Gesundheitsgefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.
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- Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bau eines Retentionsbeckens im Feld20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Anfrage vom 27.09.2010, A 1298
Betreff: Gesundheitsgefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück "An der Sandelmühle 13" Auf dem Gelände "An der Sandelmühle 13", das zum Continental-Konzern gehört, wurden in den letzten Wochen Abrissarbeiten durchgeführt. Auf dem Gelände wurde ehemals Metall verarbeitet und ein Gasunternehmen war dort ansässig. Von einer Kontaminierung des Geländes und der Industriebauten war also auszugehen. Trotzdem erfolgte der Abriss offenbar ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel fehlte die Bewässerung des Abrissmaterials zur Staubvermeidung und -verbreitung. Es erfolgten auch keinerlei Abdeckungen, weswegen parkende Fahrzeuge mit einer Staubschicht überzogen waren. Jetzt stehen seit mehreren Wochen 400, zum Teil unverschlossene Müllsäcke, mit der Aufschrift "Asbest-Ethernit" auf dem Gelände in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung herum. Wann sie sachgemäß entsorgt werden kann niemand den besorgten Heddernheimer Bürgerinnen und Bürger sagen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen öffentlich zu beantworten:
- Wer hat die Abrissarbeiten auf einem kontaminierten Industriegelände genehmigt, die offenbar ohne erforderliche Sicherheitsmaßnahmen erfolgten?
- War die Bauaufsicht vor den Abrissarbeiten über die ehemalige industrielle Nutzung des Geländes informiert?
- Wenn ja, gab es hinsichtlich der fach- und sachgerechten Ausführung der Abrissarbeiten entsprechende Auflagen?
- Kam es durch Asbeststäube zu einer Kontaminierung der Umwelt und damit zur akuten Gesundheitsgefährdung der AnwohnerInnen?
- Wurde geprüft, ob alle 400 Abfallsäcke fach- und sachgerecht verschlossen wurden, so dass eine weitere Kontaminierung der Umwelt durch Asbeststoffe ausgeschlossen ist?
- Wann werden die Abfallsäcke von der Hessischen Industriemüll GmbH umweltverträglich entsorgt?
- Wurden oder werden die betroffenen AnwohnerInnen auf gesundheitliche Folgeschäden untersucht?
- Welche weiteren Maßnahmen zur Beseitigung der offensichtlich erfolgten Umweltverschmutzung werden in die Wege geleitet? Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 721 Versandpaket: 29.09.2010 Aktenzeichen: 63 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2010Sie sind hierAA 1298Gesundheitsgefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.STVV-Anfrage · LINKE.
- 29. November 2010Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 721Gesundheitsgefährdung der Anwohner/innen durch Abrissarbeiten und Asbestabfall auf dem Grundstück .An der Sandelmühle 13.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate