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Geplante Auslagerung der Apotheke des Klinikums Höchst

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Auslagerung der Klinikapotheke des Klinikums Höchst an einen externen Dienstleister. Dies geschieht aufgrund erheblicher Kosten und Investitionsaufwände, die eine Weiterführung der Apotheke im Klinikum untragbar machen. Die Entscheidung soll die Versorgungsqualität sichern und die wirtschaftliche Effizienz steigern.

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Bericht

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 beschlossen, die Klinikapotheke am Standort Frankfurt am Main-Höchst im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens extern zu vergeben. In den Planungen des Ersatzneubaus für das Klinikum Frankfurt Höchst war keine Apotheke vorgesehen. Es war lediglich vorgesehen, ggf. an anderer Stelle auf dem Klinikgelände eine Apotheke mit Zytostatikalabor zu etablieren. Wie mehrfach vom Klinikum und vom Magistrat öffentlich dargelegt, lässt sich die Klinikapotheke am Standort Höchst zukünftig nur mit erheblichem zusätzlichem Kosten- und Investitionsaufwand (allein der Investitionsbedarf beträgt nahezu 8-10 Mio. €) sowie merklichen negativen Deckungsbeiträgen innerhalb des Krankenhauses weiterbetreiben. Mit einer gegenüber Großapotheken geringeren Effektivität bei gleichzeitig steigenden Kosten ist sie den Anforderungen einer modernen Arzneimittelversorgung künftig leider nicht mehr gewachsen. Eine komplette, aufwendige Reorganisation mit den erwähnten hohen Investitions- und Modernisierungskosten wäre die Folge, wenn die Apotheke im Klinikum verbleiben würde. Mit dem dazu gegenläufigen Trend sinkender Erlöse im Pharmaziebereich wären diese Kosten von den Erlösen künftig nicht mehr gedeckt. Aufgrund der gültigen gesetzlichen Vorgaben können in der Klinikapotheke selbst mit Zytostatika keine Überschüsse mehr generiert werden. Aktuell befinden wir uns in der sogenannten '2. Generation' der Zytostatika, in der Generika und Biosimilar zu geringeren Preisen zunehmend auf den Markt kommen und mit den Originalen preislich stark konkurrieren. Die Kostenträger reagieren auf den veränderten Markt und passen die Abrechnungsregularien, einhergehend mit empfindlichen Preissenkungen, an. Die Erlöse decken daher perspektivisch auch bei den Zytostatika die steigenden Kosten nicht mehr. Hinzu kommt, dass die Einhaltung der regelmäßig steigenden Anforderungen im Arzneimittelsektor ein sehr strukturiertes und zudem flexibles System erfordert, das den Erfordernissen gerecht wird. Externe Partner, als sogenannte Großapotheken, können Synergieeffekte nutzen, die sich aus der Belieferung und Betreuung vieler Kliniken ergeben. Für die bisherige Klinikapotheke ist aufgrund der geringen Größenordnung dieser Synergieeffekt mit der der sich daraus ergebenden Leistungs- und Kostenoptimierung nicht gegeben. Unter Abwägung der wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Klinikapotheke am Standort Höchst im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an einen externen Apothekendienstleister zu vergeben. In der Ausschreibung ist berücksichtigt, dass die Fahrzeit von der versorgenden Apotheke zum Klinikum die vom Regierungspräsidium vorgeschriebene Maximalzeit nicht überschreitet. Die Lagerhaltung einer Großapotheke beinhaltet eine wesentlich größere Anzahl an Arzneimitteln als bisher in der Klinikapotheke. Die reguläre Belieferung des Klinikums findet jeden Werktag statt und eine Notfallbelieferung 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche. Die für das Klinikum Höchst wesentlichen Arzneimittel werden in den verbrauchenden Abteilungen der Klinik zudem in ausreichenden Mengen vorgehalten. Der externe Dienstleister übernimmt vertraglich geregelt die Sicherstellung der ganzheitlichen und ordnungsgemäßen Versorgung des Klinikums mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden pharmazeutischen Dienst- und Beratungsleistungen. Zu dieser Sicherstellung hat der externe Partner auch eine Ausfallsicherheit der Vollversorgung zu gewährleisten, die z.B. mittels Kooperationen mit einer anderen Apotheke erfolgen kann. Dazu werden konkrete Szenarien inkl. Reaktionszeiten mit dem Dienstleister verpflichtend festgelegt. Die Medikamentenversorgung der Patientinnen und Patienten ist unter den genannten Kriterien, mindestens vergleichbar wie in der bestehenden Krankenhausapotheke, sichergestellt. Alle ständig benötigten Arzneimittel werden in den verbrauchenden Abteilungen des Klinikums in ausreichenden Mengen für ca. 7 Tage vollständig vorgehalten. Spezielle Arzneimittel werden nach dem jeweiligen Bedarf bestellt und direkt geliefert. Eine Notfallbelieferung ist durch den externen Dienstleister 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche gewährleistet. Es gibt bei der Vorhaltung von Arzneimitteln bei einer Versorgung durch eine Fremdapotheke keine Änderung zu dem aktuellen Stand, da auch heute die wesentlichen Arzneimittel in ausreichender Menge in den verbrauchenden Abteilungen (wie z.B. Stationen, OP-Einheit, Intensivstationen) vorgehalten werden. Wird die Möglichkeit der Einrichtung eines Notfalldepots (z.B. auf der Intensivstation) auf einer Abteilung des Klinikums realisiert, so ist diese Abteilung für die korrekte Aufbewahrung der Arzneimittel verantwortlich, wie sie bereits generell die Verantwortung für auf der Abteilung gelagerte Arzneimittel trägt. Betäubungsmittel dürfen allerdings ohnehin nicht in einem solchen Notfalldepot gelagert werden, daher kommt eine Verantwortlichkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht in Betracht. Nein, es wird keine Verschlechterung der Versorgungsqualität geben, da ein externer Dienstleister mit einer Vielzahl an hoch spezialisierten Fachapothekerinnen und Fachapothekern mit fachspezifischer Beratungskompetenz und einer professionellen Logistik eine hohe Qualität der Versorgung des Klinikums mit Arzneimitteln sicherstellt. Die bestehende Apotheke erwirtschaftet perspektivisch ab 2021 keinen Gewinn mehr, sondern wird defizitär sein und müsste bei einem Verbleib ihrerseits subventioniert werden. Von einer Übertragung erzielter Gewinne auf Dritte kann demnach keine Rede sein. Auch heute werden bereits für das Klinikum Frankfurt Höchst individuell hergestellte Arzneimittel, z.B. parenterale Ernährung für die Kinderklinik, die nicht von der eigenen Krankenhausapotheke hergestellt werden können, über weitere Strecken transportiert, ohne dass es bisher zu Problemen gekommen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Dezember 2020AA 814Geplante Auslagerung der Apotheke des Klinikums HöchstSTVV-Anfrage · AfD
  2. 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 83Geplante Auslagerung der Apotheke des Klinikums Höchst
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 106
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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