Fotovoltaik I
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 55
Betreff: Fotovoltaik I Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5209 - NR 1028/14 RÖMER - Bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden im Besitz der Stadt sind die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen anzuwenden (http://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de/). Zum Einsatz von Photovoltaikanlagen finden sich dort folgende Regelungen: Kapitel 3.2.2.h) Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Solarstromanlagen einzubeziehen. Wenn keine eigene Anlage errichtet wird, ist die Dachfläche Investoren kostenneutral zur Verfügung zu stellen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 1491 vom 01.03.2007). Dabei ist der jeweils aktuelle städtische Mustervertrag unter www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de regenerative Energiequellen zu verwenden. Kapitel 3.3.4.a) Alle für die Nutzung von Solarenergie geeigneten Dachflächen (verschattungsfrei, nicht öffentlich zugänglich, geringe Verschmutzungsquellen) sind statisch und konstruktiv so auszulegen, dass eine Solar- oder Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann (Schrägdach: zusätzlich 30 kg/m2, bei einem Flachdach mit Möglichkeit der Verankerung mit dem Dach zusätzlich 30 kg/m2, bei einem Flachdach ohne Möglichkeit der Verankerung mit dem Dach zusätzlich 50 kg/m2; planmäßige Kieslasten, die zur Beschwerung der Modulhalter verwendet werden können, dürfen angerechnet werden; gewichts-beschwerte Modulhalter sind grundsätzlich untereinander sturmsicher zu verbinden). Bei einer dachhautintegrierten Photovoltaikanlage ist diese statische Reserve nicht erforderlich. Notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind vorzuhalten und zu kennzeichnen (zu stellen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 1491 vom 01.03.2007). Sämtliche geeigneten Dachflächen werden also für den Einsatz von Photovoltaikanlagen vorbereitet. Ob im Rahmen der Maßnahme eine Photovoltaikanlage zum Einsatz kommt, richtet sich nach der aktuellen Wirtschaftlichkeit, welche mit dem Verfahren der Gesamtkostenberechnung geprüft wird. Die Wirtschaftlichkeit ist im Wesentlichen vom Eigenverbrauchsanteil und der aktuellen EEG-Vergütung (bzw. EEG-Belastung beim Eigenverbrauch) abhängig. Für Investoren sind die städtischen Dächer bei den gegenwärtigen Einspeisebedingungen deutlich unattraktiver geworden, da die Photovoltaikanlagen nur noch wirtschaftlich sind, wenn ein erheblicher Anteil des erzeugten Stroms im eigenen Netz verbraucht wird. Dazu muss die Anlage im Besitz des Gebäudeeigentümers sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2014NRNR 1028Fotovoltaik ISTVV-Antrag · RÖMER
- 16. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 55Fotovoltaik IMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER