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Schulbezirk 10

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.02.2013, B 67

Betreff: Schulbezirk 10 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2411 - OA 247/12 OBR 10 - Zu 2 a) + b) Der Unterrichtsbetrieb einer gymnasialen Oberstufe wird zum kommenden Schuljahr 2013/2014 in der jetzt noch durch das Gymnasium Riedberg genutzten Pavillon-anlage am Riedberg aufgenommen, dessen Schulneubau im Frühjahr 2013 fertiggestellt sein wird. Die Pavillonanlage wird dann auf ein für schulische Zwecke reserviertes Grundstück an der Gräfin-Dönhoff-Straße verlagert. Dieser Standort eignet sich hervorragend für eine Oberstufe, die den stadtweiten Bedarf abdecken soll. Er ist gut erreichbar und kann so lange genutzt werden, bis der endgültige Schulstandort bezugsfertig ist. Der endgültige Schulstandort soll für die räumliche Unterbringung eines maximal achtzügigen Oberstufengymnasiums mit ca. 550 Schülerinnen und Schülern ausreichend sein. Nach dieser Maßgabe wäre auch die Schulerweiterungsfläche der Carlo-Mierendorff-Schule in Preungesheim geeignet. Eine Entscheidung über den endgültigen Standort ist in der ersten Jahreshälfte 2013 zu erwarten. Zu 3 a) + b) Die Berkersheimer Schule nutzt ein Haupt- und ein Nebengebäude in der Berkersheimer Untergasse. Die Betreuungsräume sind in fußläufiger Entfernung untergebracht und vom Magistrat für die Nutzung angemietet. Mittelfristig wird die Anzahl der schulpflichtigen Kinder die Aufnahmekapazität der Berkersheimer Schule überschreiten. Der Magistrat plant den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit fünf Betreuungsräumen auf dem Grundstück Prämäckerweg (sog. Schwarzer Platz). Die neue Schule soll zusammen mit der Albert-Schweitzer-Schule am Frankfurter Berg den künftig zu erwartenden Grundschulbedarf im Bereich Berkersheim und Frankfurter Berg abdecken, der sich einerseits aus den vorhandenen Kinderzahlen und andererseits aus geplanten neuen Wohnungsbaugebieten (z. B. Hildenfeld) ergibt. Im Investitionsprogramm 2012-2015 sind entsprechende Planungsmittel eingestellt. Für den Zeitraum bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule werden die Räumlichkeiten der Berkersheimer Grundschule weiter genutzt und im Betreuungsbereich eine räumliche Erweiterung des bestehenden Mietverhältnisses geprüft. Eine bauliche Erweiterung der Berkersheimer Schule ist auf dem vorhandenen Schulgrundstück nicht möglich und aufgrund des geplanten Schulneubaus auch nicht erforderlich. Weitere schulbauliche Maßnahmen sind im Bereich des Ortsbezirkes 10 derzeit nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2012OFOF 326/10Schulbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 25. September 2012OAOA 247Schulbezirk 10Anregung
  3. 4. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 67Schulbezirk 10
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 19 · 19.02.2013
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 67 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 23 · 04.03.2013
TO II, TOP 4
Beraten
Die Vorlage B 67 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 18 · 11.03.2013
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

OBR 12
Sitzung 19 · 15.03.2013
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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