Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Stadtteilförderung für Alt-Seckbach durch kommunale Mittel zu unterstützen, da die Voraussetzungen für EU- oder Bundesförderungen nicht erfüllt sind. Ziel ist es, die städtebauliche Situation zu verbessern und die Identität des Stadtteils zu stärken.
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Alt-Seckbach — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Blumenkübel auf dem Platz vor dem Historischen Rathaus Seckbach08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Alt-Seckbach per E-MailBericht
Wie in den vergangenen Berichten bereits durch den Magistrat erläutert wurde, werden in Seckbach die Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Förderprogramm von EU, Bund oder Land leider nicht erfüllt. Mit Hilfe kommunaler Mittel können jedoch verschiedene Projekte umgesetzt werden, die zur Verbesserung der städtebaulichen Situation beitragen. Der Magistrat strebt für den Stadtteil Seckbach eine zukunftsfähige Entwicklung an, die durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt werden. Dazu zählen unter anderem Infrastruktur-Maßnahmen im Bereich Verkehr, wie beispielsweise die Erneuerung der Wilhelmhöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Anschluss Seckbacher Bitzweg. Hiermit wird eine erhebliche Verbesserung der Situation im Bereich des Ortskerns Seckbach erreicht. Städtebauliche Missstände, die durch die Schaffung oder Änderung des Planungsrechts gelöst werden könnten, sind in Seckbach nicht erkennbar. Vielmehr bietet die planungsrechtliche Situation ausreichend Möglichkeiten zur Entwicklung des Stadtteils. Der Magistrat möchte auf diesem Wege auf ein Förderprogramm des Landes Hessen aufmerksam machen, welches über einen Verein oder eine private Initiative die Möglichkeit bietet, einen wirksamen Beitrag zu einer nachhaltigen Vitalisierung in den Stadtteilzentren zu leisten. Dieses Programm nennt sich ‚Ab in die Mitte!' und steht auch für das Jahr 2024 wieder zur Verfügung. Es fokussiert sich darauf, die Identitäten der Ortszentren zu stärken und negativen Entwicklungstendenzen - wie Leerstände - entgegenzuwirken. Alle Informationen sind auf folgender Homepage nachzulesen: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/initiativen/ab-in-die-mitte.html 'Ab in die Mitte!' fördert beispielhafte privat initiierte Konzepte und Strategien für die nachhaltige Stärkung und Entwicklung der hessischen Ortszentren und unterstützt diese in der Herausbildung eines individuellen, unverwechselbaren Profils.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2023OFOF 402/11Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023EAEA 7Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsEtatanregung
- 26. August 2023OFOF 497/11Gezielte Stadtteilförderung für Alt-SeckbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2023OAOA 384Gezielte Stadtteilförderung für Alt-SeckbachAnregung
- 8. Januar 2024Sie sind hierBB 7Gezielte Stadtteilförderung für Alt-SeckbachMagistratsbericht
- 5. Februar 2024OIBOIB 282Bewerbung für das Landesprogramm „LEBE DEINEN RAUM!“ für AltSeckbachBudget-Initiative
- 5. Februar 2024OFOF 553/11Bewerbung für das Landesprogramm „Lebe Deinen Raum!“ für AltSeckbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2024OFOF 580/11Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 577Bewerbung für das Landesprogramm „LEBE DEINEN RAUM!“ für AltSeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)