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Zukunft des Gebäudes Bornheimer Realschule

Vorlagentyp: B
64 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 561

Betreff: Zukunft des Gebäudes Bornheimer Realschule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5923 - OA 824 OBR 3 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.12.2009 Zwischenbericht: Zu

  1. Die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Bornheimer Realschule durch die Louise-von-Rothschild-Schule kann erst dann beendet werden, wenn die Raumbedarfe der Realschule in vollem Umfang an ihrem Hauptstandort in der Usinger Straße gedeckt werden können. Dies wird nach heutigem Stand in drei Jahren möglich sein. Zu
  2. Eine Nutzung des Gebäudes durch die Hans-Böckler-Schule ist vorgesehen zur Auflösung ihrer weit entfernten Dependance in der Pestalozzischule, der damit weitere Entwicklungsmöglichkeiten zum Ganztagsbetrieb eröffnet werden. Zu
  3. Sowohl für den Standort der ehemaligen Bornheimer Realschule als auch der Hans-Böckler-Schule besteht erheblicher Sanierungsbedarf zum Brandschutz, der aber kostenmäßig noch nicht erfasst und eine Zeitplanung noch nicht erarbeitet werden konnte. Zu
  4. Mittel aus dem Konjunkturprogramm sind dafür nicht vorgesehen. Zu
  5. Dazu kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Zu
  6. Die Kapazitätsberechnung für die künftige Mittagessenversorgung legt eine Zweizügigkeit der Louise-von-Rothschild-Schule zugrunde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2009OFOF 651/3Zukunft des Gebäudes Bornheimer RealschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 12. März 2009OAOA 824Zukunft des Gebäudes Bornheimer RealschuleAnregung
  3. 3. Juli 2009Sie sind hier
    BB 561Zukunft des Gebäudes Bornheimer Realschule
    Magistratsbericht
  4. 21. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 343Zukunft des Gebäudes Bornheimer RealschuleMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 4
Sitzung 34 · 01.09.2009
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 561 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 3
Sitzung 36 · 03.09.2009
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 561 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 34 · 28.09.2009
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 561 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 38 · 08.02.2010
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 561 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Fristverlängerung um zwei Monate) sowie Freie Wähler (= Fristverlängerung um einen Monat)

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