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Städtisches Handlungskonzept zum Energiesparen

Vorlagentyp: B
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren20 Sitzungen

Zusammenfassung

Das städtische Handlungskonzept zum Energiesparen beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden. Ziel ist es, den Energieverbrauch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu senken und somit die Stadtverwaltung auf die Energiekrise anzupassen. Dies soll durch angepasste Betriebstemperaturen und reduzierte Beleuchtungen sowie weitere konkrete Maßnahmen erreicht werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Wie bereits im B 409 mitgeteilt, wurde vom Personal- und Organisationsamt, dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) und dem ehemaligen Energiereferat ein gemeinsames Rundschreiben zu den Energiesicherungsverordnungen des Bundes mit Hinweisen zur Umsetzung erstellt und der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Parallel wurden im Intranet weitere Informationen eingestellt und auf die Beratungsangebote des Amtes für Bau und Immobilien hingewiesen.

Die Stadtverwaltung hat eine umfangreiche Liste von Energieeinsparmaßnahmen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche erarbeitet. Grundlage sind die Bundes- und Landesvorgaben. In der Stadtverwaltung ist die nicht notwendige (Außen-)Beleuchtung abgeschaltet oder zumindest auf das Nötigste reduziert; die Raumtemperatur der Büros liegt nicht über 19 Grad, das Warmwasser z.B. in Toilettenanlagen wurde abgeschaltet und Betriebszeiten von Lüftungsanlagen und Heizungen sind angepasst. Darüber hinaus werden in den einzelnen Bereichen weitergehende Maßnahmen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt. Dazu gehören die Abschaltung bzw. Reduzierung der Beleuchtung von Straßen, Brücken, Kirchen und repräsentativen Gebäuden (Alte Oper, Städtische Bühnen), das Absenken der Wassertemperaturen in den Schwimmbädern, außerdem wird die Warmwasserbereitung in Turnhallen abgeschaltet, wenn diese nicht am Abend durch Vereine genutzt werden.

Die verschiedenen Ämter und Betriebe identifizieren im Rahmen ihres Portfolios eigener oder angemieteter Liegenschaften umsetzungsfähige Maßnahmen, die nach Möglichkeit sukzessive umsetzt werden.

Hingewiesen wird an dieser Stelle auf die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien (wie z.B. Arbeitsschutz, Arbeitsstättenrichtlinien, technische Anforderungen an Heizungsanlagen, Brandschutzanforderungen, Anforderungen an den IT-Betrieb), die die energetischen Handlungsmöglichkeiten unter Umständen einschränken können. Das Jugend- und Sozialamt nutzt beispielweise 42 Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet. Hiervon sind 22 Liegenschaften angemietet. Energetische Maßnahmen können in diesen Fällen nur in enger Abstimmung mit der Vermieterseite erfolgen. Hier ist die Stadt auf die Unterstützung der Vermieter angewiesen.

Die Empfehlungen des Deutschen Städtetags zur Alarmstufe Gas wurden im Amt für Bau und Immobilien wie folgt umgesetzt: Maßnahme
Absenkung der Badewassertemperatur in Schwimmhallen. Unterbrechung der Beckenwassertemperierung in Freibädern.Der
Betrieb der Schwimmbäder liegt bei der Bäder Betriebe Frankfurt GmbH (BBF). Die Schulschwimmbäder werden sukzessive an die BBF übertragen. Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden. Rückversetzung der Raumlufttechnischen Anlagen in den Normalzustand vor Pandemie (Laufzeit und Luftmengen) in Abhängigkeit von Raumkategorie, Abschaltung von mobilen Luftreinigungsgeräten, wenn es die Pandemielage zulässt. Lüftungsanlagen bis zum Beginn der Heizperiode außer Betrieb nehmen, wo Fensterlüften möglich und die Pandemielage es zulässt.Die Fachbereiche des ABI setzen die Maßnahmen unter
Beachtung der geltenden Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften nach Möglichkeit um. Außenbeleuchtung repräsentativer öffentlicher Gebäude abschalten.Die
Maßnahme wird gemäß den Vorgaben der Kurzfristenergiesicherungsverordnung umgesetzt. Durchführung hydraulischer Abgleich im Heizungssystem in Vorbereitung auf die Heizperiode.Zurzeit
werden zwei Pilotprojekte (KIZ 118 und KIZ 114) zum hydraulischen Abgleich und zur intelligenten Steuerung von Raumtemperaturen vom Energiemanagement betreut, welche mittelfristig in zahlreichen städtischen Gebäuden umgesetzt werden könnten und zu langfristigen Gas-Einsparungen beitragen würden. Im Zuge der Mittelfristenergiesicherungsverordnung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs in zahlreichen Gebäuden vorgeschrieben. Reduzierung der Raumtemperaturen in Verwaltung und weiteren öffentlichen Einrichtungen. Absenkung der Raumtemperatur in Sport- und Turnhallen. Reduzieren der Temperaturen in bspw. Fluren, Treppenhäusern öffentlicher Einrichtungen.In den Liegenschaften der Stadt Frankfurt am Main
sind derzeit reduzierte Raum-Solltemperaturen vorgeschrieben. Diese werden von den Verantwortlichen vor Ort und soweit möglich vom Energiemanagement überprüft. Gemäß Kurzfristenergiesicherungsverordnung sind Absenkungen der Raumtemperaturen in der aktuellen Heizperiode vorgeschrieben. Die Verordnung wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten umgesetzt. Betriebszeiten Heizung und Lüftung anpassen/prüfen/reduzieren.Die
Betriebsoptimierung des Energiemanagements unterstützt die Liegenschaften bei der bedarfsgerechten Einstellung der Anlagen. Dabei werden die Nutzungsbedingungen überprüft, die Regelungen optimal eingestellt und das Bedienpersonal unterwiesen. Aufgrund der geringen personellen Ausstattung des Energiemanagements ist dies allerdings nur sehr begrenzt möglich.
Die benannten Begleitmaßnahmen werden wie folgt geprüft bzw. umgesetzt: Begleitmaßnahme
Verstärkte Dokumentation und Kontrolle von Verbrauchswerten (Messung von Verbrauchswerten und Sollwerteabgleich).Im ABI
betreibt die Abteilung Energiemanagement das Energiecontrolling, d. h. die Erfassung der Energie- und Medienverbräuche, die Auswertung durch Vergleiche mit früheren Werten des gleichen Gebäudes oder mit spezifischen Werten anderer Gebäude gleicher Nutzungsart und die zeitnahe Übermittlung dieser Information an die Liegenschaften. Für das Energiecontrolling stehen drei Datenquellen zur Verfügung: - Rechnungen der Energieversorger: jährlich - Ablesungen der Hausverwalter: monatlich - Automatische Verbrauchserfassung: viertelstündlich (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Energiec ontrolling/Energiecontrolling.htm) Kampagne zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer zur Energieeinsparung.Die
Abteilung Energiemanagement erarbeitet, aktualisiert und veröffentlicht regelmäßig Anweisungen für Hausverwaltungen, Hinweise zur Gebäudenutzung und Energiespartipps für Mitarbeitende der Stadt Frankfurt am Main. Alle Informationen, Flyer, Arbeitshilfen und Seminarunterlagen stehen auf der Webseite des Energiemanagements zum freien Download zur Verfügung. (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de). Zusätzlich wurden wichtige Hinweise auf Verwaltung aktuell veröffentlicht: https://va.stadt-frankfurt.de/org/energie/Seiten/defau lt.aspx Schulungen von Hausmeisterinnen und HausmeisternSeit dem
Jahr 2001 bietet die Abteilung Energiemanagement jährlich das Seminarprogramm für Energiebeauftragte kostenfrei für alle Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main an. Schwerpunkte des Seminars sind die Vermittlung von Grundlagen zum Energie- und Wasserverbrauch sowie der zugehörigen Kosten, die nutzerbedingten Sparpotenziale sowie die Umsetzung einfacher technischer Maßnahmen. (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Betriebsoptimierung/Seminarprogram m/Seminarprogramm.htm) Laufende Baumaßnahmen prüfen und konsequent ambitionierte Energiestandards umsetzen.Für alle
städtischen Baumaßnahmen gelten in Frankfurt am Main die "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen", in denen unter anderem auch hohe Energiestandards und Qualitäten festgelegt sind. Sie gelten für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie für alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen für die Stadt Frankfurt am Main errichtet werden. Die Einhaltung der Leitlinien ist an vier Meilensteinen (zum Abschluss der Vorplanung, zur Bau- und Finanzierungsvorlage, bei der Abnahme und nach zwei Jahren Betrieb) mit den zugehörigen Checklisten von der Projektleitung des ABI zu überprüfen. Nutzerkampagnen für energiebewusstes Verhalten wie "Mission E" und "Energie gewinnt" intensivieren.Seit 1997
betreibt das Energiemanagement in Zusammenarbeit mit Verein Umweltlernen und dem Stadtschulamt das erfolgreiche Projekt: "Erfolgsbeteiligung für Energie- und Wassereinsparungen bei Nutzung und Betrieb". Dieses Projekt soll auch in weiteren Liegenschaften (Ämter, Kitas etc.) bekannt gemacht werden. (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Betriebs optimierung/Erfolgsbeteiligung-Nutzung-Betrieb/Erfolgsbeteiligung-Nutzung-Betrie b.htm) Ausgabe von einfachen Thermometern zur individuellen Selbstkontrolle der Temperatur in öffentlichen Gebäuden.Fast alle Schulhausverwalterinnen und
Schulhausverwalter in den Frankfurter Schulen sind mit Thermometern zur Selbstkontrolle ausgestattet. Weitere Thermometer können in der Abteilung Energiemanagement ausgeliehen werden. Untersagung des Betriebs individueller mobiler Elektroheizgeräte.Aus Sicht
der Abteilung Energiemanagement sollte diese Maßnahme umgesetzt werden. Alle Mitarbeitenden sollten darüber informiert werden. Gegebenenfalls kann dies auch in den jeweiligen Hausordnungen festgelegt werden.

Darüber hinaus bereitet sich der Magistrat organisatorisch auf die Bewältigung einer Energiekrise und eines Stromausfalls vor. Unter Federführung der Klimadezernentin wurde dezernatsübergreifend im September 2022 ein Arbeitskreis "Energiekrise" eingerichtet, der mit Beschluss des Magistrats vom 15.12.22 (MB 1354) in eine "Besondere Aufbauorganisation (BAO) Energiekrise" überführt wurde. Hier werden Vorbereitungen für den Fall einer akuten Gasmangellage oder eines Stromausfalls getroffen.

Im Dezember 2022 wurden die Frankfurter Haushalte mit dem Flyer "Frankfurt ist vorbereitet" informiert, wie mit den Auswirkungen der Energiekrise umgegangen werden kann und wie die Energiekrise durch Sparmaßnahmen verhindert werden kann. Die Verteilung erfolgte mit Unterstützung der FES im Rahmen der Verteilung des FES Magazins "Oskar". Der Flyer ist in Deutsch und in Englisch unter frankfurt.de/energiefragen abrufbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juli 2022NRNR 440Städtisches Handlungskonzept zum EnergiesparenSTVV-Antrag · CDU
  2. 14. Oktober 2022BB 409Städtisches Handlungskonzept zum EnergiesparenMagistratsbericht
  3. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    BB 68Städtisches Handlungskonzept zum Energiesparen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 3
Sitzung 18 · 23.02.2023
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 5
Sitzung 18 · 24.02.2023
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 14
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUVoltdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 18 · 14.03.2023
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 19 · 16.03.2023
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 20.03.2023
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO II, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 17 · 24.04.2023
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 17 · 27.04.2023
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 17 · 04.05.2023
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTIION (= Kenntnis)

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