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Wo Licht ist - ist auch Schatten! Effizient Energie sparen oder nächtliche Disneyland-Beleuchtung?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren9 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.11.2009, B 953

Betreff: Wo Licht ist - ist auch Schatten! Effizient Energie sparen oder nächtliche Disneyland-Beleuchtung? Vorgang: A 1018 LINKE. Zu Frage 1: Die Verbrauchskosten der Museen werden nicht nach Positionen separat erfasst, sondern pauschal abgerechnet. Daher kann zum konkreten Kostenaufwand für die Außenbeleuchtung keine Auskunft erteilt werden. Jedoch verursacht die Außenbeleuchtung immer nur einen geringen Prozentsatz des gesamten Stromverbrauchs eines Gebäudes. Die jährlichen Stromkosten für die Verkehrsbeleuchtung, bestehend aus Mastleuchten (Mainufer- und angrenzende Straßen, Uferfußwege, Brückenfahrbahnen), liegen bei ca. 32.600,-- €. Die jährlichen Stromkosten für sämtliche Objektbeleuchtungen im Mainuferbereich der Innenstadt (Brückenilluminationen, Sicherung der Schifffahrtsrinne, Kaimauerbeleuchtung, Platanenunterstrahlung u. a.) liegen bei ca. 40.600,-- €, wovon Kosten in Höhe von ca. 3.100,-- € für LED-Leuchten entstehen. Zu Frage 2: Die Straßenbeleuchtung unterliegt der Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflicht der Kommune und wird immer gemäß den einschlägigen DIN EN-Vorschriften hergestellt oder erneuert. Die Illumination der öffentlichen Gebäude und Brücken wird ebenfalls aus dem städtischen Haushalt getragen und dient der Orientierung und Markierung wichtiger öffentlicher Bauwerke im städtischen Nachtbild. Der Mehrwert der Illuminationen für die Stadt und die Bevölkerung macht sich nicht nur durch nachweislich erhöhte Besucherzahlen und verbesserte weiche Standortfaktoren für die Arbeitnehmer in Frankfurt, sondern auch durch eine optimierte soziale Sicherheit in den Nachtstunden und einen höheren Naherholungswert durch das geordnete Tagbild bemerkbar. Vor dem Hintergrund der mit der Beschlussfassung über die Illumination Stadtraum Main beabsichtigten und hochwertig umgesetzten Mainuferbeleuchtung sowie der mit der Maßnahme erzielten positiven Energiebilanz ist der Energieverbrauch in jeder Hinsicht vertretbar. Zu Frage 3: Die Mainuferbeleuchtung wird mit der übrigen Straßenbeleuchtung geschaltet. Die Einschaltdauern (im Bereich der Innenstadt - die ganze Nacht) richten sich jahreszeitbedingt nach dem vorgegebenen Brennkalender. Zusätzlich gibt es im Stadtgebiet noch eine größere Anzahl von Messstationen. Meldet die Hälfte dieser Messstationen eine zu geringe Beleuchtungsstärke, wird die öffentliche Straßenbeleuchtung auch unabhängig vom Brennkalender eingeschaltet. Über das ganze Jahr gesehen ist von einer Brenndauer von ca. 4200 Stunden auszugehen. Bezüglich der Museums-Anstrahlung ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Museum für Völkerkunde, das Historische Museum und das Museum für Angewandte Kunst / Villa Metzler werden über eine Rathausuhr täglich ab frühestens 16 Uhr in Abhängigkeit von der Dunkelheit über einen Dämmerungsschalter ein und um 23 Uhr ausgeschaltet. Die gleichen Schaltzeiten gelten auch für die Dreikönigskirche und die Leonhardskirche. Das Archäologische Museum wird nur während der Öffnungszeiten angestrahlt, das MMK nur durch die Leuchtschrift und die Beleuchtung des Banners bis 24 Uhr. Für das Deutsche Architekturmuseum ist die Abänderung der Schaltzeiten mit einer Abschaltung um voraussichtlich 23 Uhr vorgesehen. Zu Frage 4: Der Magistrat hat bei der Errichtung der Illumination Stadtraum Main wie auch bei allen anderen jüngeren Illuminationsprojekten eine energieeffiziente Beleuchtung hergestellt und die Energiebilanz verbessert. Dies betrifft die Straßenbeleuchtung, die schrittweise von Quecksilberdampflampen auf hocheffiziente Natriumdampflampen und in städtebaulich hochwertigen Gebiete auf Metalldampflampen umgerüstet werden, die Beleuchtung der Brücken und des Mainufers, die bezeichnenderweise "Mehr Licht" mit weniger Strom bietet. Dies betrifft auch Maßnahmen in städtischen Gebäuden, bei denen gemäß den "Richtlinien zum wirtschaftlichen Bauen" des Hochbauamts nur hocheffiziente Beleuchtung eingesetzt oder die bestehende durch eine solche ersetzt wird. Im Bereich der Objektbeleuchtung und Illumination arbeitet die Stadt Frankfurt am Main schon seit Jahren mit LED-Technologie. Dort kommen Leuchten und Leuchtmittel zum Einsatz, die eine entsprechende Marktreife, Lichtausbeute, Lichttechnik und Serienproduktion aufweisen. Hinsichtlich der Verkehrsbeleuchtung ist die Verkehrssicherungspflicht der Kommune durch eine normgerechte Beleuchtung der Straßen zu erfüllen. Die Norm legt in Abhängigkeit von der Straßenkategorie und der Verkehrsdichte die Helligkeit auf der Straße sowie die Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung der Beleuchtung fest. Bei der Dimensionierung von Neuanlagen bzw. der Ertüchtigung des Leuchtenbestands im Rahmen des Ersatzneubaus finden nur solche Leuchten Anwendung, die den hohen Anforderungen an die Entblendung und Verringerung von Lichtemissionen entsprechen und sich zudem durch verringerte Wartungskosten und geringeren Energieverbrauch auszeichnen. Das Ziel einer wirtschaftlichen und ökologischen Gesamtanlage erfordert die integrierte Betrachtung von Investition, Wartungs- und Reparaturkosten sowie Energieverbrauch über die gesamte Lebensdauer. Die Lichtausbeute (Wirkungsgrad des Leuchtmittels) der