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Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst

Vorlagentyp: B
49 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 612

Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst Vorgang: A 1236 FAG Zwischenbericht:

  1. Wurden alternative Standorte für den Neubau geprüft? Als Standorte wurden sowohl angrenzende Grundstücksbereiche als auch die Errichtung eines Neubaus auf dem bestehenden Gelände geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass in unmittelbarer Nähe des bestehenden Klinikums keine andere Fläche kurzfristig zur Verfügung stand. Die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem bestehenden Krankenhausgelände (Bauen im Bestand), hätte durch Abriss-, Interims- und Umzugsmaßnahmen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeutet und darüber hinaus zu großen Einschränkungen in der Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten während der Bauphasen geführt.
  2. Falls zutreffend: welche und mit welchem Ergebnis? Siehe 1.
  3. Falls unzutreffend: warum nicht? Siehe 1.
  4. Aus welchen Gründen sollen die durch den Abriss freiwerdenden Flächen für eine Wohnbebauung genutzt werden, anstatt sie für eine eventuell später notwendig werdende Erweiterung des Klinikums freizuhalten? Auf dem verbleibenden Gelände sollen sowohl Erweiterungsbauten für das Klinikum als auch klinikaffine Nutzungen und Wohnungsbau ermöglicht werden. Es werden weiterhin ausreichend Flächen für eine Erweiterung des Klinikums vorgehalten. Durch den kompakten Neubau des Klinikums mit kurzen Wegen und flexiblen Strukturen auf einem dem heutigen Klinikbereich nicht angehörenden Grundstück, das planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist, werden Flächen auf dem Klinikgelände frei. Die Nutzung einiger dieser freiwerdenden Flächen zu Wohnzwecken soll dem städtebaulichen Ziel dienen, das Wohnen im Stadtteil Höchst an der Grenze zu Unterliederbach zu stärken. Die Entwicklung qualitätsvoller Wohnbauflächen soll die Attraktivität von Höchst als Wohnstandort verbessern und dem Bedürfnis nach adäquatem Wohnraum gerecht werden. Die im Rahmenkonzept zur Magistratsvorlage dargestellten neuen Wohnbauflächen auf heutiger Klinikfläche stellen den damaligen Kenntnisstand der nicht mehr für Kliniknutzung benötigten Flächen dar. Eine genaue Festlegung der künftigen Nutzung wird in einem eigenen Bebauungsplanverfahren festgelegt. Die Ausführungen zum Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 beinhalten nur vorläufige Überlegungen und keine definitiven Festlegungen.
  5. Wurde geprüft, ob die Zu- und Abfahrten angesichts der Verlagerung des Eingangsbereiches ausreichend sind? Zurzeit wird im Rahmen eines Verkehrsgutachtens sowohl die Andienung des neuen Klinikums (Ver- und Entsorgung) als auch die künftige Parkraumsituation einer Begutachtung unterzogen. Die Ergebnisse werden dem Ortsbeirat, der Anwohnerschaft, dem Klinikum und dem Stadtparlament vorgestellt.
  6. Welche Parkmöglichkeiten bestehen in Zukunft für die Mitarbeiter und Besucher des Klinikums? Siehe 5.
  7. Welche konkrete neue Nutzung ist für die zentrale Notaufnahme vorgesehen? Da das Gebäude K (Zentrale Notaufnahme) überwiegend mit Fördermitteln des Landes Hessens errichtet wurde, ist auch weiterhin eine medizinische Nutzung durch das Klinikum Frankfurt Höchst vorgesehen.
  8. Welche Größe wurde für den Neubau vorgesehen und wie errechnet sich diese (Nutzfläche, Anzahl Betten, Funktionsbereiche etc.)? Für den Neubau des Klinikums sind rund 36.000 qm Nutzfläche vorgesehen. Das neue Klinikum wird nach derzeitigem Planungsstand alle medizinischen und pflegerischen Fachbereiche aufnehmen können. Nicht eingeplant sind die Psychiatrie, das Sozialpädiatrische Zentrum, die ambulanten Bereiche und die patientenferne Verwaltung des Klinikums. Zusätzlich zum Neubau bleiben voraussichtlich die Gebäude D (9 161 m2 NF), K (3 786 m2 NF) und die neueren Teile des Gebäudes C (Physikalische Therapie, 1326 m2 NF) für das Klinikum erhalten. Eine mögliche Nutzung wird derzeit mit dem Klinikum erarbeitet.
  9. Wer ist Eigentümer des neu zu bebauenden Areals? Die für eine Neubebauung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der WOHNHEIM GmbH und der Frankfurter Aufbau AG, bzw. als Erbbaurechtsgeberin, des Almosenkastens. Die Stadt Frankfurt am Main soll Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte werden.
  10. Ist ein Erwerb oder eine Erbpacht des Areals vorgesehen? Grundsätzlich sollen die Flächen getauscht werden. Da sich ein kleiner Teil des zu überbauenden Geländes im Eigentum der stadtnahen Stiftung "Almosenkasten" befindet, wird für diesen Teil eine Erbpacht fällig werden.
  11. Wer soll als Erwerberin bzw. Erbpachtberechtigte auftreten (GmbH oder die Stadt Frankfurt am Main)? Die Stadt Frankfurt am Main.
  12. Sollen die freiwerdenden Flächen veräußert oder in Erbpacht vergeben werden? Die Stadt Frankfurt am Main befindet sich derzeit in Abstimmungen mit der stadteigenen WOHNHEIM GmbH um einen möglichst wertneutralen Flächentausch zu erzielen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juni 2010AA 1236Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum HöchstSTVV-Anfrage · FAG
  2. 24. September 2010Sie sind hier
    BB 612Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst
    Magistratsbericht
  3. 8. Oktober 2010AA 1309Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum HöchstSTVV-Anfrage · FAG
  4. 14. Januar 2011BB 44Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum HöchstMagistratsbericht
  5. 27. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 261Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum HöchstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 47 · 26.10.2010
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 612 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 46 · 06.12.2010
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 612 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 46 · 09.12.2010
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 612 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 47 · 20.01.2011
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 612 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 48 · 17.02.2011
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 612 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Mitdiskutieren

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