Gesundheitsgefährdung der Anwohner/innen durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.
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- Bau eines Retentionsbeckens im Feld20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 721
Betreff: Gesundheitsgefährdung der Anwohner/innen durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück "An der Sandelmühle 13" Vorgang: A 1298 LINKE. Die Abrissarbeiten waren vom Magistrat genehmigt und wurden von einem Abrissunternehmen fach- und sachgerecht ausgeführt. Die vorherige Nutzung des Geländes war dem Magistrat bekannt. In verschiedenen Baustoffen des Gebäudes wurde vor dem Abriss Asbest festgestellt. Aus diesem Grund wurde das Gebäude vor dem eigentlichen Abriss im Hinblick auf Asbest saniert, das heißt, es wurden die entsprechenden Bauteile, die Asbest beinhalteten, entnommen, gemäß den Vorschriften zertrennt und in gut verschließbaren und dafür vorgesehenen Kunststoffgewebesäcken, sogenannten "Big-Bags", verpackt. Die bei den Abrissarbeiten angefallenen Staubwolken waren somit unbedenklich, da das Gebäude zum Zeitpunkt des Abrisses bereits von den asbesthaltigen Baustoffen befreit war. Eine Gefahr für Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Passanten bestand somit nicht. Die Lagerung des asbesthaltigen Bauschutts in den verschlossenen "Big-Bags" entsprach den Bestimmungen, die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall in der "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" festgelegt wurden. Im Übrigen können wir mitteilen, dass die Abholung der auf dem Grundstück gelagerten "Big-Bags" in der 40. Kalenderwoche durch die Hessische Industriemüll GmbH (HIM) erfolgt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2010AA 1298Gesundheitsgefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.STVV-Anfrage · LINKE.
- 29. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 721Gesundheitsgefährdung der Anwohner/innen durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Der Vertreter der REP hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)