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Gesundheitsgefährdung der Anwohner/innen durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.

Vorlagentyp: B
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 721

Betreff: Gesundheitsgefährdung der Anwohner/innen durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück "An der Sandelmühle 13" Vorgang: A 1298 LINKE. Die Abrissarbeiten waren vom Magistrat genehmigt und wurden von einem Abrissunternehmen fach- und sachgerecht ausgeführt. Die vorherige Nutzung des Geländes war dem Magistrat bekannt. In verschiedenen Baustoffen des Gebäudes wurde vor dem Abriss Asbest festgestellt. Aus diesem Grund wurde das Gebäude vor dem eigentlichen Abriss im Hinblick auf Asbest saniert, das heißt, es wurden die entsprechenden Bauteile, die Asbest beinhalteten, entnommen, gemäß den Vorschriften zertrennt und in gut verschließbaren und dafür vorgesehenen Kunststoffgewebesäcken, sogenannten "Big-Bags", verpackt. Die bei den Abrissarbeiten angefallenen Staubwolken waren somit unbedenklich, da das Gebäude zum Zeitpunkt des Abrisses bereits von den asbesthaltigen Baustoffen befreit war. Eine Gefahr für Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Passanten bestand somit nicht. Die Lagerung des asbesthaltigen Bauschutts in den verschlossenen "Big-Bags" entsprach den Bestimmungen, die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall in der "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" festgelegt wurden. Im Übrigen können wir mitteilen, dass die Abholung der auf dem Grundstück gelagerten "Big-Bags" in der 40. Kalenderwoche durch die Hessische Industriemüll GmbH (HIM) erfolgt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. September 2010AA 1298Gesundheitsgefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 29. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    BB 721Gesundheitsgefährdung der Anwohner/innen durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 49 · 20.01.2011
TO I, TOP 44
Beraten
Die Vorlage B 721 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
GrüneFreie Wähler
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Der Vertreter der REP hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 48 · 14.02.2011
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 721 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 52 · 22.02.2011
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 721 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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