Anwendung ökologischer, sozialer und anderer ethischer Kriterien bei Krediten und Geldanlagen der Stadt prüfen
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.03.2014, B 83
Betreff: Anwendung ökologischer, sozialer und anderer ethischer Kriterien bei Krediten und Geldanlagen der Stadt prüfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4004 + Anl. 7 - E 223/13 GRÜNE - Grundsätzlich ergibt sich für die gesamte Haushaltswirtschaft aus den gesetzlichen Vorschriften die Vorgabe der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Geldanlagen: Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Hessischen Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sowie den Richtlinien des Landes Hessen zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten vom 18.02.2009 ist bei kommunalen Geldanlagen auf eine ausreichende Sicherheit sowie einen angemessenen Ertrag zu achten. Gemäß Landeserlass sind Anlagen nur in Euro und bei Vertragspartnern zulässig, bei denen aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten keine Zahlungsunfähigkeit in Betracht kommt oder eine ausreichende Einlagensicherung besteht. In der derzeit in Vorbereitung befindlichen Anlagerichtlinie für Geldanlagen des Hoheitsbereichs ist vorgesehen, soziale, ökologische und ethische Kriterien zu berücksichtigen. Die Geldanlage der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main orientiert sich satzungsgemäß an der Anlageverordnung gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz; weiterhin gelten die durch den Kassenausschuss verabschiedeten Anlagerichtlinien, aus denen sich diverse weitergehende Anforderungen bezüglich Mischung, Streuung und Rating ergeben. Gemäß diesen Anlagerichtlinien ist vorgesehen, die Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ethischer Kriterien - soweit möglich - in die Anlageentscheidung mit einfließen zu lassen. Auch bei der Geldanlage sind grundsätzlich zur Feststellung der Marktgerechtigkeit der Konditionen stets mehrere Angebote einzuholen. Die endgültige Anlageentscheidung wird unter wirtschaftlichen Aspekten getroffen sowie unter Einbeziehung der aktuellen Portfoliozusammensetzung (Mischung und Streuung). Der Kreis der Banken, die vorrangig nach ökologischen, sozialen und anderen ethischen Kriterien arbeiten und für Geldanlagen der Stadt Frankfurt am Main in Frage kommen, ist in der Praxis stark eingeschränkt, da entweder keine ausreichende Einlagensicherung besteht oder institutionelle Anleger im Sinne der Geschäftsstrategie dieser Banken nicht zum Kundenkreis gehören. Die weitere Marktentwicklung in diesem Sektor wird beobachtet. Kreditaufnahmen: Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist auch bei der Einwerbung von Kreditmitteln zu beachten. Die Dienstanweisung für die Neuaufnahme, die Umschuldung und die Prolongation von Krediten sieht daher u.a. eine Konditionenabfrage unter mindestens 3 Anbietern vor, wobei der Bestbieter primär nach wirtschaftlichen Kriterien auszuwählen ist. Eine Abfrage bei Banken, die vorrangig nach ökologischen, sozialen und anderen ethischen Kriterien arbeiten, ergab: 1. dass für einen Teil dieser Institute die Vergabe von Kommunalkrediten nicht im Rahmen der jeweiligen Geschäftsstrategie liegt oder Kredite nur in vergleichsweise sehr kleinen Tranchen ausgereicht werden, 2. bei anderen Banken aus diesem Bereich nur projektbezogene bzw. an spezielle Voraussetzungen gebundene Kreditvergaben (i.d.R. ökologische Bauvorhaben oder an Träger mit konfessionellem Hintergrund) erfolgen, die für die Stadt teilweise auch durch Mittel aus KfW-Programmen oder dem Hessischen Investitionsfonds abzudecken wären. Die Stadt Frankfurt am Main ist - auch im Hinblick auf das jährlich erforderliche Kreditvolumen - darauf angewiesen, ihren Bieterkreis möglichst breit zu halten, sodass eine Beschränkung auf den im Etat-Antrag EA 223 genannten Bankenkreis nicht praktikabel ist. Nichtsdestotrotz werden entsprechende Banken, sofern eine Eignung im Einzelfall gegeben ist, in die konkrete Angebotsabfrage aufgenommen. Entscheidend für den Geschäftsabschluss sind jedoch stets die angebotenen Konditionen. Fazit/ Konzept Aufgrund der dargestellten gesetzlichen und internen Vorgaben (Satzung, Anlagerichtlinien) ist das Anlageuniversum der Stadt Frankfurt am Main bereits eingeengt. Auch im Bereich der Kommunalkreditaufnahme sind die Möglichkeiten, soziale, ökologische und andere ethische Kriterien zu berücksichtigen, nur in geringem Maße vorhanden. Der Idee des Etatantrages soll dadurch Rechnung getragen werden, dass im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Anlagerichtlinien ethische, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Der Magistrat sieht aufgrund der derzeitigen Marktgegebenheiten sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings kein Erfordernis zur Erstellung eines wissenschaftlichen Konzepts zur Berücksichtigung ethischer Kriterien bei Kreditaufnahme oder Geldanlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
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- 6. November 2013EE 223Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.10 Kredite und Schuldendienst Anwendung ökologischer, sozialer und anderer ethischer Kriterien bei Krediten und Geldanlagen der Stadt prüfenEtatantrag · GRÜNE
- 7. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 83Anwendung ökologischer, sozialer und anderer ethischer Kriterien bei Krediten und Geldanlagen der Stadt prüfenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER