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Wohnbebauung im Riederwald

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 582

Betreff: Wohnbebauung im Riederwald Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3803 - OA 420/13 OBR 11 - Planungsrechtlich befindet sich das für eine wohnbauliche Entwicklung vorgeschlagene Gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes NO 23a Nr1 - Riederwald, der seit dem 21.06.1977 rechtskräftig ist. Für den Bereich östlich der Harkortstraße, zwischen Raiffeisenstraße im Norden und Iselinstraße im Süden, ist "Öffentliche Grünfläche" festgesetzt und Baumbestand vorhanden. Östlich angrenzend beginnt ein Gebiet für das mit Bebauungsplan Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße (Rechtskraft vom 23.12.2008) ein Industriegebiet festgesetzt wurde. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass sich im Bereich des oben genannten Industriegebietes an der Sontraer Straße und Orber Straße ein Betrieb befindet, der den Regelungen der Seveso-Richtlinie unterworfen ist. Dieser Betrieb erzeugt einen Achtungsabstand, der die nachgefragte Fläche vollständig überdeckt. Hieraus folgt, dass die Planung neuer Wohngebäude nach derzeitigem Kenntnisstand weder auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts noch nach einer eventuellen Überplanung des Gebietes möglich ist. Aus Sicht des Magistrates ist eine Wohnbebauung an diesem Standort somit gegenwärtig nicht realisierbar; dem Magistrat ist auch keine Bauabsicht bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2013OFOF 189/11Wohnbebauung im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. September 2013OAOA 420Wohnbebauung im RiederwaldAnregung
  3. 16. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 582Wohnbebauung im Riederwald
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 27 · 20.01.2014
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 582 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 17.02.2014
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 582 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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