Tempo 30 nachts auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen
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Nibelungenallee — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Kunstwerk "Zeppelin" in der Nibelungenallee erhalten19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung einer Hundefreilauffläche in der Rothschildallee07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kunstwerk “Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhalten07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Nibelungenallee per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 74
Betreff: Tempo 30 nachts auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1471 - OA 141/17 OBR 3, l. B 48/18 - Zusätzlich zum (bereits auf Veranlassung der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr" beschilderten) Abschnitt "Höhenstraße" wird der Magistrat aufgrund der Ergebnisse des Verkehrsversuchs beantragen, die sich daran anschließenden Abschnitte "Nibelungenallee" und "Rothschildallee" ebenfalls mit "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr" zu beschildern. Diese Abschnitte sind von dichter Wohnbebauung und Kliniknutzung geprägt. Für den gesamten Straßenzug über alle drei Abschnitte hinweg werden mit einer Umsetzung der Beschilderung auch die ebenfalls im Rahmen des Verkehrsversuchs erprobten Lichtsignalprogramme geschaltet. Für die weiteren Abschnitte des Verkehrsversuchs beabsichtigt der Magistrat derzeit keine Anträge zu stellen. Auf den vorstehend genannten Abschnitten wird die Städtische Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen, vornehmlich mit den "Enforcement Trailern", durchführen. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden. In der Nibelungenallee hat die Städtische Verkehrspolizei von der HPA genehmigte Standorte für den Enforcement-Trailer. Es werden bereits Kontrollen durchgeführt. Allerdings erfolgte die Prüfung und Genehmigung der Standorte mit dem aktuellen Tempolimit 50 km/h. Bei einer Änderung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit muss die HPA erneut kontaktiert werden. Da für die Beantragung unter anderem eine situationsaktuelle Langzeitmessung durchgeführt und ein aktueller Verkehrszeichenplan eingereicht werden muss, kann die Beantragung bei der HPA erst nach der Einführung von Tempo 30 nachts erfolgen. Für die Rothschildallee muss zunächst geprüft werden, ob es einen geeigneten Stellplatz für den Enforcement-Trailer gibt. Somit wird der Beschluss unter Vorbehalt einer Aufstellmöglichkeit in der Rothschildallee und den erforderlichen Genehmigungen seitens des HPA umgesetzt. In der Höhenstraße können in Ermangelung einer geeigneten Aufstellfläche für den Enforcement-Trailer keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2017OFOF 141/3Tempo 30 nachts auf ausgewählten HauptverkehrsstraßenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2017OAOA 141Tempo 30 nachts auf ausgewählten HauptverkehrsstraßenAnregung
- 23. Februar 2018BB 48Tempo 30 nachts auf ausgewählten HauptverkehrsstraßenMagistratsbericht
- 4. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 113 WochenBB 74Tempo 30 nachts auf ausgewählten HauptverkehrsstraßenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Zurückweisung)