Minderung der Kosten bei Stromsperren
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Bericht des Magistrats vom 23.02.2018, B 60
Betreff: Minderung der Kosten bei Stromsperren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2016 - NR 451/17 FRAKTION - Grundsätzlich gilt: Eine Versorgungseinstellung ist für die Mainova AG immer der letzte Schritt. Bevor es zu einer Sperrung kommt, wird die Kundin bzw. der Kunde mehrfach informiert. Der Prozess läuft gemäß der Grundversorgungsverordnung (GVV) ab. Die Kundin oder der Kunde wird nach Rechnungsstellung bis zu dreimal zur Zahlung aufgefordert. Erst wenn dann keine Zahlung erfolgt - also rund zwei Monate nach Eingang der Rechnung - wird eine Sperre umgesetzt. Soziale Einrichtungen wie Seniorenwohnheime sind von Sperrungen ausgenommen. Sollte ein Fall einer medizinischen Notversorgung vorliegen, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, wird ebenfalls keine Einstellung der Versorgung vorgenommen. Kurz vor Weihnachten und zwischen Weihnachten und Neujahr wird grundsätzlich keine Versorgung eingestellt. Die Mainova AG unterstützt ihre Kundinnen und Kunden beim effizienten Umgang mit Energie. Eine sehr gute Möglichkeit, die Energiekosten zu senken, lautet: Energiesparen. In fast jedem Haushalt kann ohne Komfortverlust viel Energie gespart werden. Die wichtigsten Tipps sind auf der Mainova-Website zusammengestellt. (https://www.mainova.de/privatkunden/energie_sparen.ht ml) Außerdem bietet die Mainova AG ihren Kundinnen und Kunden, die in Zahlungsverzug geraten, die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch im Service-Center der Mainova AG in der Frankfurter Stiftstraße an. Darin weisen die Kundenbetreuerinnen und -betreuer stets auf die entsprechenden Hilfsangebote von Jobcenter und Sozialamt hin. Zusätzlich kooperiert die Mainova AG mit der Caritas in Frankfurt. Die Mainova AG weist betroffene Kundinnen und Kunden in Mahnschreiben auf den kostenfreien "Stromspar-Check Plus" der Caritas hin. Das Angebot richtet sich an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld-II, Sozialhilfe und Wohngeld sowie Frankfurt-Pass-Berechtigte. Sollte es trotzdem zu einer Sperrung kommen, betragen die Kosten für Sperrung und Wiederherstellung zusammengerechnet zwischen 220,88 und 276,55 Euro. Die Differenzierung bezieht sich auf den Aufwand und den Mitarbeitereinsatz bei der Sperrung und Wiederherstellung der Stromversorgung. Im Vergleich mit ähnlich aufgestellten Energieversorgern liegen die Kosten der Mainova AG im Durchschnitt. Basis für die Berechnung der Kosten einer Stromsperrung sind die bei Mainova AG gültigen Stundenverrechnungssätze. Diesen liegt der "Tarifvertrag Versorgungsbetriebe" (TV-V) zugrunde. Die Kundin bzw. der Kunde wird in dem Schreiben zur Einstellung der Versorgung explizit darauf hingewiesen, dass die bevorstehende Maßnahme hohe Sperrkosten von 200 bis 300 Euro verursacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2017NRNR 451Minderung der Kosten bei StromsperrenSTVV-Antrag · FRAKTION
- 23. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 60Minderung der Kosten bei StromsperrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)