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Siedlung Höhenblick: Der Denkmalschutz muss aus seiner Schlafmützigkeit aufwachen!

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.12.2008, B 820

Betreff: Siedlung Höhenblick: Der Denkmalschutz muss aus seiner Schlafmützigkeit aufwachen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4689 - NR 1063 SPD - Zu 2. Die Ausweisung der Kulturdenkmäler obliegt gemäß § 4 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ausschließlich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind als Exekutive zuständig für die Genehmigungen gemäß §§ 16 und 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main arbeitet auf Grundlage der vom Landesamt für Denkmalpflege vorgenommenen Denkmalausweisung, und die Antragsteller erhalten mit der Stellungnahme des Denkmalamtes Rechts- und Planungssicherheit.

Zu 3. Das Denkmalamt ist grundsätzlich an die Denkmalausweisung der Denkmalfachbehörde gebunden, woraus zwingend fristgerechte Stellungnahmen vom Landesamt für Denkmalpflege zu fordern sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2008NRNR 1063Siedlung Höhenblick: Der Denkmalschutz muss aus seiner Schlafmützigkeit aufwachen!STVV-Antrag · SPD
  2. 8. Dezember 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 820Siedlung Höhenblick: Der Denkmalschutz muss aus seiner Schlafmützigkeit aufwachen!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 28 · 22.01.2009
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 820 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 27 · 22.01.2009
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 820 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 81
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 820 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAGBFF
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Zurückweisung)

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