heute verwendeten Leuchtmittel liegt zwischen 45 und 173 Lumen/Watt (lm/W). Zum Vergleich: Energiesparlampen liegen bei 30-40 lm/W. LED mit von den Herstellern angepriesenen 60.000 h Lebensdauer liegen noch unter den genannten Lichtausbeutegraden. Höhere Lichtausbeuten verringern die Lebensdauer von LED. Realistische Lichtausbeuten von LED liegen bei ca. 50 lm/W bei LED mit 3 Watt elektrischer Leistung und einer Lebensdauer von 25.000 h. Neuanlagen werden heute normgerecht mit Leuchtmitteln ausgestattet, die Lichtausbeuten von mehr als 90 lm/W bei einer mittleren Leistung von 100 Watt aufweisen. Eine einflammige Leuchte erzeugt bei einer normgerechten Beleuchtung also 9.000 Lumen. Möchte man diese mit LED der o. g. Bauart erreichen, benötigt man bei einer Lichtausbeute von 50 lm/W und 3 Watt Leistungsaufnahme 60 LED in einer Straßenleuchte. Diese haben eine Leistungsaufnahme von 180 Watt und damit einen um 80% höheren Energieverbrauch als die einflammigen Leuchten. Bei erforderlichem Nachkauf oder Reparatur sind einzelne LED nicht erhältlich. Der Nachkauf wird zudem dadurch erschwert, dass bei der rasanten Entwicklung der LED-Straßenbeleuchtungsprodukte bereits nach 2 Jahren verwendete LED-Systeme derartig veraltet sind, dass sie nicht mehr hergestellt werden. Die Gesteller der Stadtbeleuchtung verweigern vor diesem Hintergrund mit Berechtigung die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Lebensdauerangaben über 50.000 h von Hochleistungs-LED werden dadurch relativiert, dass die Hersteller bereits nach 15.000 h das Absenken des Lichtstroms auf 70% einräumen, nach dem gemäß Norm das Leuchtmittel auszutauschen ist. Das Fazit, das auch in wissenschaftlichen Vorträgen bestätigt wurde, ist, dass die LED für die Straßenbeleuchtung noch keine Marktreife besitzt und aktuell weder Energie noch Kosten einspart. Dessen unbenommen beobachtet der Magistrat den LED-Markt und wird, sobald eine finanzielle und ökologische Wirtschaftlichkeit erkennbar ist, die LED-straßenbeleuchtung auf die spezifischen Anforderungen in der Frankfurter Stadtbeleuchtung prüfen. Zu Frage 5: Es existiert keine rechtliche Grundlage, auf das Beleuchtungskonzept von Firmen einzuwirken, sofern keine Beeinträchtigungen oder Störungen damit verbunden sind. Diese richten sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und erfordern Blendwirkungen in einer Intensität, die durch Hochhausilluminationen nicht erreicht wird. Steuerungsmechanismen sind im Bereich des Bauordnungsrechts hinsichtlich der Werbewirkung einer Illumination gegeben, die genehmigungspflichtig ist, sofern es sich um eine Leuchtwerbung oder eine eindeutig CI-Farben zuzuordnende Illumination handelt. Seitens der Stadt Frankfurt am Main werden Firmen dahingehend beraten, eine gestalterisch hochwertige und damit häufig geringere und energieeffizientere Beleuchtung ihrer Gebäude durchzuführen. Die Ausgestaltung dieser Beleuchtung ist jedoch den jeweiligen Unternehmen vorbehalten. Soweit hier Informationen seitens der Banken vorliegen, achten diese im Rahmen eines Beleuchtungskonzeptes darauf, in Abhängigkeit von der Brenndauer der Lampen auch wirtschaftliche Konzepte umzusetzen. So wird z.B. bei LEED-Zertifizierungen (LEED = Leadership in Energy and Environmental Design), dem weltweit wichtigsten System zur Klassifizierung für ökologisches Bauen des U.S. Green Building Council, auch die Außenbeleuchtung in der Beurteilung berücksichtigt und je nach Ausgestaltung negativ in die Ökobilanz eingestellt. Es ist hierbei zu beachten, dass die Außenbeleuchtung weitaus mehr auffällt als die Beleuchtung der Büroräume, die Außenbeleuchtung aber nur wenige Prozentpunkte des gesamten Stromverbrauchs verursacht. Auch hier liegen die größten Einsparpotenziale nicht unbedingt an den Stellen, die die größte Außenwirkung haben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2009AA 1018Wo Licht ist - ist auch Schatten! Effizient Energie sparen oder nächtliche Disneyland-Beleuchtung?STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 20. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 953Wo Licht ist - ist auch Schatten! Effizient Energie sparen oder nächtliche Disneyland-Beleuchtung?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 2
Sitzung 40 · 11.01.2010
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 953 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 39 · 12.01.2010
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 953 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 38 · 12.01.2010
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 953 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 5
Sitzung 39 · 15.01.2010
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 953 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 19.01.2010
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 953 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE.

OBR 3
Sitzung 40 · 21.01.2010
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 953 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 38 · 08.02.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 953 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 38 · 11.02.2010
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 953 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 39 · 11.03.2010
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 953 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Kenntnis)

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