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Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main (Bauaufsichtsgebührensatzung)

Vorlagentyp: B
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.08.2001, B 638

Betreff:

Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main (Bauaufsichtsgebührensatzung)

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7414 - NR 1314 (Ziffer 2b) F.D.P., B 130/01 -

Der Magistrat geht davon aus, dass sich die abschließende Berichterstattung zu dem o.g. Antrag der F.D.P.-Fraktion erledigt hat. Dabei wird auf die zwischenzeitlich der Stadtverordnetenversammlung mit der Drucksache M 103 vom 18.05.2001 zugeleitete Novellierung der Bauaufsichtsgebührensatzung, die dem Antrag Rechnung trägt und die am 19.06.2001 beschlossen (§ 286) wurde, verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2000MM 204Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 4. Dezember 2000NRNR 1314Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · F.D.P.
  3. 9. Februar 2001BB 130Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main (Bauaufsichtsgebührensatzung)Magistratsbericht
  4. 10. August 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 Wochen
    BB 638Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main (Bauaufsichtsgebührensatzung)
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 4 · 17.09.2001
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 638 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Kenntnis)

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