Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bauverzögerungen bei der Volksbühne

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats informiert über die Bauverzögerungen bei der Volksbühne und die Gründe dafür, darunter Schimmelbefall und Insolvenz von Unternehmen. Es wird festgestellt, dass keine vertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und dass ein Zuschuss zur Deckung der vertraglichen Verpflichtungen gewährt wurde.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kultur verfolgen

Bericht

Der Magistrat zeigt sich hocherfreut, dass Frankfurts neues Theater, die "Volksbühne" am Großen Hirschgraben am 20.01.2020 feierlich eröffnet werden konnte und die Premiere am 24.01.2020 gelungen ist. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen in Abstimmung mit der ABG FRANKFURT HOLDING vom Magistrat wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Ursprünglich wurde ein Übergabetermin unverbindlich für das Frühjahr 2019 ins Auge gefasst.

Zu 2.: Ein solcher Termin wurde vertraglich nicht vereinbart (s. Antwort zu Ziff. 1).

Zu 3.: Zu keinem Zeitpunkt war der 01.01.2019 für die Übergabe angedacht.

Zu 4.: Verzögerungen in der Fertigstellung haben sich ergeben aus einem Schimmelbefall im Technikraum, aus insolvenzbedingtem Ausfall von Unternehmen und daraus resultierender Suche nach Ersatzfirmen, was sich im Hinblick auf nicht vorhandene Baukapazitäten als schwierig erwiesen hat.

Zu 5.: Da die vertragliche Übergabe nicht geschuldet wurde, entstand auch kein Schadensersatzanspruch.

Zu 6.: Eine vertragliche Zusicherung zur Übergabe des Saales wurde nicht vereinbart. Insofern kann - mangels vertraglicher Festlegung - kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist ein Nachweis eines hypothetischen Schadens nicht erfolgt.

Zu 7.: Auf Basis der "Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen" und auf Basis der "Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze - AbewGr" wurde aus vorhandenen Haushaltsmitteln der Fliegenden Volksbühne im Jahr 2019 zur Deckung von vertraglichen Verpflichtungen, die insbesondere auch aufgrund der Verschiebung der Eröffnung des Cantatesaals ohne korrespondierende Einnahmen zu leisten waren, ein Zuschuss in Höhe von 108.600 € gewährt.

Zu 8. und 9.: Versäumnisse des Kulturdezernats sind nicht ersichtlich, da - wie unter Ziff. 4 ausgeführt - niemand Einfluss nehmen kann auf Schimmelbefall und baukapazitär nicht vorhandene Unternehmen und überhaupt die Anmeldung von Insolvenz einzelner Firmen.

Zu 10.: In dem gemeinsamen Gespräch vom 20.09.2019 wurde vereinbart, dass die Übergabe des Cantatesaales an die "Fliegende Volksbühne" im Januar 2020 so stattfindet, dass die Premiere am 24.01.2020 stattfinden wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2019AA 554Bauverzögerungen bei der VolksbühneSTVV-Anfrage · AfD
  2. 17. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 65Bauverzögerungen bei der Volksbühne
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 39 · 10.03.2020
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 65 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 39 · 18.05.2020
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 65 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen