Markt hierfür unterliegt in der letzten Zeit besonders raschen Entwicklungen. Der Magistrat hat daher als weiteren Schritt einer städtebaulich verträglichen Lösung der Schutzmaßnahmen zwischenzeitlich eine Marktanalyse bei einem auf Sicherheitslösungen und Notfallmanagement spezialisierten Ingenieurbüro, welches mit den Frankfurter Verhältnissen seit Jahren besonders vertraut ist, durchführen lassen. Diese Analyse zeigte auf, dass es neben den bereits in Frankfurt bekannten Sicherheitssperren eine Vielzahl von Stadtmöbeln bzw. Installationen gibt, die nicht nur effektiven Schutz bieten, Crash getestet und nach neuesten Normen zertifiziert sind, sondern auch funktional und ästhetisch ansprechend in den städtischen Raum integriert sind: so unter anderem Sitzbänke aus Stein oder Holz, einfache Radparkierungsanlagen, diverse Typen von Pollern, Müllcontainern, Pflanzkübeln, verschiedenste Kunstinstallationen, bepflanzte Treppen und Terrassen. Hinsichtlich ihrer Technik und ihrer festen bzw. variablen Verankerung sind die jeweiligen Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme im Einzelnen abzuwägen, nicht zuletzt auch mit Blick auf ihre stadtgestaltende Einbindung in ihr konkretes Umfeld. Diese Marktanalyse soll unter Berücksichtigung der Weiterentwicklungen am Markt als Grundlage für weitere Planungen in der Stadt dienen. Hierbei sollen die bisher besonders geschützten innenstädtischen Plätze, aber sukzessive auch weitere Örtlichkeiten im Stadtgebiet, Berücksichtigung finden, insbesondere dann, wenn dort Baumaßnahmen regulär geplant sind. Die Auswahl, Ausschreibung, Beauftragung und Umsetzung der geeigneten permanenten Zufahrtssperrsysteme, die je nach Örtlichkeit besonderen städtebaulichen und stadtplanerischen Erfordernissen unterliegen, obliegt insbesondere den ausführenden Dezernaten, die mit der Verantwortlichkeit für das Stadtplanungsamt sowie für das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie das Straßenverkehrsamt für die Gestaltung und Straßenbaumaßnahmen im öffentlichen Raum zuständig sind. Die Ergebnisse der jeweils aktuellen Gefahrenanalysen der Sicherheitsbehörden sind bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei der Auswahl besonders gestalteter Sperrsysteme oder Baumaßnahmen an ausgewählten Örtlichkeiten im Innenstadtbereich sollen diese im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorgelegt werden. Dabei wird bei der Empfehlung einzelner Maßnahmen für konkrete Standorte zu unterscheiden sein, ob dort lediglich Austausch bzw. Ertüchtigung bestehender Poller zielführend und ausreichend erscheint, ob an anderen Orten ohnehin bereits Fahrradparken oder Müll-Container vorgesehen und in Budgets gesichert sind, ob an besonderen städtebaulich prominenten Plätzen bisher nur provisorisch installierte Sperrkörper durch ebenfalls temporäre Kunstwerke oder aber fest installierte Plastiken ersetzt werden sollten. Ggf. wäre auch der bereits vorhandene Frankfurter Gestaltungskatalog zu ergänzen. Bei seiner Vorlage wird der Magistrat daher einen Vorschlag unterbreiten, an welchen Plätzen und Fußgängerbereichen er als Einzelfall-Lösungen bestimmte gestalterische Module empfiehlt, und wo er sich - auch mit Rücksicht auf die rasante technische Entwicklung - mit der Festlegung auf Module noch zurückhalten und eher bestimmte Grundsätze der städtebaulichen Gestaltung berücksichtigt sehen möchte. Anderseits weisen die Erfahrungen anderer Städte darauf hin, dass aus Kostengründen feste langfristige Installationen zu bevorzugen sind, weil damit der immer wiederkehrende Auf- und Abbau - etwa vor Festen und Märkten - entfällt. Die Maßnahmen zur Installation permanenter Zufahrtsschutzsysteme sind mit erheblichen Kosten verbunden. Bei der Finanzierung wird der Magistrat neben eigenen Investitionsmitteln daher auch auf spezielle Fördergelder der EU zurückgreifen müssen. Das Hessische Innenministerium hatte im Dezember 2017 angeboten, Unterstützung bei der Beantragung von EU-Fördermitteln, die die EU-Kommission den Kommunen für gezielte Investitionen in innovative Sicherheitslösungen ihrer Innenstädte zur Verfügung stellen will, zu leisten. Das EU-Förderprogramm sollte voraussichtlich Ende 2018 geöffnet werden. Ziel des Magistrats ist es, mit der Umsetzung der Maßnahmen für eine dauerhaft erhöhte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, indem sich diese weitgehend frei und sicher in der Öffentlichkeit bewegen und ihren Geschäften nachgehen können. Gleichermaßen strebt der Magistrat an, die Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten an öffentlichen Plätzen und Fußgängerbereichen zu verbessern und nicht nur bei den stadtbildprägenden Bauten, sondern auch im öffentlichen Raum dem Anspruch funktionaler und städtebaulicher Qualität Rechnung zu tragen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 27.03.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. März 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 27 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf27 Beratungen
OBR 15
Sitzung 31 · 03.05.2019
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 31 · 06.05.2019
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 1
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO I, TOP 70
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPBFFDie ParteiU.b
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 31 · 08.05.2019
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 31 · 10.05.2019
TO I, TOP 84
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 31 · 10.05.2019
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 31 · 13.05.2019
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPLinke
Ablehnung:
Piraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen Piraten (= Zurückweisung)

OBR 11
Sitzung 31 · 13.05.2019
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 31 · 14.05.2019
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 29 · 14.05.2019
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO II, TOP 64
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 17.06.2019
TO I, TOP 21
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 31 · 18.06.2019
TO I, TOP 54
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 31 · 24.06.2019
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 19.08.2019
TO I, TOP 22
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Verkehrsausschusses
Sitzung 32 · 20.08.2019
TO I, TOP 57
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 16.09.2019
TO I, TOP 27
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Verkehrsausschusses
Sitzung 33 · 17.09.2019
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 34 · 28.10.2019
TO I, TOP 28
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 34 · 29.10.2019
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 35 · 03.12.2019
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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Ortsbeiratssitzung