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Kommunales Bodenschutzkonzept für Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main plant derzeit kein kommunales Bodenschutzkonzept, da ein Freiflächenentwicklungsplan erstellt wird, der den Bodenschutz als wichtigen Aspekt berücksichtigt. Die rechtlichen Bestimmungen im Bodenschutzrecht bieten bereits eine verbindliche Handlungsgrundlage für die Kommunen.

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Bericht

Ziel des Bodenschutzkonzepts der Stadt Wetzlar ist eine auf das Stadtgebiet bezogene Zusammenführung und Bewertung von Bodeninformationen des Landes Hessen (Bodenflächendaten, Erosionsatlas usw.). Es wird ein allgemeines Leitbild entwickelt, das auf den Rechtsvorschriften zum Bodenschutz aufsetzt. Aufbauend auf dem Leitbild werden Entwicklungsziele festgelegt und ein Maßnahmenkatalog zum Bodenschutz aufgestellt. Die Broschüre "Kommunale Bodenschutzkonzepte" beschreibt die Erstellung, den Inhalt, usw. dieses Bodenschutzkonzepts. Die Broschüre des Hessischen Umweltministeriums ist im Internet unter https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-09/kommunale_bodenschutzkonzepte.pdf abrufbar. Das von der Stadt Wetzlar in Kooperation mit dem Hessischen Umweltministerium erarbeitete kommunale Bodenschutzkonzept wird grundsätzlich als positiv eingeschätzt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt plant aktuell keine Aufstellung eines kommunalen Bodenschutzkonzepts. Hauptgrund dafür ist, dass die Stadt Frankfurt aktuell einen Freiflächenentwicklungsplan (FFEP) aufstellt. Dieser Plan soll Freiflächen sichern und entwickeln. Die Bestandsanalyse des FFEPs stellt die Ausgangssituation für das Schutzgut Boden dar und bewertet diese. Darüber hinaus wird Bodenschutz als ein Aspekt bei der Sicherung und Entwicklung von Freiflächen berücksichtigt werden. Unabhängig davon sind die im Bodenschutzrecht - wie auch in anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel dem Baugesetzbuch - verankerten rechtlichen Bestimmungen für Kommunen in Planverfahren (wie der Aufstellung von Bauleitplänen) die verbindliche Handlungsgrundlage für den Bodenschutz. Sie benötigen in der Umsetzung grundsätzlich kein gesondertes Bodenschutzkonzept. Das Gleiche gilt für die Grundsätze zum Bodenschutz, die im Regionalplan Südhessen definiert sind. Die Grundlagen zur fachlichen Beurteilung von Bodeneingriffen - wie insbesondere Karten zur Bodenfunktion oder eine Bodenkarte aus dem FFEP - liegen vor. Sie werden in Planverfahren zur Prüfung verwendet. Maßnahmen zum Umgang mit schützenswerten Böden und die Kompensation von bodenbezogenen Eingriffen werden in den Planverfahren abhängig vom Einzelfall und Standort geprüft und festgelegt. Bei den Voruntersuchungen für das Projekt "Stadtteil der Quartiere" wird eine Betrachtung des Bodens und der Bodenfunktionen in die Abwägung aller Belange miteinfließen - ebenso wie die Notwendigkeit, neuen Wohnraum zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2021AA 49Kommunales Bodenschutzkonzept für Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · BFF-BIG
  2. 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 58Kommunales Bodenschutzkonzept für Frankfurt am Main
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 6 · 22.03.2022
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

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