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Neufassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen

Vorlagentyp: AFAG
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 29.09.2009, A 1070

Betreff:

Neufassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen

Mit der Vorlage M 167 vom 28.08.2009 soll eine Neufassung der Eintrittspreise für die städtischen Museen vorgenommen werden. Begründet wird dies damit, dass die bisherige Regelung "nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Marketing gerecht“ wird.

Für die einzelnen Museen und die MuseumsuferCard werden bestimmte Preisspannen vorgesehen. Innerhalb dieser Preisspannen können die Eintrittspreise dann festgelegt werden. Für die MuseumsuferCard ist nicht erkennbar, wer die jeweiligen Preise festlegt und nach welchen Kriterien dies erfolgt.

In der Eintrittspreisregelung wird ausgeführt, dass "Teilnehmer von gewerblichen und

regelmäßig organisierten Stadtrundfahrten“ eine Ermäßigung von 50 Prozent erhalten. Unklar ist dabei, was eine gewerbliche und regelmäßig organisierte Stadtrundfahrt ist und wie der Nachweis darüber zu führen ist.

Weiterhin wird in der Eintrittspreisregelung ausgeführt, dass "Besucher aus den Partnerstädten“ freien Eintritt haben. Hier stellt sich die Frage nach den Gründen für eine Befreiung und ob diese Regelung auch in den Partnerstädten für Besucher aus Frankfurt gilt.

Bei einigen Änderungen ist nicht erkennbar, aus welchen Gründen diese erfolgt ist, z.B. Ersatz der Formulierung "Kinder vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ durch "Kinder ab dem 6. bis zum 18. Geburtstag“ bzw. "Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ durch "Kinder bis zum 6. Geburtstag“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wer legt die jeweiligen Preise für die MuseumsuferCard fest und nach welchen Kriterien erfolgt dies?
  2. Was ist eine "gewerbliche und regelmäßig organisierte Stadtrundfahrt“?
  3. Wie wird der Nachweis über die Teilnahme an einer "gewerblichen und regelmäßig organisierten Stadtrundfahrt“ geführt?
  4. Haben Besucher aus Frankfurt am Main in den Partnerstädten freien Eintritt in den dortigen Museen?
  5. Was ist der Unterschied zwischen "Kinder vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ und "Kinder ab dem 6. bis zum 18. Geburtstag“ bzw. "Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ und "Kinder bis zum 6. Geburtstag“?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2009MM 167Neufassung der Eintrittspreise für die städtischen MuseenMagistratsvortrag
  2. 29. September 2009Sie sind hier
    AA 1070Neufassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 30. November 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 964Neufassung der Eintrittspreisregelung für die städtischen MuseenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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