Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" vor, um einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Politik und Verwaltung zu gewährleisten. Dies soll die Grundlage für eine strategisch ausgerichtete Gefahrenabwehrplanung schaffen und die Qualität der Maßnahmen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr messbar machen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBericht
Die ursprünglich für Jahresende 2022 geplante Sitzung des "Ständigen Sicherheitsbeirates" konnte krankheitsbedingt nicht stattfinden. Die nächste Sitzung soll März/April 2023 stattfinden.
Die sich hochdynamisch verändernden Rahmenbedingungen erfordern für alle drei Themenfelder der Gefahrenabwehr - Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Politik und Verwaltung. Nur so kann die Grundlage für eine strategisch und auf Prävention ausgerichtete Gefahrenabwehrplanung geschaffen werden. Der Magistrat plant daher, die durch die Gefahrenabwehrbehörden durchgeführten Risikoanalysen, deren Bewertung und die daraus abgleitenden Erkenntnisse regelmäßig an die politischen Entscheidungsträger weiterzugeben. Dabei sollen die Erkenntnisse aus der Analyse in Form konkreter Szenarien dargestellt werden, aus denen dann im politischen Diskurs Schutzziele definiert und verabschiedet werden können. Immer dann, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zusätzliche Ressourcen erfordert, sind Entscheidungen der politischen Ebene notwendig. Insofern wird es sich bei der Festlegung der Schutzziele stets um ein abgestimmtes Verfahren zwischen den politischen Gremien und der Gefahrenabwehr handeln müssen, wenn die Maßnahmen mit der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen verbunden sind.
Die Wirkung nach Umsetzung der dann einvernehmlich vereinbarten Schutzziele soll anhand objektiv messbarer strategischer Steuerungskennzahlen durch die Gefahrenabwehr nachgewiesen werden. Damit lässt sich die Qualität der Leistungen im Sinne ihrer Wirksamkeit im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr messen. Die Qualität ist dabei jeweils aus Sicht der Bevölkerung, der politisch Verantwortlichen und nicht zuletzt aus Sicht der Gefahrenabwehrorganisationen selbst zu betrachten. Auf Basis der Kennzahlen soll die regelmäßige Evaluation der Schutzziele und der zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmenpakete erfolgen.
Der Magistrat wird u. a. zu diesem Thema eine Beschlussvorlage in den parlamentarischen Geschäftsgang einbringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 210 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 25. Januar 2012. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) BFF-BIG (= Kenntnis)