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ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 2

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 624

Betreff: ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 2 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8335 (Ziffer 2) - NR 1861 FAG -

  1. Bildungszentrum Ostend Vorbemerkung: Das Bildungszentrum Ostend wurde in den Jahren 2003-2005 im Rahmen eines sog. Mietkaufmodells errichtet, das die Finanzierung, Planung, Errichtung sowie den Gebäudebetrieb und -unterhalt mit anschließendem Eigentumserwerb durch die Stadt Frankfurt am Main umfasst. Die Projektrealisierung stellte zum damaligen Zeitpunkt nicht nur ein Pilotprojekt für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main dar, sondern zugleich - als erstes echtes ÖPP in Deutschland - eines der bundesweit renommiertesten und exponiertesten Projekte dieser Art. Seither haben sich die Anforderungen an Umfang, Inhalt, Detaillierungsgrad und Vergleichsmaßstäbe der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) in erheblichem Maße verändert, weshalb die Darstellungen von Bildungszentrum Ostend und dem Projekt Vier Schulen untereinander nicht vergleichbar sind. Erst am
  2. Juli 2007 ist durch das Bundesministerium für Finanzen ein für die Bundesebene gültiger Standard (der "Leitfaden der Finanzministerkonferenz der Länder") eingeführt worden, den - mit Anpassungen im Detail - auch die Stadt Frankfurt am Main anwendet. Die Gesamtinvestitionskosten (GIK) beim Bildungszentrum Ostend stellen sich wie folgt dar (alle Angaben in Millionen €): Original-WU Original GIK (Beschluss StVV) Vertrag endgültig GIK 54,8 55,1 54,6 davon Grundstück 10,9 10,5 11,0 Restwert nach 20 J. 5,3 5,3 2,4 Die Unterschiede bei den Investitionskosten ergeben sich aus Erhöhungen des Grundstückspreises (0,5 Mio €), der Erwerbsnebenkosten (0,1 Mio €) und der dem Auftragnehmer übertragenen Vorbereitungskosten der Stadt (0,7 Mio €) gegenüber eingesparten Bauzwischenfinanzierungszinsen von 1,3 Mio €. Der geringere zu Vertragsende zu zahlende Restwert resultiert aus unterschiedlichen Zinshöhen zwischen den Zeitpunkten des Beschlusses und dem Vertragsschluss sowie einem nachträglich integrierten KfW-Kredit. Verändert haben sich also ausschließlich Größen, die vertraglich noch nicht endgültig fixiert waren; diese wurden exakt gemäß der vertraglich vereinbarten Mechanismen berechnet. Die Betriebskosten waren seinerzeit nicht für die Entscheidung zwischen den Bietern oder im Vergleich zu Kosten bei Eigenrealisierung relevant, da sie sich durchweg in vergleichbarer Höhe zu öffentlich realisierten Referenzprojekten bewegten. Die vertragliche Fixierung erfolgte daher erst im Nachgang zum Grundvertrag. 2. 4 Schulen Der Vertrag zu Bau, Sanierung und Facility Management der 4 Schulen ist als Inhabermodell mit klassischer Projektfinanzierung konzipiert. Die Investitionskosten stellen sich wie folgt dar (alle Angaben in Millionen €): Original-WU Original GIK (Beschluss StVV) Vertrag endgültig GIK 108,7 105,8 106,1 Ein Grundstückspreis ist hier nicht angesetzt, da kein Eigentumsübergang erfolgte. Zum Ende der Vertragslaufzeit fällt keine Abschlusszahlung für einen Restwert an. Die Unterschiede bei den Investitionskosten (0,3 Mio €) ergeben sich aus veränderten Nutzeranforderungen gegenüber der Ausschreibung und sicherheitsrelevanten Modifizierungen der Bestandsgebäude. Original-WU Original Realisierung bis (Beschluss StVV) Vertrag Vertragsabschluss Projektvorbereitungskosten 1,0 3,0 1,8 Die vertraglich vereinbarten 3 Mio. € umfassen sowohl die Projektvorbereitungskosten als auch die vorgesehenen weiteren Begleitkosten. Die Betriebskosten belaufen sich auf (alle Angaben in Millionen €): Original-WU Original Betriebskosten (Beschluss StVV) Vertrag 2010 Betriebskosten p. a. 4,1 4,1 4,1 (Bauunterhaltung, Bewirtschaftung inkl. Instandhaltung, Energiemanagement)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2010NRNR 1861ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 2STVV-Antrag · FAG
  2. 24. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 624ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 2
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 6
Sitzung 47 · 26.10.2010
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 48 · 28.10.2010
TO II, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 47 · 29.10.2010
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 46 · 02.11.2010
TO II, TOP 10
Beraten
a) Die Vorlage B 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 47 · 30.11.2010
TO I, TOP 14
Beraten
Die Vorlage B 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 14.12.2010
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPDFAG
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)

OBR 4
Sitzung 48 · 18.01.2011
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 SPDGrüneFDP
Ablehnung:
2 SPD
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 SPD (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE.

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