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Bericht des Magistrats vom 06.12.2013, B 575
Betreff: Benchmarking hier: Kosten Kinderbetreuung im Städtevergleich Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3547 - E 48/12 SPD, B 370/12 - Der Magistrat wurde aufgefordert für die Jahre 2007 bis 2011 für neu geschaffenen Betreuungsplätze den durchschnittlichen Investitionsaufwand darzustellen. Der durchschnittliche Investitionsaufwand beinhaltet folgende Kosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer: - Aufwand für das Herstellen und Erschließen von Grundstücken - Aufwand für das Bauwerk (Baukonstruktion) - Aufwand für das Bauwerk (Technische Anlagen) - Aufwand für die Außenanlagen - Aufwand für die Ausstattung - Aufwand für Baunebenkosten Nicht enthalten sind die Kosten für Grunderwerb. Der durchschnittliche Investitionsaufwand pro Platz im Zeitraum 2007 bis 2011 kann ermittelt werden aus den Bauprojekten, die die Stadt unmittelbar zu verantworten hat und den Projekten, die die Träger von Einrichtungen in eigener Zuständigkeit umgesetzt und dafür Investitionskostenzuschüsse für neu geschaffene Plätze erhalten haben. Damit sind für den Magistrat zwei Handlungslinien im Platzausbau maßgeblich. Zum einen werden durch Neubauten Plätze geschaffen, zum anderen durch das sogenannte Sofort-Programm (Sofo) bestehende Gebäude (Sanierung, Umbauten, Erweiterung und Renovierung) für Kinderbetreuung nutzbar gemacht. Bei der Betrachtung des Investitionsaufwands für Neubauten ist zu beachten, dass im Zeitraum 2007 bis 2011 vier Kindertageseinrichtungen fertig gestellt wurden. Grundlage dafür sind jeweils die Gesamtkosten - ohne Grunderwerbsaufwand -, die von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlagen beschlossen wurden. Zusätzlich wurden folgende Einrichtungen fertig gestellt: Die Errichtung der Kita Rebstock wurde mit Delegationsvertrag der Rebstock Projektgesellschaft mbH übertragen. Die Kita an der Valentin-Senger-Schule wurde als Teil einer Gesamtmaßnahme mit der Schule und einer Turnhalle errichtet. Die Kosten sind mit einer gemeinsamen Bau- und Finanzierungsmaßnahme beschlossen worden. Eine Kita im Europaviertel wurde als sogenannte "eingeschobene" Einrichtung in Betrieb genommen, die über einen Investor als Teil eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags gebaut wurde. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Stadtteils Riedberg wurde von dem Entwicklungsträger der Städtebaulichen Maßnahme (Hessenagentur) eine Kindertageseinrichtung erstellt und Betrieb genommen. Im Stadtteil Goldstein wurde ein Kinder- und Familienzentrum (KIFAZ Goldstein) errichtet. So sind ab dem Jahr 2008 Kindertageseinrichtungen im Passivhausstandard (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2007, § 2443) errichtet worden. Das Standardraumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2009, § 6356) wurde bei zwei Einrichtungen (KT Griesheim und KT Atterberry) schon dem Grunde nach umgesetzt. Die erste Bau- und Finanzierungsvorlage, die explizit mit dem Standardraumprogramm beschlossen wurde, war der Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwanheim (Zur Waldau 14) in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012 (§ 1160). Insofern weist der Magistrat darauf hin, dass bei den benannten Einrichtungen unterschiedliche Raum- und energetische Standards gegeben sind. Bei der Ermittlung von Durchschnittskosten ist