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Verkehrssicherheit an der Eschersheimer Landstraße verbessern

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 77

Betreff: Verkehrssicherheit an der Eschersheimer Landstraße verbessern Vorgang: A 1330 LINKE.

Zu 1: Nach dem Umbau der Überwege fand eine Nachuntersuchung über das Querungsverhalten der Passanten statt. Die Erhebung wird derzeit ausgewertet und im Anschluss veröffentlicht.

Zu 2: Die Verbesserung der Signalschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs hat zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Kraftfahrzeug(KFZ) - und Schienenverkehrs geführt. Ein direkter Vorher- Nachher- Vergleich ist wegen der Verkehrsabhängigkeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

Zu 3: Die Eschersheimer Landstraße ist eine der Hauptachsen im Frankfurter Straßennetz mit hohem Verkehrsaufkommen und enger Taktfolge der hier verkehrenden U-Bahnen. Hinsichtlich der Signalschaltung galt es, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den unterschiedlichen Nutzungswünschen der Fußgänger (Querung der Eschersheimer Landstraße, Erschließung der Haltestellen), des Öffentlichen Personennahverkehrs (schnelle und störungsfreie Fahrt zwischen den Haltestellen) und des Individualverkehrs (weitestgehende Aufrechterhaltung der Grünen Welle) zu realisieren. Die derzeit betriebenen Schaltungen stellen einen größtmöglichen Kompromiss der unterschiedlichen Nutzungsansprüche dar.

Zu 4: Die Einfahrtgeschwindigkeit bei den Fußwegquerungen und in den ebenerdigen Stationen an der Eschersheimer Landstraße wurde auf 30 km/h begrenzt. Die Länge des Bremsweges ist witterungsbedingt unterschiedlich und abhängig von subjektiven Faktoren. Die Bremsanlagen der Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet und geprüft.

Zu 5: Die Stadtbahnen fahren bei einem Ausfall der Signalanlagen auf Sicht. Der Einsatz der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit bei einem Ausfall von Signalanlagen an Knotenpunkten wird durch die Straßenverkehrsbehörde geregelt.

Zu 6: Die beiden Lichtsignalanlagen, die Lightpanels und die Lanelights sind an den Verkehrsrechner angeschlossen. Bei Ausfall der Anlagen bzw. Komponenten erfolgt eine Störungsmeldung an die Leitzentrale.

Zu 7: Bei Signalanlagen mit verkehrsabhängigen Steuerungen sowie bei Lichtzeichenanlagen mit einem Beschleunigungsprogramm für die öffentlichen Verkehrsmittel ist der Einsatz einer Restzeitanlage nicht möglich, da sich die Wartezeiten aufgrund unterschiedlicher Anforderungen der einzelnen Verkehrsteilnehmer in jeder Sekunde verändern.

Zu 8: Die Kosten für den signaltechnischen Umbau der beiden Lichtsignalanlagen betragen ca. 105.000 Euro (brutto). Die Kosten für den Tiefbau betragen ca. 110.000 Euro (brutto).

Zu 9: In Absprachen mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund (BSBH) wurde festgelegt, dass die Fußgängerfurten beim Umbau der Signalanlagen parallel zur Eschersheimer Landstraße nicht mit Akustik- und Vibrationsschaltern ausgestattet werden müssen.

Zu 10: Die Planungen für die Fußgängerquerungen an der Haltestelle Lindenbaum wurden zwischen dem BSBH und dem Straßenverkehrsamt abgestimmt; eine Abnahme durch den BSBH ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. November 2010AA 1330Verkehrssicherheit an der Eschersheimer Landstraße verbessernSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 4. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 77Verkehrssicherheit an der Eschersheimer Landstraße verbessern
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 4 · 28.03.2011
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 9
Sitzung 1 · 12.05.2011
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Verkehrsausschusses
Sitzung 1 · 07.06.2011
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte

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