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Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst

Vorlagentyp: AFAG
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 08.10.2010, A 1309

Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst Mit dem Bericht B 612 vom 24.09.2010 wurde die Anfrage der FAG-Fraktion A 1236 vom 21.06.2010 beantwortet. Gegenstand der Anfrage war der Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst. Der Magistrat führt unter 4. aus, dass "weiterhin ausreichend Flächen für eine Erweiterung des Klinikums vorgehalten" werden. Unklar ist dabei, was der Magistrat unter ausreichend versteht und wo genau sich diese Flächen befinden. Auf die Frage 7. welche konkrete neue Nutzung für die zentrale Notaufnahme vorgesehen ist, antwortete der Magistrat, dass auch weiterhin eine medizinische Nutzung durch das Klinikum Frankfurt Höchst vorgesehen ist. Offen bleibt hierbei jedoch, welche konkrete neue Nutzung vorgesehen ist. Bei einer Verlegung der Klinik, wie sie vom Magistrat geplant ist, ist eine Nutzung als zentrale Notaufnahme aufgrund der Lage ausgeschlossen. Andere Nutzungen sind aufgrund der Lage ebenfalls zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Was versteht der Magistrat unter "ausreichenden Flächen" für eine Erweiterung des Klinikums, d.h. welche Flächengrößen hält er für ausreichend?
  2. Wo genau werden die unter 1. aufgeführten Flächen vorgehalten?
  3. Welche konkrete neue Nutzung hat der Magistrat für das derzeit als zentrale Notaufnahme genutzte Gebäude vorgesehen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2010BB 612Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum HöchstMagistratsbericht
  2. 8. Oktober 2010Sie sind hier
    AA 1309Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 44Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum HöchstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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