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Inklusion in Frankfurt: Das erste Schuljahr unter der neuen Verordnung

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.12.2013, B 551

Betreff: Inklusion in Frankfurt: Das erste Schuljahr unter der neuen Verordnung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3538 - NR 373/12 SPD - Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Zum Schuljahr 2012/2013 haben insgesamt 541 Antragsverfahren auf sonderpädagogische Förderung stattgefunden. Dabei wurde bei der überwiegenden Mehrheit ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung anerkannt. Bis zum Schuljahresbeginn wurden 535 Entscheidungsverfahren abgeschlossen, d.h. bei 535 Schülerinnen und Schülern wurde eine abschließende Entscheidung über einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (in der Inklusion, in der Förderschule oder kein Anspruch) getroffen. Bei sechs Entscheidungsverfahren war der Ausgang noch offen.
  2. Ausgehend von den 535 Entscheidungsverfahren haben zunächst knapp zweidrittel der Eltern von Kindern mit Behinderungen den Wunsch nach inklusiver Beschulung geäußert, d.h. für 356 Schülerinnen und Schüler wurden daraufhin Förderausschüsse einberufen. Nach Abschluss der Beratungen in den Förderausschüssen sind schließlich 259 Anträge auf inklusive Beschulung aufrechterhalten worden. Insgesamt 227 Anträge auf inklusive Beschulung konnten genehmigt werden. Hingegen mussten 32 Anträge abgelehnt werden, wobei es keine Ablehnungen aufgrund mangelnder sächlicher und räumlicher Ressourcen gab.
  3. Neben den 19 bestehenden Regelschulen (13 Grundschulen und sechs weiterführende Schulen), die den Gemeinsamen Unterricht anbieten, sind im Schuljahr 2012/2013 insgesamt 24 Regelschulen neu hinzugekommen, die erstmals Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der Jahrgangsstufe 1 und 5 inklusiv beschulen. Die neu hinzugekommenen Regelschulen sind: August-Gräser-Schule, August-Jaspert-Schule, Brentanoschule, Franckeschule, Frauenhofschule (erst im Laufe des Schuljahres hinzugekommen, da Verfahren im emotional-sozialen Bereich später abgeschlossen wurde), Friedrich-Ebert-Schule, Georg-August-Zinn-Schule, Goldsteinschule, Heinrich-Kromer-Schule, IGS West, Karl von Ibell-Schule, Kirchnerschule, Konrad-Haenisch-Schule, Ludwig-Weber-Schule, Martin-Buber-Schule, Meisterschule, Paul-Hindemith-Schule, Riedhofschule, Schule am Landgraben, Schwarzburgschule, Sophienschule, Uhlandschule, Willemerschule, Zentgrafenschule.
  4. Am
  5. August 2012 hat sich eine ämterübergreifende "Steuerungsgruppe Pilotregion-Süd" konstituiert. Der Steuerungsgruppe gehören Vertreter/innen folgender Fachämter an: Stadtschulamt, Jugend- und Sozialamt, Landeschulamt/Staatliches Schulamt-Frankfurt. Folgende Ziele wurden vereinbart: (1) Die bestehende Regelung der sonderpädagogischen Förderung gem. Hess. Schulgesetz (§ 49ff.) im Sinne der Schüler/innen, Eltern und Schulen qualitativ weiter zu entwickeln; (2) dieser Weiterentwicklungsprozess wird zunächst in einer Pilotregion Frankfurts verortet, um Faktoren zu erproben und zu reflektieren, die inklusive Schule ermöglichen; (3) ab dem Schuljahr 2013/14 werden im Rahmen der beteiligten Fachämter bestmögliche inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen. Vereinbarte Maßnahmen: (1) Die inklusive Beschulung wird im Rahmen eines Verbundsystems, d.h. drei Grundschulen und eine weiterführende Schule sowie korrespondierende Einrichtungen aus dem Elementarbereich, in der Pilotregion starten. (2) Für diese Pilotphase stellen die beteiligten Fachämter Ressourcen zur Verfügungen bzw. sensibilisieren und fokussieren ihre Gestaltungsmöglichkeiten in Richtung Inklusion. (3) Die Steuerungsgruppe initiiert, koordiniert und lenkt die erforderlichen inklusiven Schulentwicklungsprozesse. Die Ziele des Verbundsystems sind: Die teilnehmenden Schulen lernen voneinander, wie Inklusion gelingen kann, und es sollen Ansätze und Ideen für die stadtweite Schulentwicklungsplanung gewonnen werden. Um dies zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen vereinbart: kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für das Verbundsystem nutzen; Koordinationsfachkraft für inklusive Schulentwicklung sowie eine Stufenleiterstelle zur Verfügung stellen; Elterninformation und Elternberatung organisieren; initiieren unterstützender Angebote für die Akteure des Verbundsystems: Fortbildungen, pädagogische Tage, kollegiale Beratungen, Hospitationen; kontinuierliches Reflektieren der inklusiven Beschulung in einem überschaubaren Rahmen. Parallel hierzu hat sich am
  6. September 2012 im Stadtschulamt eine abteilungsübergreifende Projektgruppe Pilotregion-Süd gegründet, die der Steuerungsgruppe fachlich zuarbeitet. Am
  7. Oktober 2012 wurden die Leitungen des zuständigen Beratungs- und Förderzentrum Wallschule und des Zentrums für Erziehungshilfe/Berthold-Simonsohn-Schule von Mitgliedern der Steuerungsgruppe über die Entwicklungsschritte zum inklusiven Verbundsystem in der Pilotregion-Süd informiert. Am
  8. November 2012 sind alle Grundschulen der Pilotregion-Süd zu einer Dienstversammlung in das Staatliche Schulamt-Frankfurt eingeladen worden. Dort wurden sie durch Mitglieder der Steuerungsgruppe sowohl über das Vorhaben als auch über die Auswahlkriterien informiert. Interessierte Schulen haben sich daraufhin bis zum
  9. Januar 2013 verbindlich gegenüber dem Staatlichen Schulamt Frankfurt geäußert, ob sie im Verbundsystem aktiv mitwirken wollen. In der zweiten Monatshälfte März 2013 wurden schließlich die teilnehmenden Grundschulen informiert. Im Nachgang haben sich die Akteure des Verbundsystems im Rahmen einer Konzeptgruppe über die Zusammenarbeit (Ziele, Inhalte, Formen, Organisation) verständigt und eine Agenda festgelegt. Zum Schuljahr 2013/2014 ist das Verbundsystem in der Pilotregion-Süd an den Start gegangen. In einem nächsten Schritt wird die Beteiligungsfrage der weiterführende(
    • n)Schule(
    • n)- analog dem Interessebekundungsverfahren der Grundschulen - geklärt. Eine entsprechende Dienstversammlung hat am
  10. September 2013 stattgefunden. Darüber hinaus sollen anlassbezogen Interessensverbände einbezogen werden.
  11. Aufgrund langwieriger und notwendiger Vorklärungen auf der strukturellen und organisatorischen Ebene (siehe Punkt 4.), in Verbindung mit der zeitlich verzögerten Haushaltsgenehmigung, wurde der etatisierte Betrag in 2012 nur in geringem Umfang realisiert (ca. 15 T€ für KOMM: Inklusives Unterrichtsprojekt an der Paul-Ehrlich-Schule und Berufliche Schulen Berta Jourdan). Im Wesentlichen wird der genannte Betrag im Haushaltsjahr 2013 bewirtschaftet und ist für die Koordinationsfachkraft "Inklusive Schulentwicklung in der Pilotregion-Süd" vorgesehen (Personal- und Sachkosten). Zudem werden damit Informations-, Beratungs- und Fortbildungsangebote für Eltern, Erziehende, pädagogische Fachkräfte sowie Lehrerinnen und Lehrer abgedeckt.
  12. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten die Schulgemeinden auf dem Weg zur Inklusion unterstützt. Neben dem zuvor beschriebenen Vorhaben in der "Pilotregion-Süd" werden insbesondere auf der strukturellen Ebene Akzente und Signale gesetzt, die auf eine sukzessive Realisierung umfassender Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechts-konvention abzielen. Zum Beispiel ist in den unter Punkt 2. genannten Förderausschüssen stets darauf hingewiesen worden, dass inklusive Beschulung, sofern räumliche und sächliche Vorkehrungen zu treffen sind, durch den kommunalen Schulträger eine entsprechende Unterstützung erfährt (u.a. durch bauliche Maßnahmen und/oder Bereitstellung notwendiger IT-Lehrmittel). Darüber hinaus wird das Thema Inklusion im Beratergremium des Stadtschulamtes, in dem alle Schulformen durch ihre jeweiligen Sprecher/innen vertreten sind, anlassbezogen eingebracht und erörtert. Zudem ist auf Initiative des Dezernats IV eine Beratungskommission "Inklusive Schule in Frankfurt am Main" eingerichtet worden, in der neben Vertreter/innen der Wissenschaft, der Fachverwaltung, der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft, der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Integration auch Sprecher/innen der Schulen, des Stadtschülerrats und des Stadtelternbeirats beteiligt sind. Dieses multiprofessionelle Expertengremium hat die Aufgabe, grundsätzliche Wege zu beschreiben und fachlich zu begründen, wie die nachhaltige Etablierung eines inklusiven Schul- und Bildungssystem in Frankfurt am Main gelingen kann.
  13. Der im Hess. Schulgesetz formulierte Ressourcenvorbehalt führt in der Praxis dazu, dass der Inklusionsgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention nur defensiv verfolgt werden kann. Insbesondere die fachlich gebotene Verlagerung sonderpädagogischer Personalressourcen an die Regelschule ist problematisch. Vor diesem Hintergrund wird sich die inklusive Beschulung nicht in der gewünschten Dynamik entwickeln und entfalten können (Gebot der progressiven Verwirklichung). Die bei der Unterzeichnung der UN-BRK markierte Inklusionsquote von 80 Prozent aller Kinder mit Förderbedarf (in Frankfurt liegt sie im ersten Schuljahr mit der neuen Verordnung bei aktuell ca. 16 %) rückt in weite Ferne, wenn nicht eine Umsteuerung auf der Landesebene erfolgt. Um den Umgestaltungsprozess in Richtung Inklusion offensiv zu gestalten, strebt die Stadt Frankfurt am Main an, ab dem Schuljahr 2015/16 eine Modellregion für inklusive Schulentwicklung gemäß den Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zu werden.
  14. Nach Auskunft des Staatlichen Schulamts für die Stadt Frankfurt am Main steht den Schulen die Fachberaterin "Inklusion" auf Anfrage zur Unterstützung der Schulentwicklung zur Verfügung, ebenso die Arbeitsstelle für Schulentwicklung und Projektbegleitung am Institut für Sonderpädagogik an der Goethe-Universität Frankfurt (Fortbildung überregional in spezifischen Förderschwerpunkten). Weiterhin werden genannt: Diagnostik Online: Blended Learning-Programm für Lehrkräfte der allgemeinen Schule; Planung von Fortbildung in Richtung Hospitation und Netzwerk durch das Fachberaternetzwerk am SSA-Frankfurt für das Frühjahr 2013 infolge der Auftaktveranstaltung im September
  15. Hinzu kommen Fachtage im Zeitraum von November 2012 bis März 2013 für die Lehrkräfte aus den Beratungs- und Förderzentren (BFZ) in der inklusiven Beschulung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale-soziale Entwicklung. Da der Bereich "Unterstützung" an den Staatlichen Schulämtern über keine eigenen Ressourcen zur Durchführung von Fortbildungen verfügt, muss der Impuls zu einer spezifischen Fortbildung aus der einzelnen Schule (ggf. im Verbund mit anderen Schulen) kommen. Das Arbeitsfeld sonderpädagogische Förderung am Amt für Lehrerfortbildung (AfL) organisiert dann Fortbildungsangebote und vernetzt regionale Vorhaben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2012NRNR 373Inklusion in Frankfurt: Das erste Schuljahr unter der neuen VerordnungSTVV-Antrag · SPD
  2. 2. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 Wochen
    BB 551Inklusion in Frankfurt: Das erste Schuljahr unter der neuen Verordnung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
KAV
Sitzung 14 · 13.01.2014
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 16
Sitzung 26 · 14.01.2014
TO I, TOP 14
Beraten
a) Die Vorlage B 551 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 29 · 17.01.2014
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDHerr Drephal
Ablehnung:
Herr Meier
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Herr Drephal gegen Herr Meier (= Zurückweisung)

OBR 11
Sitzung 27 · 20.01.2014
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 27 · 20.01.2014
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 29 · 20.01.2014
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 27 · 21.01.2014
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 21.01.2014
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 27 · 21.01.2014
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 27 · 21.01.2014
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 28 · 21.01.2014
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 27 · 23.01.2014
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Sonstige:
Linke (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 3
Sitzung 28 · 23.01.2014
TO II, TOP 3
Beraten
Die Vorlage B 551 wird auf Wunsch von CDU und SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 26 · 23.01.2014
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 30 · 28.01.2014
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 17 · 10.02.2014
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 16
Sitzung 27 · 11.02.2014
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 27 · 17.02.2014
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
Piraten
Sonstige:
Linke (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen Piraten (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 3
Sitzung 29 · 20.02.2014
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

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