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Kaution für die Nutzung öffentlicher Plätze

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.02.2010, B 91

Betreff: Kaution für die Nutzung öffentlicher Plätze Vorgang: A 979 FDP Zu 1: Grundlage für den Ersatz von Schäden durch eine Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist das Hessische Straßengesetz (HStrG). §16 Abs. 3 HStrG enthält hierzu folgende Regelung: "Der Erlaubnisnehmer hat dem Träger der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen. Hierfür kann der Träger der Straßenbaulast angemessene Vorschüsse und Sicherheiten verlangen." Die Satzung über Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Fassung der letzten Änderung vom 31.01.2002, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main 2002, S. 465, regelt in § 7 (1) Satz 2 (Kostenersatz, Haftung): "...Zur Deckung der städtischen Ansprüche auf Kostenersatz können jederzeit angemessene Vorschüsse und Sicherheiten verlangt werden." Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb des Magistrats zur Genehmigung von Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen werden Kautionen erhoben von - dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen wie z. B. Opernplatz, Konstablerwache, Hauptwache, Goetheplatz, Rossmarkt, Rathenauplatz, Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz; - dem Straßenverkehrsamt für Veranstaltungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Tourismus+Congress GmbH verzichtet bei Veranstaltungen wie z.B. Weihnachtsmarkt, Museumsuferfest oder Mainfest auf eine Kaution. Jedoch wird bei auftretenden Schäden den Verursachern der Schaden in Rechnung gestellt. Eine Besonderheit stellt das Museumsuferfest dar. Dort wird für Gastronomiestände im Rahmen des Standplatzmietvertrages eine Kaution hinterlegt und bei Bedarf von Seiten der Tourismus+Congress GmbH in Anspruch genommen.

Zu 2. Eine abschließende Aussage zu dieser Frage ist nicht möglich, da es auf öffentlichen Plätzen zu ganz unterschiedlichen Schädigungen kommen kann und infolge dessen auch die Zuständigkeiten innerhalb der Stadt Frankfurt variieren. Seitens des ASE werden für die Inanspruchnahme von Verkehrsflächen auf öffentlichen Plätzen Kautionen gefordert, die im Schadensfall auch herangezogen werden.

Zu 3. Es wird keine Statistik über durch Sondernutzungen entstandene Schäden öffentlicher Verkehrsflächen geführt. Daher kann lediglich berichtet werden, dass im Jahr 2008 ein Schaden von 8.527,27 € und im Jahr 2009 ein Schaden von 9.500 € entstanden ist. Wurde im erst genannten Fall die Kaution in Anspruch genommen, wurde im zweiten Fall der Schaden nach Rechnungsstellung beglichen.

Zu 4. Statistische Erhebungen zu dieser Fragestellung werden nicht geführt. Entstandenen Schäden werden durch Inanspruchnahme der zu hinterlegenden Kaution oder durch Rechnungsstellung an den Verursacher reguliert. Eine Versicherung zur Schadensregulierung besteht nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juli 2009AA 979Kaution für die Nutzung öffentlicher PlätzeSTVV-Anfrage · FDP
  2. 12. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    BB 91Kaution für die Nutzung öffentlicher Plätze
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 42 · 09.03.2010
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 20.04.2010
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 18.05.2010
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Kenntnis)

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