Städtisches Handlungskonzept zum Energiesparen
Zusammenfassung
Das städtische Handlungskonzept zum Energiesparen beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden. Ziel ist es, den Energieverbrauch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu senken und somit die Stadtverwaltung auf die Energiekrise anzupassen. Dies soll durch angepasste Betriebstemperaturen und reduzierte Beleuchtungen sowie weitere konkrete Maßnahmen erreicht werden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Wie bereits im B 409 mitgeteilt, wurde vom Personal- und Organisationsamt, dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) und dem ehemaligen Energiereferat ein gemeinsames Rundschreiben zu den Energiesicherungsverordnungen des Bundes mit Hinweisen zur Umsetzung erstellt und der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Parallel wurden im Intranet weitere Informationen eingestellt und auf die Beratungsangebote des Amtes für Bau und Immobilien hingewiesen.
Die Stadtverwaltung hat eine umfangreiche Liste von Energieeinsparmaßnahmen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche erarbeitet. Grundlage sind die Bundes- und Landesvorgaben. In der Stadtverwaltung ist die nicht notwendige (Außen-)Beleuchtung abgeschaltet oder zumindest auf das Nötigste reduziert; die Raumtemperatur der Büros liegt nicht über 19 Grad, das Warmwasser z.B. in Toilettenanlagen wurde abgeschaltet und Betriebszeiten von Lüftungsanlagen und Heizungen sind angepasst. Darüber hinaus werden in den einzelnen Bereichen weitergehende Maßnahmen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt. Dazu gehören die Abschaltung bzw. Reduzierung der Beleuchtung von Straßen, Brücken, Kirchen und repräsentativen Gebäuden (Alte Oper, Städtische Bühnen), das Absenken der Wassertemperaturen in den Schwimmbädern, außerdem wird die Warmwasserbereitung in Turnhallen abgeschaltet, wenn diese nicht am Abend durch Vereine genutzt werden.
Die verschiedenen Ämter und Betriebe identifizieren im Rahmen ihres Portfolios eigener oder angemieteter Liegenschaften umsetzungsfähige Maßnahmen, die nach Möglichkeit sukzessive umsetzt werden.
Hingewiesen wird an dieser Stelle auf die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien (wie z.B. Arbeitsschutz, Arbeitsstättenrichtlinien, technische Anforderungen an Heizungsanlagen, Brandschutzanforderungen, Anforderungen an den IT-Betrieb), die die energetischen Handlungsmöglichkeiten unter Umständen einschränken können. Das Jugend- und Sozialamt nutzt beispielweise 42 Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet. Hiervon sind 22 Liegenschaften angemietet. Energetische Maßnahmen können in diesen Fällen nur in enger Abstimmung mit der Vermieterseite erfolgen. Hier ist die Stadt auf die Unterstützung der Vermieter angewiesen.
| Die Empfehlungen des Deutschen Städtetags zur Alarmstufe Gas wurden im Amt für Bau und Immobilien wie folgt umgesetzt: Maßnahme | |
| Absenkung der Badewassertemperatur in Schwimmhallen. Unterbrechung der Beckenwassertemperierung in Freibädern. | Der |
| Betrieb der Schwimmbäder liegt bei der Bäder Betriebe Frankfurt GmbH (BBF). Die Schulschwimmbäder werden sukzessive an die BBF übertragen. Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden. Rückversetzung der Raumlufttechnischen Anlagen in den Normalzustand vor Pandemie (Laufzeit und Luftmengen) in Abhängigkeit von Raumkategorie, Abschaltung von mobilen Luftreinigungsgeräten, wenn es die Pandemielage zulässt. Lüftungsanlagen bis zum Beginn der Heizperiode außer Betrieb nehmen, wo Fensterlüften möglich und die Pandemielage es zulässt. | Die Fachbereiche des ABI setzen die Maßnahmen unter |
| Beachtung der geltenden Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften nach Möglichkeit um. Außenbeleuchtung repräsentativer öffentlicher Gebäude abschalten. | Die |
| Maßnahme wird gemäß den Vorgaben der Kurzfristenergiesicherungsverordnung umgesetzt. Durchführung hydraulischer Abgleich im Heizungssystem in Vorbereitung auf die Heizperiode. | Zurzeit |
| werden zwei Pilotprojekte (KIZ 118 und KIZ 114) zum hydraulischen Abgleich und zur intelligenten Steuerung von Raumtemperaturen vom Energiemanagement betreut, welche mittelfristig in zahlreichen städtischen Gebäuden umgesetzt werden könnten und zu langfristigen Gas-Einsparungen beitragen würden. Im Zuge der Mittelfristenergiesicherungsverordnung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs in zahlreichen Gebäuden vorgeschrieben. Reduzierung der Raumtemperaturen in Verwaltung und weiteren öffentlichen Einrichtungen. Absenkung der Raumtemperatur in Sport- und Turnhallen. Reduzieren der Temperaturen in bspw. Fluren, Treppenhäusern öffentlicher Einrichtungen. | In den Liegenschaften der Stadt Frankfurt am Main |
| sind derzeit reduzierte Raum-Solltemperaturen vorgeschrieben. Diese werden von den Verantwortlichen vor Ort und soweit möglich vom Energiemanagement überprüft. Gemäß Kurzfristenergiesicherungsverordnung sind Absenkungen der Raumtemperaturen in der aktuellen Heizperiode vorgeschrieben. Die Verordnung wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten umgesetzt. Betriebszeiten Heizung und Lüftung anpassen/prüfen/reduzieren. | Die |
| Betriebsoptimierung des Energiemanagements unterstützt die Liegenschaften bei der bedarfsgerechten Einstellung der Anlagen. Dabei werden die Nutzungsbedingungen überprüft, die Regelungen optimal eingestellt und das Bedienpersonal unterwiesen. Aufgrund der geringen personellen Ausstattung des Energiemanagements ist dies allerdings nur sehr begrenzt möglich. | |
| Die benannten Begleitmaßnahmen werden wie folgt geprüft bzw. umgesetzt: Begleitmaßnahme | |
| Verstärkte Dokumentation und Kontrolle von Verbrauchswerten (Messung von Verbrauchswerten und Sollwerteabgleich). | Im ABI |
| betreibt die Abteilung Energiemanagement das Energiecontrolling, d. h. die Erfassung der Energie- und Medienverbräuche, die Auswertung durch Vergleiche mit früheren Werten des gleichen Gebäudes oder mit spezifischen Werten anderer Gebäude gleicher Nutzungsart und die zeitnahe Übermittlung dieser Information an die Liegenschaften. Für das Energiecontrolling stehen drei Datenquellen zur Verfügung: - Rechnungen der Energieversorger: jährlich - Ablesungen der Hausverwalter: monatlich - Automatische Verbrauchserfassung: viertelstündlich (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Energiec ontrolling/Energiecontrolling.htm) Kampagne zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer zur Energieeinsparung. | Die |
| Abteilung Energiemanagement erarbeitet, aktualisiert und veröffentlicht regelmäßig Anweisungen für Hausverwaltungen, Hinweise zur Gebäudenutzung und Energiespartipps für Mitarbeitende der Stadt Frankfurt am Main. Alle Informationen, Flyer, Arbeitshilfen und Seminarunterlagen stehen auf der Webseite des Energiemanagements zum freien Download zur Verfügung. (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de). Zusätzlich wurden wichtige Hinweise auf Verwaltung aktuell veröffentlicht: https://va.stadt-frankfurt.de/org/energie/Seiten/defau lt.aspx Schulungen von Hausmeisterinnen und Hausmeistern | Seit dem |
| Jahr 2001 bietet die Abteilung Energiemanagement jährlich das Seminarprogramm für Energiebeauftragte kostenfrei für alle Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main an. Schwerpunkte des Seminars sind die Vermittlung von Grundlagen zum Energie- und Wasserverbrauch sowie der zugehörigen Kosten, die nutzerbedingten Sparpotenziale sowie die Umsetzung einfacher technischer Maßnahmen. (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Betriebsoptimierung/Seminarprogram m/Seminarprogramm.htm) Laufende Baumaßnahmen prüfen und konsequent ambitionierte Energiestandards umsetzen. | Für alle |
| städtischen Baumaßnahmen gelten in Frankfurt am Main die "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen", in denen unter anderem auch hohe Energiestandards und Qualitäten festgelegt sind. Sie gelten für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie für alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen für die Stadt Frankfurt am Main errichtet werden. Die Einhaltung der Leitlinien ist an vier Meilensteinen (zum Abschluss der Vorplanung, zur Bau- und Finanzierungsvorlage, bei der Abnahme und nach zwei Jahren Betrieb) mit den zugehörigen Checklisten von der Projektleitung des ABI zu überprüfen. Nutzerkampagnen für energiebewusstes Verhalten wie "Mission E" und "Energie gewinnt" intensivieren. | Seit 1997 |
| betreibt das Energiemanagement in Zusammenarbeit mit Verein Umweltlernen und dem Stadtschulamt das erfolgreiche Projekt: "Erfolgsbeteiligung für Energie- und Wassereinsparungen bei Nutzung und Betrieb". Dieses Projekt soll auch in weiteren Liegenschaften (Ämter, Kitas etc.) bekannt gemacht werden. (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Betriebs optimierung/Erfolgsbeteiligung-Nutzung-Betrieb/Erfolgsbeteiligung-Nutzung-Betrie b.htm) Ausgabe von einfachen Thermometern zur individuellen Selbstkontrolle der Temperatur in öffentlichen Gebäuden. | Fast alle Schulhausverwalterinnen und |
| Schulhausverwalter in den Frankfurter Schulen sind mit Thermometern zur Selbstkontrolle ausgestattet. Weitere Thermometer können in der Abteilung Energiemanagement ausgeliehen werden. Untersagung des Betriebs individueller mobiler Elektroheizgeräte. | Aus Sicht |
| der Abteilung Energiemanagement sollte diese Maßnahme umgesetzt werden. Alle Mitarbeitenden sollten darüber informiert werden. Gegebenenfalls kann dies auch in den jeweiligen Hausordnungen festgelegt werden. | |
Darüber hinaus bereitet sich der Magistrat organisatorisch auf die Bewältigung einer Energiekrise und eines Stromausfalls vor. Unter Federführung der Klimadezernentin wurde dezernatsübergreifend im September 2022 ein Arbeitskreis "Energiekrise" eingerichtet, der mit Beschluss des Magistrats vom 15.12.22 (MB 1354) in eine "Besondere Aufbauorganisation (BAO) Energiekrise" überführt wurde. Hier werden Vorbereitungen für den Fall einer akuten Gasmangellage oder eines Stromausfalls getroffen.
Im Dezember 2022 wurden die Frankfurter Haushalte mit dem Flyer "Frankfurt ist vorbereitet" informiert, wie mit den Auswirkungen der Energiekrise umgegangen werden kann und wie die Energiekrise durch Sparmaßnahmen verhindert werden kann. Die Verteilung erfolgte mit Unterstützung der FES im Rahmen der Verteilung des FES Magazins "Oskar". Der Flyer ist in Deutsch und in Englisch unter frankfurt.de/energiefragen abrufbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2022NRNR 440Städtisches Handlungskonzept zum EnergiesparenSTVV-Antrag · CDU
- 14. Oktober 2022BB 409Städtisches Handlungskonzept zum EnergiesparenMagistratsbericht
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 68Städtisches Handlungskonzept zum EnergiesparenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTIION (= Kenntnis)