Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen

Vorlagentyp: B
44 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, die Überreste von NIDA-Heddernheim zu erhalten und als archäologisches Fenster in die Römerzeit zugänglich zu machen. Dies soll durch die öffentliche Präsentation der Bodendenkmäler geschehen, um das kulturelle Erbe zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Dies wurde bereits seit Herbst 2022 in Abstimmung beider Dezernate geprüft und es werden bereits Planungen geprüft, zumindest die Bodendenkmäler 1d), 1e), 1f) in situ zwecks öffentlicher Präsentation an Ort und Stelle zu erhalten. Der im Februar freigelegte, vor fast 1800 Jahren verbrannte Holzkeller 1g) wurde bereits im August 2023, da er unter freien Himmel der Zerstörung durch die Witterung ausgesetzt war, im Auftrag des Dezernates Kultur und Wissenschaft durch das Archäologisches Museum Frankfurt (AMF) und eine Fachfirma geborgen und lagert nach entsprechender Konservierung im Labor der Fachfirma nun im Depot in der Borsigallee. Zu einer dauerhaften Unterschutzstellung im Sinne des Denkmalrechtes kann nur das Städtische Denkmalamt Stellung nehmen. Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des AMF. Die angesprochene Nutzungsbeschränkung nach § 24 Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) sieht eine unberührte Erhaltung ohne Ausgrabung vor und wird auf Ersuchen der Obersten Denkmalschutzbehörde (Hess. Ministerium für Wissenschat und Kunst) initiiert und muss im Grundbuch eingetragen werden. Da die Flächen vollständig ausgegraben sind, erscheint dieser Schritt schwierig, da es den Zielen des § 24 HDSchG ausdrücklich widerspricht. Der römische Holzkeller wurde aus konservatorischen Gründen bereits im August 2023 im Auftrag des Dezernates geborgen, um alle Optionen einer späteren öffentlichen Präsentation dieses besonderen Befundes offenzuhalten. Darum bemühen sich AMF und Dezernat im ständigen Kontakt mit Bauherren, Bauamt und Denkmalamt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2023OFOF 281/8Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Mai 2023OAOA 356Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machenAnregung
  3. 19. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    BB 69Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 27 · 14.03.2024
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 69 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 26 · 23.04.2024
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 26 · 25.04.2024
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen