NW-Landebahn
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 17.12.2013, A 475
Betreff: NW-Landebahn Mit dem Bericht B 557 vom 06.12.2013 wurde die Anfrage A 403 vom 12.08.2013 beantwortet. Gegenstand der Anfrage war das Flughafen-Ranking und die Position des Frankfurter Flughafens in diesem Ranking. Auf die konkrete Frage nach der Bedeutung des Flughafenrankings führt der Magistrat aus, dass aufgrund der höheren Wachstumsraten des Luftverkehrs in Asien der Flughafen Frankfurt im Ranking seit 2003 um 4 Plätze zurückgefallen sei. Hieraus sei jedoch keine Negativentwicklung für den Flughafen abzuleiten, da die reine Rückstufung in einem Ranking keine negativen wirtschaftlichen Folgen für die Rhein-Main-Region oder den Flughafen Frankfurt am Main hat. Diesen Ausführungen ist zuzustimmen. Sie stehen jedoch im Gegensatz zu den Ausführungen des Flughafenbetreibers, der wiederholt das Halten eines bestimmten Ranking-Platzes (konkret: Platz 7 weltweit) als Planungsziel definierte und in einer negativen Veränderung im Ranking wirtschaftliche Nachteile für den Flughafen und die Region sah. Auf die Frage, wie der Magistrat die Konkurrenzfähigkeit des Flughafens Frankfurt gegenüber anderen Flughäfen angesichts der Flugbeschränkungen, der Personalkosten und der Akzeptanz in der jeweiligen Bevölkerung bewertet, antwortete dieser, dass der Frankfurter Flughafen zu den besten Flughäfen der Welt gehöre und daher gegenüber den Wettbewerbern konkurrenzfähig sei. Dies zeige sich auch daran, dass im Vergleich zu den unmittelbaren Wettbewerbern in Europa (gemeint waren wahrscheinlich London, Paris und Amsterdam) der Flughafen seine Stellung halten und teilweise sogar ausbauen konnte. Hierbei spielten noch andere Faktoren, z.B. "Servicequalität, Infrastruktur, Sicherheit und geographische Lage" eine Rolle. Weiterhin führte der Magistrat aus, dass sich die aktuellen Verkehrszahlen abweichend von den Prognosen entwickelt hätten und dies u.a. auf die verzögerte Inbetriebnahme der Landebahn (2011 statt 2007) zurückzuführen sei, da es dadurch zu Verkehrsverlagerungen zu anderen Flughäfen gekommen sei. Die Abweichungen der Ist-Zahlen von den Prognosen (bis zu 30 %) hätten jedoch "keine direkten negativen wirtschaftlichen Folgen" gezeigt, sondern "allenfalls einen möglichen entgangenen Gewinn oder Vorteil für die Region Rhein-Main". Nicht beantwortet wird die Frage, ob der Magistrat den Betrieb einer Landebahn für sinnvoll hält, die - jedenfalls bei den derzeitigen Verkehrszahlen - nicht benötigt wird, jedoch zu einer deutlich höheren Lärmbelastung für die Bevölkerung führt - v.a. auch in Frankfurt. Hierzu führt der Magistrat nur aus, dass "die derzeitige Ausbauvariante .... durch das Land Hessen entschieden" wurde. Offensichtlich ist jedoch, dass die Landebahn derzeit außer Betrieb genommen würde, weil das Verkehrsaufkommen auch mit dem bisherigen 3-Bahn-System problemlos abgewickelt werden könnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Hält der Magistrat die wiederholt geäußerte Behauptung des Vorstandsvorsitzenden der Fraport AG für unzutreffend, wonach eine Änderung im weltweiten Flughafen-Ranking (konkret ein Verlust des Platzes 7 bzw. 8) des Flughafens zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Flughafen und die Region führen kann ?
- An welchen Kriterien macht der Magistrat seine Bewertung fest, der Flughafen Frankfurt gehöre zu den "besten" weltweit ?
- Wie kommt der Magistrat zur Feststellung, dass der Flughafen Frankfurt hinsichtlich der Bewertungskriterien "Servicequalität, Infrastruktur, Sicherheit" anderen europäischen Flughäfen (London, Paris, Amsterdam) gleichwertig oder überlegen sei ?
- Welche konkreten Sicherheitsmängel (gemeint hier: Sicherheit vor terroristischen Aktivitäten) an den Flughäfen London, Paris und Amsterdam sind dem Magistrat bekannt, die am Flughafen Frankfurt nicht oder in geringerem Umfang vorhanden sind ?
- Welche konkreten Sicherheitsmängel (gemeint hier: Sicherheit des >Flugbetriebes) an den Flughäfen London, Paris und Amsterdam sind dem Magistrat bekannt, die am Flughafen Frankfurt nicht oder in geringerem Umfang vorhanden sind ?
- Hat der Magistrat in seine Antwort auf Frage 6. auch die seit der Inbetriebnahme der NW-Landebahn aufgetretenen "Near-miss"-Vorfälle und die Wirbelschleppenproblematik einbezogen ?
- Wie kommt der Magistrat zu der Bewertung, dass ein möglicher entgangener Gewinn für die Fraport - verbunden mit zusätzlichen Einnahmen für Stadt und Land aus Dividenden und Steuern - keine negative wirtschaftliche Folge sein soll ?
- Wie kommt der Magistrat zu der Bewertung, dass das Ausbleiben zusätzlicher Arbeitsplätze, die bei höheren Verkehrszahlen vermutlich entstanden wären, keine negative wirtschaftliche Folge sein soll ?
- Aus welchen Gründen setzt sich der Magistrat nicht für die - zumindest temporäre - Außerbetriebsetzung der NW-Landebahn ein angesichts der Tatsache, dass diese derzeit nicht benötigt wird, jedoch zu einer erheblichen zusätzlichen Lärmbelastung für die Frankfurter Bevölkerung führt ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2013Sie sind hierAA 475NW-LandebahnSTVV-Anfrage · RÖMER
- 7. März 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 87NW-LandebahnMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate