Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kundenorientierte Abrechnung der Gaspreise durch die massigen Preiserh4hungen

Vorlagentyp: B
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

In dem Bericht wird die gesetzliche Regelung zur Abrechnung von Betriebskosten behandelt, die j1hrlich erfolgen muss. Zudem wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die bei unterj1hrigen Teilabrechnungen von Energiekosten auftreten und die Notwendigkeit, alle Rechnungen von Dritten abzuwarten, bevor eine Abrechnung gegen6ber den Mietenden erfolgen kann.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Bericht

Die Abrechnung von Betriebskosten ist gesetzlich geregelt und erfolgt grundshtig jhrlich (7 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwingend identisch mit dem Kalenderjahr. Beispielsweise kann auch vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden. Zu Teilabrechnungen sind Vermietende nicht verpflichtet (7 556 Abs. 3 Satz 4 BGB). Mglich sind Abweichungen, wenn sich jeweils individuell pro Einzelfall Vermietende und Mietpartei auf eine Zwischenabrechnung verstigen. Unterjhrige Teilabrechnungen von Energiekosten sind f1r Vermietende in aller Regel unm4glich. Vermietende geben mittels Betriebskostenabrechnungen solche Kosten an die Mietenden weiter, die ihnen von Dritten in Rechnung gestellt wurden. Da keine Zwischenabrechnungen der jeweiligen Energieversorger vorliegen, kann durch Vermietende mangels Grundlage keine Zwischenabrechnung gegen6ber den Mietenden erteilt werden. Sehr h4ufig sind die Abrechnungszeitr4ume der Energieversorger nicht mit den Abrechnungszeitr4umen im Mietverhltnis identisch. So entsteht die Situation, dass aus mehreren Abrechnungen eines Energieversorgers eine Abrechnung der Vermietenden gegen6ber den Mietenden zu erstellen ist. Auch dies tr4gt zur Unm4glichkeit einer unterjhrigen Zwischenabrechnung gegen6ber den Mietenden bei. All dies erkl4rt auch, warum die Erstellung einer Jahresabrechnung gegen6ber den Mietenden meist mehr als ein halbes Jahr beansprucht - die Vermietenden m7ssen zun4chst den Zugang aller ihnen gegen6ber gestellten Rechnungen Dritter abwarten, bevor den Mietenden gegen6ber abgerechnet werden kann. Die in der Anregung thematisierte Gasumlage in H8he von netto  0,02419 pro kWh wurde von der Bundesregierung am 29.09.2022 und damit vor In-Kraft-Treten fallengelassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2022OFOF 564/6Kundenorientierte Abrechnung der Gaspreise durch die massigen PreiserhöhungenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. September 2022OAOA 231Kundenorientierte Abrechnung der Gaspreise durch die massigen PreiserhöhungenAnregung
  3. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    BB 86Kundenorientierte Abrechnung der Gaspreise durch die massigen Preiserhöhungen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 17 · 25.04.2023
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen