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Neufassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.11.2009, B 964

Betreff:

Neufassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen

Vorgang:

A 1070 FAG

Zu 1:

Die Eintrittspreisspannen für die Museen, sowohl für die Einzeleintritte als auch für die MuseumsuferCard und das MuseumsuferTicket , werden durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Im Detail entscheidet der zuständige Dezernent unter Berücksichtigung der letzten Preiserhöhung und der in der Zwischenzeit erfolgten Veränderungen der Rahmenbedingungen, z.B. Veränderung der Anzahl der teilnehmenden Museen.

Zu 2 und 3:

Die Ermäßigung für Teilnehmer gewerblicher und regelmäßig organisierter Stadtrundfahrten wurde bei der Einführung der Eintritte in die Museen festgelegt und auch wahrgenommen. Zwischenzeitlich ist bei der Tourismus- und Congress GmbH mit den zahlreichen Modifikationen der Frankfurt Card und mit weiteren Produkten diese Ermäßigung nicht mehr relevant. Daher wird bei der nächsten Überarbeitung der Eintrittspreise auf diesen Passus verzichtet werden.

Zu 4:

Frankfurter Bürger haben in den Partnerstädten nur teilweise freien Eintritt, da die dortigen Museen ganz unterschiedlichen Trägern unterstellt sind. Trotzdem hat sich Frankfurt als weltoffene und besucherfreundliche Stadt bereits vor Jahren entschlossen, den Besuchern aus den Partnerstädten die Möglichkeit des freien Eintritts in die städtischen Museen zu gewähren. Diese wird allerdings nur in einer verschwindend geringen Zahl wahrgenommen.

Zu 5:

Mit der Veränderung der Formulierung geht kein inhaltlicher Unterschied einher. Sie dient lediglich zur Klarstellung für das Kassenpersonal, da die bisherige Fassung häufig zu Fehlinterpretationen geführt hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2009MM 167Neufassung der Eintrittspreise für die städtischen MuseenMagistratsvortrag
  2. 29. September 2009AA 1070Neufassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen MuseenSTVV-Anfrage · FAG
  3. 30. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 964Neufassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 42 · 11.01.2010
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 964 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 37 · 14.01.2010
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 964 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
Linke (Kenntnis)REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., REP und NPD (= Kenntnis)

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