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Kostenloses WLAN in Frankfurt

Vorlagentyp: B
89 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.03.2015, B 98

Betreff: Kostenloses WLAN in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3598 - NR 639/13 SPD, l. B 376/14 - Die mobile Kommunikation hat in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung gewonnen. Neben schnellen Mobilfunktechniken wie LTE kommt der WLAN-Nutzung eine besondere Rolle zu. Daher begrüßt der Magistrat ausdrücklich, dass immer mehr private Initiativen sich dazu entschließen, in unterschiedlichen Bereichen der Stadt WLAN-Angebote zu schaffen. So soll beispielsweise auf Initiative des Einzelhandelsverbandes und der örtlichen Standortgemeinschaft in Kürze die Frankfurter Neustadt mit WLAN ausgeleuchtet werden. Auch die Abdeckung weiterer Stadtviertel ist im Gespräch. Zudem begrüßt der Magistrat, dass die Bundesregierung angekündigt hat, die Störerhaftung lockern zu wollen, sodass es in Zukunft insbesondere für Gastronomie und Hotellerie leichter möglich sein soll, ihren Gästen ein WLAN-Netz zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat geht daher davon aus, dass es künftig in Frankfurt immer mehr sich ergänzende Angebote geben wird und der Bedarf für ein zentral zu schaffendes, öffentliches WLAN geringer ausfallen wird als jetzt anzunehmen ist. Um den Aufbau moderner WLAN-Strukturen voranzutreiben, hat der Magistrat Gespräche mit verschiedenen Anbietern und Initiativen geführt und sondiert, welche möglichen Modelle es gibt, ein zentrales, zumindest zeitweise kostenlos nutzbares WLAN-Angebot in Frankfurt am Main zu realisieren. Für den Magistrat war dabei wichtig, dass für die Stadt keine Kosten für den Aufbau und Betrieb der entsprechenden technischen Infrastruktur anfallen und bei der Nutzung die Datensicherheit der Bürgerinnen und Bürger umfassend gewährleistet ist. Ziel des Magistrats war es daher, durch eine ausführliche Markterkundung einen privaten Partner zu finden, der im Rahmen eines für die Stadt kostenlosen Pilotprojektes einen Bereich der Innenstadt mit WLAN ausleuchtet. Momentan wollen jedoch die großen Internetprovider - anders als beispielsweise in Hamburg oder Bonn - keine neuen Pilotprojekte ohne städtische Kostenbeteiligung mehr angehen, da sie ihre Geschäftsmodelle zurzeit überdenken. Daher hat der Magistrat auch mit kleineren Unternehmen und Initiativen Gespräche über die Einrichtung eines WLAN-Netzes geführt. Aus rechtlicher Sicht sind jedoch bei allen Konzepten verschiedene vergaberechtliche, beihilferechtliche, wettbewerbsrechtliche sowie haftungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine rechtssichere Lösung wäre daher nur durch ein Ausschreibungsverfahren gewährleistet, welches erheblichen personellen und finanziellen Aufwand bedeuten würde. Nach Einschätzung des Magistrats würden für eine angemessene WLAN-Versorgung nicht unerhebliche Mittel benötigt, die in künftigen Haushalten zur Verfügung zu stellen wären. Eine belastbare Aussage zur genauen Höhe der Kosten könnte erst nach einem entsprechenden Ausschreibungsverfahren getroffen werden. Um eine möglichst weiträumige und zugleich wirtschaftliche Lösung zu finden, prüft der Magistrat, ob die WLAN-Versorgung in Frankfurt zusammen mit den Außenwerbeverträgen ausgeschrieben werden kann. Die führenden Unternehmen im Bereich Außenwerbung bieten ohnehin entsprechende Leistungen an. Dieser Weg, den etwa auch die Stadt Freiburg gegangen ist, hätte die Vorteile, dass die entsprechenden Router kostengünstig in die ohnehin aufzustellenden Außenwerbeanlagen integriert werden könnten und durch die gemeinsame Ausschreibung von Außenwerbeverträgen und WLAN-Versorgung eine rechtssichere Lösung erreicht werden könnte. Unabhängig davon begrüßt der Magistrat das Engagement privater Initiativen wie in der Neustadt, um weitere Bereiche, die zum Beispiel durch die Außenwerbeunternehmen nicht abgedeckt werden können, mit WLAN auszuleuchten. Der Magistrat ist überzeugt, dass durch den Aufbau sich gegenseitig ergänzender WLAN-Angebote eine zeitgemäße WLAN-Versorgung am besten gewährleistet werden kann, und beabsichtigt, diese Initiativen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2013NRNR 639Kostenloses WLAN in FrankfurtSTVV-Antrag · SPD
  2. 6. Dezember 2013BB 561Kostenloses WLAN in FrankfurtMagistratsbericht
  3. 28. April 2014BB 140Kostenloses WLAN in FrankfurtMagistratsbericht
  4. 19. September 2014BB 376Kostenloses WLAN in FrankfurtMagistratsbericht
  5. 6. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 89 Wochen
    BB 98Kostenloses WLAN in Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 41 · 28.04.2015
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 28 · 18.05.2015
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 40 · 02.06.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 40 · 08.06.2015
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 41 · 13.07.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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