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Schule am Sommerhoffpark

Vorlagentyp: B
44 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Übertragung der Trägerschaft der Hermann-Herzog-Schule an den Landeswohlfahrtsverband Hessen zum Schuljahr 2020/2021. Dies geschieht, um den überregionalen Versorgungsauftrag besser zu erfüllen. Der Umzug der Schule in das neue Gebäude an der Gutleutstraße 295-301 ist für den 17. August 2020 geplant.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Sommerhoffpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.

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Bericht

Um dem überregionalen Versorgungsauftrag der Hermann-Herzog-Schule besser Rechnung zu tragen, wurde bereits im Jahr 2005 von den Stadtverordneten, im Rahmen des Schulentwicklungsplanes für Förderschulen, beschlossen, die Trägerschaft der Schule an den Landeswohlfahrtsverband Hessen zu übertragen. Auf dieser Grundlage hat sich das Stadtschulamt mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, nach ausführlichen Gesprächen und der Klärung der notwendigen Voraussetzungen gemeinsam darauf geeinigt, die Trägerschaft der Hermann-Herzog-Schule zum Schuljahr 2020/2021 von der Stadt Frankfurt an den Landeswohlfahrtsverband Hessen übergeben. Der Umzug der Schule findet in den Sommerferien statt. Am 17. August 2020 wird die Hermann-Herzog-Schule ihren Betrieb, im dazu neu errichteten Gebäude an der Gutleutstraße 295-301, unter neuer Trägerschaft aufnehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juni 2020AA 723Schule am SommerhoffparkSTVV-Anfrage · FRAKTION
  2. 23. Oktober 2020Sie sind hier
    BB 575Schule am Sommerhoffpark
    Magistratsbericht
  3. 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 176Schule am SommerhoffparkMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 45 · 24.11.2020
TO I, TOP 58
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 575 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPBFFDie ParteiU.b
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 114
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 575 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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