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NW-Landebahn

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.03.2014, B 87

Betreff: NW-Landebahn Vorgang: A 475/13 RÖMER Zu 1: Diese Frage hat der Magistrat inhaltlich bereits im Bericht B 557 vom 06.12.2013 beantwortet. Wichtig ist nicht der Listenplatz als solcher, sondern ob sich die für die Platzierung relevanten Voraussetzungen, insbesondere im Vergleich zu unmittelbaren Konkurrenten in Europa und möglicherweise dem Nahen Osten, ändern.

Zu 2: Im globalen Vergleich rangiert der Flughafen Frankfurt gemäß Airports Council International (ACI) im Jahr 2012 auf dem 11. Platz bei den Passagieren bzw. dem 9. Rang beim Frachtaufkommen. Damit gehört der Frankfurter Flughafen weiterhin zur Spitzengruppe der weltweiten Flughäfen. Als Qualitätskriterium kann das Skytrax-Ranking (einsehbar unter http://www.airlinequality.com/AirportRanking/FRA.htm mit Angabe der Kriterien) herangezogen werden, nach dem sich der Frankfurter Flughafen auf Platz 11 der "World's Top 100 Airports"-Liste befindet (Stand: 2013). Auch hier zeigt sich für den Magistrat die Spitzenstellung, die der Frankfurt Flughafen im weltweiten Vergleich einnimmt. Alle diese Faktoren untermauern die Einschätzung des Magistrates, dass der Frankfurter Flughafen zu den besten Flughäfen der Welt gehört.

Zu 3: Für die hohe Qualität der Dienstleistungen am Flughafen Frankfurt gibt es aus Sicht des Magistrates viele Indikatoren: So konnte die Zufriedenheit der Passagiere, erhoben durch ein Marktforschungsinstitut, in den vergangen Jahren immer wieder gesteigert werden. Im Einklang damit erhielt der Frankfurter Flughafen in 2013 den Preis für den "Most Improved Airport" bei den "World Airport Awards". Auch zahlreiche andere Auszeichnungen - darunter die als "Best Airport" bei den "Business Destinations Travel Awards 2013 / Europe" und Siegel der "Service Champions" sowie des TÜV Süd - belegen nach Auffassung des Magistrates die Qualität des Frankfurter Flughafens. Im Skytrax-Airport-Rating 2013 wird Frankfurt zusammen mit London und Amsterdam in der 4-Sterne-Kategorie geführt. Der Frankfurter Flughafen verfügt ohne jeden Zweifel über eine hervorragende Infrastruktur: Zwei Bahnhöfe, die Autobahnanbindung und das Busnetz führen zu einer sehr guten Erreichbarkeit des Airports; auf dem Flughafen-Gelände wird die Infrastruktur durch Renovierungen, Ergänzungen und Neubauten kontinuierlich optimiert. Die größte Flughafenfeuerwehr Deutschlands und zahlreiche weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den Safety- und Security-Bereichen sorgen für die Sicherheit am Frankfurter Flughafen, zu deren Aufrechterhaltung auch die vor-Ort-Präsenz der Behörden (z.B. Landes- und Bundes-Polizei, Zoll, LBA, HMWVL) beiträgt. Zu 4 und 5: Die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr terroristischer Angriffe sind in EU-weit gültigen Rechtsvorschriften einheitlich geregelt. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch unangekündigte Luftsicherheitsinspektionen der EU-Kommission überwacht. Werden bei einer solchen Inspektion Mängel festgestellt, die sich auf die Sicherheit anderer Mitgliedsstaaten auswirken können, werden alle Luftfahrtbehörden der EU darüber informiert. Die genannten Flughäfen erfüllen alle den gleichen Standard.

Zu 6: Der Magistrat geht davon aus, dass hier vom Fragesteller ein Verweis auf Frage 5 beabsichtigt war. Die Anfrage zu vermeintlichen oder tatsächlichen "Near-Miss"-Vorfällen (gefährliche Annäherung von zwei Luftfahrzeugen, bei der mindestens ein Luftfahrzeug nach Instrumentenflugregeln betrieben wurde und ein Ausweichmanöver erforderlich war oder angemessen gewesen wäre, um einen Zusammenstoß oder eine gefährliche Situation zu vermeiden) wäre an die Deutsche Flugsicherung (DFS), unter Darstellung der Zusammenhänge zu richten. In Bezug auf das Thema Wirbelschleppen verweisen wir auf das Dachsicherungsprogramm der Fraport AG, dessen Umfang in Absprache mit dem HMWVL festgelegt worden ist. Zu 7 und 8: Bei der Frage 7 aus der Anfrage A 403 vom 12.08.2013, beantwortet im Bericht B 557 vom 06.12.2013, ging es um die Frage einer tatsächlichen Entwicklung gegenüber einer prognostizierten Entwicklung.

Zu 9: Die Stadtverordnetenversammlung hat im Jahre 2000 mit großer Mehrheit für eine weitere Landebahn gestimmt, um das weiterhin erwartete Verkehrswachstum auch in den kommen- den Jahren abwickeln zu können. Die komplexen Abläufe des Frankfurter Flughafens sind auf den Betrieb der Landebahn abgestimmt, operative Fragen sind durch die Betreibergesellschaft und die anderen am Luftverkehr Beteiligten (Fluggesellschaften, DFS, etc) zu klären. Während sich der Magistrat auch weiterhin für eine Minimierung der Lärmbelastung einsetzt, sei auch noch einmal auf den Zusammenhang zwischen dem Nachtflugverbot und der Landebahn Nordwest hingewiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2013AA 475NW-LandebahnSTVV-Anfrage · RÖMER
  2. 7. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 87NW-Landebahn
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 29 · 28.03.2014
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFAGFreie WählerFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.05.2014
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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