die unterschiedliche Anzahl der zu betreuenden Kinder im U3-Bereich und im Ü3-Bereich berücksichtigt. Neubauten (Passivhaus) Einrichtung Inbetrieb-nahme Investitionskosten gem. B+F ohne Grundstück/€ MB/B+F aus Anzahl Gruppen U3 Anzahl Gruppen Ü3 Anzahl Plätze U3 (je Gruppe 11) Anzahl Plätze Ü3 (je Gruppe 21) Kosten je Platz U3 in € Kosten je Platz Ü3 in € Energetischer Standard KT Griesheim Platanenstraße 11 2011 3.369.280 2009 2 3 22 63 61.260 32.088 Passivhaus KT Atterberry Valentin-Senger-Str 60 2011 4.046.000 2009 3 3 33 63 61.303 32.111 Passivhaus KT Harheim In den Aspen 2 2011 3.642.375 2009 2 3 22 63 66.225 34.689 Passivhaus Hieraus ergeben sich folgende Durchschnittswerte für Passivhausbauten im Zeitraum 2007 bis 2011: Investitionskosten - ohne Grunderwerb -: 3.685.885€ Investitionskosten je U3-Platz: 62.929 € Investitionskosten je Ü3-Platz: 32.963 € Neubau (Kein Passivhaus) Einrichtung Inbetrieb-nahme Investitionskosten gem. B+F ohne Grundstück/€ MB/B+F aus Anzahl Gruppen U3 Anzahl Gruppen Ü3 Anzahl Plätze U3 (je Gruppe 11) Anzahl Plätze Ü3 (je Gruppe 21) Kosten je Platz U3 in € Kosten je Platz Ü3 in € Energetischer Standard KT Bogen Alkmenestraße 60 2009 2.327.587 2006 1 4 11 84 42.320 22.167 Kein Passivhaus Sofort-Programm (Sofo) Der Rechtsanspruch im Ü3- und im U3-Platzausbau ist hauptsächlich über das Sofo von den freien Trägern umgesetzt worden. Hinsichtlich des in den Jahren 2007 bis 2011 pro Platz benötigten durchschnittlichen Investitionsaufwands für neu geschaffenen U3- und Ü3-Plätze ergeben sich für die Zuwendungen (Investitionskostenzuschüsse) der Stadt an kirchliche und freigemeinnützige Träger aus der nachstehenden Tabelle. Sie beinhaltet sowohl pauschale Zuwendungen je neu geschaffenem Platz, wie auch Finanzierungen von "großen" Bauvorhaben der Träger. Die Tabelle stellt nicht den tatsächlichen Aufwand der Träger pro Platz dar, sondern die gemittelten Investitionskostenzuschüsse der Stadt. Beim Platzausbau für unter 3-Jährige können Träger Landes- bzw. Bundeszuschüsse erhalten, die vorrangig zur Finanzierung investiver Maßnahmen herangezogen werden. Im Ü3-Bereich werden ausschließlich Zuwendungen aus dem städtischen Haushalt gewährt. Im Rahmen des Sofo existieren Förderhöchstgrenzen: bis zu 6.000 € je neu geschaffenem U3-Platz bis zu 4.000 € je neu geschaffenem Ü3-Platz Seit dem Jahr 2008 gibt es eine gemeinsame Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt, den Kirchen und den freigemeinnützigen Trägern (zuvor gab es nur Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Kirchen, ansonsten wurden die Finanzierungsmodalitäten mittels Magistratsbeschlüssen geregelt). Ab 1990 wurde die Finanzierung von Sofo-Maßnahmen auf 5.000 DM (2.556 €) je Platz festgelegt. Im Jahr 2008 wurde die Zuwendung im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung auf 4.000 € je Platz, ohne Differenzierung zwischen U3- bzw. Ü3-Plätzen, angehoben. Seit der Finanzierungsvereinbarung 2010 gelten die oben genannten differenzierten Förderhöchstgrenzen. Aktuell finden neue Finanzierungsverhandlungen statt. "Große" Baumaßnahmen zeichnen sich durch einen erheblichen Aufwand an Umbau- und Sanierungsaufwand aus. Da für diese Maßnahmen keine Standards festgelegt werden können, weil die baulichen Gegebenheiten in Bestandsgebäuden individuell zu beurteilen sind, muss im Einzelfall geprüft werden welche Kosten zuwendungsfähig sind. Die großen Baumaßnahmen sind anteilsfinanziert, die Eigenanteile betragen bei kirchlichen- und finanzstärkeren Trägern 25 % und bei finanzschwächeren Trägern 5 % der zuwendungsfähigen Kosten. Finanzschwächere Träger sind solche, die ohne eigenes Vermögen oder Bezuschussung Dritter Kindertageseinrichtungen betreiben (gemeinnützige Vereine). Finanzstärkere Träger verfügen über eigenes Vermögen und Einnahmen von Dritten (z. B. Einnahmen aus Kirchensteuer). Bei Maßnahmen, die vorrangig durch Bundes- oder Landesmittel finanziert sind, kann zur Sicherung der Finanzierung, der Eigenanteil der Träger bis auf Null gemindert werden, sofern die Landes- bzw. Bundesmittel den Eigenanteil vollständig kompensieren. Nachfolgend gemittelte Investitionskostenzuschüsse Jahr Neu geschaffene U3-Plätze Neu geschaffene Ü3-Plätze Zuwendungen pro U3 Platz in € Zuwendungen pro Ü3 Platz in € Gesamtzuwendungen U3 in € Gesamtzuwendungen Ü3 in € 2007 0 528 0 1.702 € 0 898.656 € 2008 424 419 2.213 € 1.932 € 938.312 € 809.508 € 2009 670 674 5.768 € 2.357 € 3.864.560 € 1.588.618 € 2010 934 593 8.145 € 5.016 € 7.607.430 € 2.974.488 € 2011 650 329 9.949 € 4.033 € 6.466.850 € 1.326.857 € Gesamt 2678 2543 --- --- 18.877.152 € 7.598.127 € Der starke Anstieg der Zuschüsse in den Jahren 2008 bis 2011 ist wie folgt zu begründen: - Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs U3 mussten große Baumaßnahmen zur Erweiterung im Bestand, insbesondere bei kirchlichen Trägern, durchgeführt werden. - Aus Mangel an geeigneten Liegenschaften musste zunehmend auf angemietete Liegenschaften zurückgegriffen werden, deren Umgestaltung in Kindertageseinrichtungen sehr aufwändig war. Städtevergleich Der Magistrat hat für den gewünschten Städtevergleich die genannten Kommunen angefragt und darüber hinaus weitere Städte sowie Träger um Auskunft gebeten. Aufgrund der Unterschiedlichkeit des Datenmaterials und der erhaltenen Auskünfte wurde die Auswertung, bezogen auf die DIN 276 (regelt die Kostenermittlung im Bauwesen) auf die Kostengruppen 300 (Aufwand für das Bauwerk-Baukonstruktion) und 400 (Aufwand für das Bauwerk-Technische Anlagen) konzentriert, da hier am ehesten eine Vergleichbarkeit der Zahlen gegeben ist. Die Daten waren jedoch auf die zukünftigen Neubaumaßnahmen ausgerichtet. Valide Zahlen anderer Kommunen standen dem Magistrat für den Zeitraum 2007 bis 2011 erst ab dem Betrachtungsjahr 2009 zur Verfügung. Die Zahlen "Baukosten flächenbezogen" hat der Magistrat am 21. Mai 2012 Vertreterinnen und Vertretern des Haupt- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Bildung und Integration sowie des Planungsausschusses im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Kita-Raumprogramm vorgestellt. Die Vergleichbarkeit der auf Planungsangaben beruhenden Ergebnisse ist nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2012EE 48Produktbereich: 20 Bildung Benchmarking hier: Kosten Kinderbetreuung im StädtevergleichEtatantrag · SPD
- 27. August 2012BB 370Benchmarking hier: Kosten Kinderbetreuung im StädtevergleichMagistratsbericht
- 6. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 85 WochenBB 575Benchmarking hier: Kosten Kinderbetreuung im StädtevergleichMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf11 Beratungen
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Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
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Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER