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Marianne-Beuchert-Platz

Vorlagentyp: B
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.09.2010, B 598

Betreff: Marianne-Beuchert-Platz Vorgang: OI 89 OBR 10 Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Benennung eines Platzes nach Marianne Beuchert. Der Aufforderung des Ortsbeirats, den Bereich des ehemaligen privaten Anwesens von Frau Marianne Beuchert, Marbachweg 55, umzubenennen, kann allerdings so nicht unmittelbar nachgekommen werden. Der vorgeschlagene Bereich stellt eine Teilfläche des im Privateigentum befindlichen Grundstücks Gemarkung Preungesheim, Flur 6, Flurstück 265/3 dar. Auf diesem Grundstücksteil entstehen zurzeit zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage. Um das Wirken von Frau Marianne Beuchert angemessen zu würdigen, kann nach Auffassung des Magistrats der öffentlich zugängliche Platz, der im Zuge des Neubauprojektes Marbachweg 55 a - c neu entstehen wird, in "Marianne-Beuchert-Platz" benannt werden. Dieser Bereich wird sich im Wesentlichen an der im Bebauungsplan Nr. 531 festgesetzten "Privaten Grünfläche" mit Kinderspielplatz orientieren. Die genaue Lage ist dem beiliegenden Auszug aus der Stadtkarte zu entnehmen. Der Eigentümer und Projektentwickler ist mit der vorgeschlagenen Benennung einverstanden. Die Benennung kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn die vorgesehene Neubaumaßnahme abgeschlossen und der zu benennende Platz hergestellt ist. Dies wird voraussichtlich Ende 2011 sein. Der Magistrat wird nach Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen alles Weitere veranlassen. Es bleibt dem Ortsbeirat unbenommen, die Enthüllung des Straßennamensschildes "Marianne-Beuchert-Platz" im Rahmen einer Feierstunde zu begehen und hierzu weitere verdiente Bürgerinnen und Bürger einzuladen. Anlage 1 (ca. 655 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. März 2010OFOF 936/10Marianne-Beuchert-PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. April 2010OIOI 89Marianne-Beuchert-PlatzInitiative
  3. 10. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    BB 598Marianne-Beuchert-Platz
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 47 · 26.10.2010
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 598 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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