Hinterlassenschaften auf dem Naxos-Gelände
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 16.02.2009, B 97
Betreff: Hinterlassenschaften auf dem Naxos-Gelände Vorgang: A 742 FAG Zu 1. und 2.: Die Stadt Frankfurt am Main hatte lediglich die Naxos-Halle und das ehemalige Verwaltungsgebäude angemietet, jedoch nicht die Gebäude zwischen Naxoshalle und Wingertstraße, in denen sich der Müll befindet. Nach Auffassung des Magistrats, die auch von Mitarbeitern des Voreigentümers bestätigt wurde, liegen die Gründe für die Müllablagerungen darin, dass der Voreigentümer diese Gebäude seit seiner Übernahme durch die Firma Naxos im Jahre 1989 vermietet hatte. Diese Nutzer, teilweise ohne vertragliche Regelung, haben beim Auszug Müll zurückgelassen, den der Voreigentümer nicht unverzüglich beseitigt hat, so dass die riesige Müllmenge entstanden ist.
Zu 3.: Der Stadt war bei dem Erwerb des Naxos-Geländes durch einschlägige Untersuchungen bekannt, dass sich auf diesem Grundstück schädliche Ablagerungen befinden. Daher hat der Magistrat in seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2006, M 60, dem die Stadtverordnetenversammlung am 18.05.2006 zugestimmt hat (§ 95) darauf hingewiesen, dass die Stadt ein Rücktrittsrecht von dem Kauf hat, sofern die Kosten für die Beseitigung von Altlasten den Betrag von 5,5 Mio. € übersteigen. Nach überschlägiger Kostenschätzung wird dieser Betrag nicht erreicht, sodass der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Des Weiteren wurde in der Begründung ausgeführt, dass die Rechnung (Gegenüberstellung des Kaufpreises zu den Mietzahlungen und dem Erlös aus dem Verkauf von Teilflächen für Wohnungsbau) auch dann für die Stadt positiv bleibt, wenn unter anderem Altlastensanierungskosten die genannten Zahlen belasten.
Zu 4.: Seit Erwerb durch die Stadt ist das Liegenschaftsamt beim Auszug eines Mieters für die besenreine Abnahme verantwortlich. Hierzu ist zu bemerken, dass lediglich ein Vertragsverhältnis übernommen wurde, und zwar mit der Firma Leipold, die auf dem Grundstück einen Trödlermarkt betreibt und dem Liegenschaftsamt die Räumlichkeiten im Laufe des Januars 2009 zurückgeben wird. Für durch den Voreigentümer ohne Mietvertrag geduldete Nutzungen hat dieser noch die Räumung durchgeführt, die sich aber bis in das Jahr 2008 erstreckt hat, so dass mit der Entsorgung des Restmülls erst im Sommer 2008 begonnen werden konnte.
Zu 5.: Das Gelände ist wegen dort ansässiger Betriebe und unterschiedlicher Nutzungsgruppen nicht so abzusichern, dass ein Betreten völlig auszuschließen wäre.
Zu 6.: Die kostenpflichtig entsorgte Müllmenge wird sich auf ca. 500 Tonnen belaufen. Ende Januar 2009 soll diese Maßnahme abgeschlossen sein Zu 7.: Die Kosten werden über 300.000,-- € betragen.
Zu 8.: Die Vermarktung des Areals zwischen Naxoshalle und Wingertstraße für Wohnungsbau wird zügig vorangetrieben. Daher werden auch in Kürze die Gebäude, in denen sich der Müll befindet, abgebrochen.
Zu 9.: Es wurden bereits vor Jahren Altlastenuntersuchungen auf dem Grundstück Naxos durchgeführt, so dass weitgehend bekannt ist, wo sich Altlasten befinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2008AA 742Hinterlassenschaften auf dem Naxos-GeländeSTVV-Anfrage · FAG
- 16. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 97Hinterlassenschaften auf dem Naxos-GeländeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF