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Politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren24 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.06.2009, B 542

Betreff: Politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Vorgang: A 783 FDP Gemäß § 4 c Hessische Gemeindeordnung (HGO) soll die Gemeinde bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde entsprechend geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Dabei hat die Gemeinde ein weites Ermessen, da auch gemäß § 8 c HGO Kinder und Jugendliche als Vertreter (Sprecher) entsprechender Kinder- und Jugend-Initiativen in den Gemeindeorganen und ihren Ausschüssen und den Ortsbeiräten Anhörung-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden kann. Zu

  1. Die Einrichtungen des Bildungsdezernates und die städt. Kinderbetreuungseinrichtungen erfüllen als Bildungseinrichtungen ganz wesentlich die Forderungen des "Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland" (NAP): Chancengerechtigkeit durch Bildung. Die Grundlage hierfür bilden in diesen Einrichtungen eine verantwortungsbewusste Erziehung, Wertevermittlung und Partizipation, sowie vielfältige Projekte und Aktionen, und das Ermöglichen von Selbstbildungsprozessen. Der nationale Aktionsplan der Bundesregierung findet auch Eingang in die Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen, da seine Handlungsfelder mit Ausnahme der "Internationalen Verpflichtungen" den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit entsprechen. Das bedeutet, dass Bildung, Kinderschutz, Anti-Gewalt Programme, Gesundheitsförderung, Partizipation, Erhöhung von Teilhabe von Kindern aus vorwiegend unterprivilegierten Familien Bestandteile der Arbeit, der Konzepte und der Ziele dieser Einrichtungen sind. Partizipation ist ein Qualitätskriterium in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Umsetzung ist vielfältig und reicht zum Beispiel von dem Durchführen regelmäßiger Vollversammlungen bis hin zu dem Einrichten eines "Mädchenparlamentes" (Nachbarschaftsbüro Bockenheim - Mädchenarbeit) und der Beteiligung von Jugendlichen an der Planung "ihres" Jugendhauses (Jugendhaus Nied) Zu
  2. Dem Magistrat sind keine geförderten Initiativen der Bundesregierung in Frankfurt am Main bekannt. Zu
  3. Alle Einrichtungen, die partizipativ mit Kindern arbeiten: z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderbüro, Kommunales Jugendbildungswerk. Zu
  4. Neben den hauptamtlich tätigen Akteuren aus den pädagogischen Bereichen und der beteiligten städtischen Ämter sind dies u.a. ehrenamtlich Tätige wie Kinderbeauftragte und Mitglieder der Ortsbeiräte und der örtlichen Vereine. Die Einbindung der Kinder, Jugendlichen und der beteiligten Akteure erfolgt bspw. in den Partizipationsprojekten mit den Vereinen .discorso' und .Umweltlernen' in Form einer Bedarfsrecherche, einer gemeinsamen, demokratischen Planung und Festlegung sowie einer prozesshaften Mitsprache und Einbeziehung bei der Umsetzung der Projekte. Zu
  5. Die Einrichtung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII und in § 6 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) geregelt. Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Dabei ist u. a. festgelegt, dass die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder volljährig sein müssen (§ 6 Abs. 3 HKJGB). Eine etwaige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Arbeit des Jugendhilfeausschusses kann nur im Rahmen von § 71 SGB VIII und § 6 HKJGB erfolgen. Zu
  6. Das Kinderparlament Höchst und der Kinderrat Sindlingen arbeiten seit vielen Jahren im Bereich ihres Stadtteils. Sie entstanden im Nachgang zu einer Kinderanhörung des Kinderbüros im jeweiligen Stadtteil. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein längerfristiges Bestehen eines kinderpolitischen Gremiums mit dem Engagement der haupt- und ehrenamtlichen Akteure im Stadtteil, z.B. in den Einrichtungen, "steht und fällt". Die Sitzungen werden vom Frankfurter Kinderbüro koordiniert. An den jeweiligen Treffen nehmen die Kinderbeauftragten teil. So kann bei Bedarf eine Rückkopplung der Wünsche, Vorschläge in den Ortsbeirat bzw. zu den zuständigen städtischen Ämtern transportiert werden. An den Sitzungen des Kinderparlamentes in Höchst ist weiterhin ein Mitglied des Ortsbeirates regelmäßig vertreten. Die Resonanz auf die kinderpolitischen Gremien ist sehr positiv. Die Kinder werden in den beteiligten Einrichtungen (Kinderbetreuungs- und Freizeiteinrichtungen) als Delegierte gewählt. Es ist zumeist ein sehr begehrtes Amt. Die gewählten Kinderparlamentarier übernehmen gemeinsam mit den zuständigen Betreuerinnen und Betreuer dann die Rückkopplung der Ergebnisse aus den Treffen zu den Kindern in den Einrichtungen. Durch die Arbeit des Kinderparlaments und des Kinderrats im jeweiligen Stadtteil ist eine unmittelbare und die Lebenssituation der Kinder betreffende Einflussnahme möglich. Grundsätzlich ist das Kinderbüro bereit, weitere Kinderparlamente zu koordinieren. Zu
  7. Bei den Kinderanhörungen: "Kinder reden mit" arbeiten verschiedene Einrichtungen/Schulen mit den Kindern an für sie wichtigen Themen und Wünschen den jeweiligen Stadtteil betreffend. Die Ergebnisse werden dort vorbereitet und während der Kinderanhörung der Öffentlichkeit, den Eltern und Stadtteilpolitikern präsentiert. Je nach Anliegen der Kinder, können Veränderungswünsche kurz-, mittel- oder längerfristig, z. T. allerdings auch gar nicht erfüllt werden. Die Kinder erfahren, dass sich durch ihr Einmischen Dinge verändern lassen, aber auch, dass nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen können. Die 17 Kinderanhörungen, an denen jeweils zwischen 80 und 200 Kindern beteiligt waren, fanden bei allen Akteuren im Stadtteil durchweg positive Resonanz. In den letzten Jahren waren die favorisierten Themen: Spiel- und Aufenthaltsorte für Kinder, sichere Verkehrswege, Hundekot, Verschmutzung. Die letzte Kinderanhörung fand am 30.4.2009 im Stadtteil Harheim statt. Durch eine enge Kooperation zwischen den Kindereinrichtungen und der Grundschule können alle Kinder des Stadtteils ab 5 Jahren an einer Projektwoche mitarbeiten, die dann ihren Abschluss in einer Kinderanhörung findet. Die Kinder erhalten außerdem im Programm des HR-Kinderfunks ein Forum, ihre Anliegen zu präsentieren. Zu
  8. Die Bundesregierung betrachtet Partizipation und Mitentscheidung junger Menschen als tragende Elemente in Gesellschaft und Politik und als vorrangiges Instrument zur Förderung demokratischer Überzeugungen. (Aktionsplan - Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010 / Zwischenbilanz) Für die Umsetzung dieses Ziels haben die eingerichteten und gesetzlich verankerten Schülervertretungen eine wichtige Funktion. Die Arbeit der Schülervertretungen wird unterstützt von Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrern. Diese haben insbesondere die Aufgabe, die Schülervertretung und die Schülerschaft zu beraten und zu fördern sowie bei Unstimmigkeiten zwischen Schülervertretung und Schülerschaft einerseits und Schulverwaltung, Schulleitung oder Lehrerschaft andererseits zu vermitteln. Dies ist in § 122 Abs. 6 des Hessischen Schulgesetzes verankert, sodass an Schulen mit mindestens fünf Lehrerinnen und Lehrern der Schülerrat zu seiner Beratung eine Verbindungslehrkraft und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter wählen. Ein Kreis- oder Stadtschülerrat kann nach § 123 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes zu seiner Beratung bis zu drei Kreis- oder Stadtverbindungslehrkräfte wählen. Der Landesschülerrat wird nach § 124 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes von einem Landesbeirat beraten, dem in der Regel fünf Lehrkräfte angehören, die der Landesschülerrat in der Regel aus dem Kreis der Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer für die Dauer von zwei Schuljahren wählt. Der Landesschülerrat kann mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder ein Mitglied des Landesbeirats abwählen, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Dauer nicht mehr zu erwarten ist. Dies trifft insbesondere auf weiterführende Schulen zu, aber auch in Grundschulen werden viele Ansätze von Partizipation und Mitbestimmung umgesetzt, wie z.B. mit Bewertungsbögen von Nachmittagsangeboten. Gemäß § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche an denen für sie relevanten Entscheidungen gemäß ihrem Entwicklungsstand zu beteiligen. Im Rahmen der Leitlinien für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main, Stand 2005, ist diese gesetzliche Anforderung trägerübergreifend für den Bereich der Kindertagestätten als Ziele und Aufgaben konkretisiert. Aufgrund der unterschiedlichen zu betreuenden Altersgruppen, aber auch im Hinblick auf die verschiedenen Biographien ist es wichtig, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen über eine Methodenvielfalt verfügen, die es ihnen ermöglicht, auf die unterschiedlichen Partizipationsmöglichkeiten der Kinder differenziert einzugehen. Sowohl die ethnische Herkunft der Kinder als auch eine vorliegende Behinderung dürfen keine Ausschlussfaktoren für die Partizipation des Kindes darstellen. Der Morgen- oder Stuhlkreis, die Kinderkonferenz (alle Kinder), das Kinderparlament (ausgewählte Kinder) oder auch Partizipationsprojekte (z.B. Mitgestaltung des Speiseplans) sind nur einige der möglichen Beteiligungsmodelle. Gemeinsam ist diesen verschiedenen Beteiligungsmodellen
    • das Einbeziehen von Wünschen und Erwartungen von Kindern und Eltern z.B. durch Fragebögen und Interviews etc.,
    • dass die Beteiligung von den pädagogischen Fachkräften vorbereitet, moderiert und begleitet wird,
    • dass die Erwachsenen den Kindern ernsthafte Einflussnahme zugestehen und ein gleichberechtigter Dialog zwischen Kindern und Erwachsenen erfolgt,
    • dass eine Überprüfung dahingehend stattfindet, dass die Beteiligungsmodelle auch tatsächlich die Partizipation der Kinder fördern und
    • dass die Themen so gewählt sind, dass sie einen Bezug zur Lebenswelt der Kinder haben. Die Evaluation der Beteiligungsmodelle erfolgt durch die Einrichtungen vor Ort und wird nicht vom Magistrat erhoben. Bezüglich der Resonanz lässt sich sagen, dass diejenigen Einrichtungen, die die unterschiedlichen Beteiligungsmodelle in ihr Konzept integriert haben, eine gute Basis schaffen, um Kinder dabei zu unterstützen, demokratische Grundprinzipien zu erlangen bzw. ein demokratisches Handeln zu entwickeln. Zu
  9. Im Vorfeld einer Kinderanhörung werden alle Vereine, Einrichtungen, etc. per Plakat eingeladen. Eine Pressemitteilung weist auf die Veranstaltung hin. Die Einladungen zur Sitzung vom Kinderparlament Höchst werden an die Einrichtungen versandt. Ein spezieller Terminkalender und Dokumentation der Arbeit werden im eigens dafür angeschafften Schaukasten des Kinderparlamentes, der nahe dem Schaukasten des OBR 6 angebracht ist, veröffentlicht. Zu den Sitzungen vom Kinderrat Sindlingen werden die Kinder über die Einrichtungen eingeladen. Im Rahmen der Kinderrechte-Projekte und Besuche durch den Kinderrechte-Bus wird auf Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche hingewiesen. Zu den Spielplatzaktionswochen (SPATZ) werden Einrichtungen aus dem Stadtteil gezielt angesprochen. Die aktuellen Informationen des Kinderbüros auf www.frankfurter-kinderbuero.de werden derzeit überarbeitet. Dort wird danach wieder regelmäßig über die Termine, die Kinderbeteiligung betreffen, informiert und dazu eingeladen. Darüber hinaus sind auf den Seiten des Kinderbüros unter der Rubrik "Hallo Kinder" die Projekte des Kinderbüros speziell für Kinder dargestellt. Dort gibt es auch die Möglichkeit per E-Mail Kontakt aufzunehmen - in den Rubriken: das hat mich gefreut, geärgert, darum müsst ihr euch kümmern! Zu
  10. Ortsbeiratssitzungen finden in der Regel abends statt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sie für Kinder sehr langwierig bis langweilig sind. Bei Bedarf macht die Teilnahme zu speziellen Themen und Anliegen Sinn, eine regelmäßige Teilnahme jedoch nicht. Bewährt hat sich die parlamentarische Einrichtung von Kinderbeauftragten als Interessenvertretung der Kinder im Stadtteil. Diese besitzen in den Sitzungen des Ortsbeirates ein generelles Rederecht zu Kinder betreffenden Fragen bzw. erstatten in einigen Ortsbezirken regelmäßig Bericht hierzu. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die inhaltlichen Schwerpunkte in der Arbeit der Kinderbeauftragten liegen insbesondere bei der direkten Einbeziehung von Kindern, um deren Lebenssituation im Stadtteil unmittelbar auf deren Erfahrungshintergrund zielgenauer verbessern zu können. Die Frankfurter Kinder können sich somit mit ihren Ideen, aber auch auftretenden Problemen, direkt an die Kinderbeauftragten wenden. Weiterhin suchen die Kinderbeauftragten das direkte Gespräch mit Eltern und die enge Kooperation mit den Kindereinrichtungen im Stadtteil, sowie dem Frankfurter Kinderbüro als Geschäftsstelle der Kinderbeauftragten, was eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Kinderlobby ist. Zu
  11. Seit 2005 finden schwerpunktmäßig durch das Kinderbüro Einführungsveranstaltungen und vertiefend hierzu Projekte zu den Kinderrechten in Frankfurter Grundschulen statt. In der Einführung lernen die Schülerinnen und Schüler einige wichtige Kinderrechte kennen (Recht auf gewaltfreie Erziehung, gegen Diskriminierung, Recht auf Spiel, Erholung, gesundes Leben etc.). Die Kinder knüpfen hier an ihre eigene Lebenssituation an, entwickeln Ideen und neue Betätigungsfelder. Darüber hinaus erhalten sie in diesen Veranstaltungen altersgemäße Informationen zu Hilfsangeboten bei verschiedenen Problemlagen, sowie umfassende Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten. In den Projekten (3 Tage pro Woche oder 3 Wochen lang an je einem Tag) zu unterschiedlichen und von den Lehrkräften als notwendig erachteten Kinderrechten wird theater- oder kulturpädagogisch mit Fachkräften in den Schulklassen gearbeitet; die SchülerInnen erhalten hierüber die Möglichkeit, gewonnene neue Einsichten zu vertiefen und im besten Fall eingeschliffene Verhaltensweisen zu reflektieren und/oder zu verändern (z. B. bei dem Kinderrecht: "Kein Kind darf wegen seiner Hautfarbe, Sprache, Religion... benachteiligt werden"). Ein weiteres Projekt des Kinderbüros ist das Erarbeiten und Erstellen eines "KlassensprecherInnen-Leitfadens" für Grundschülerinnen und -schüler. Hierüber lernen Schülerinnen und Schüler sich auseinanderzusetzen, was ernsthafte und sinnvolle Beteiligungsmöglichkeiten von Klassensprecherinnen und -sprechern sind oder sein sollten. Mit dem Kinderrechte-Bus "Frankie-mobil" besucht das Kinderbüro ebenfalls die Frankfurter Grundschulen; Ziel ist es, Stimmungen, aber auch Wünsche von Kindern aufzunehmen und das Kinderbüro als deren Interessenvertretung im Bewusstsein der Kinder zu verankern. Insgesamt wurde zu der Thematik "Kinderrechte" in ca. 45 Grundschulen gearbeitet; ca. 11.000 Frankfurter Grundschüler erreichte das Frankfurter Kinderbüro durch den Kinderrechte-Bus und die Kinderrechte-Projekte in den Schulklassen. Im Rahmen der SPATZ-Projekte (Spielplatzaktionswochen), in denen unter Beteiligung der Kinder Spielplätze umgestaltet werden, sind oftmals auch Schulklassen sehr aktiv. Diese werden sowohl in die Planung als auch in die eigentliche bauliche Umsetzung partizipativ mit einbezogen. Im Rahmen der Planung werden demokratische Prozesse eingeübt und Kinder erfahren, dass es sich lohnt, sich einzumischen. Diese Projekte des Kinderbüros werden stets weiterentwickelt und in aktuelle Diskussionen (siehe "Für ein Kindergerechtes Deutschland", BMFSFJ) eingebunden. Das Thema der Kinderrechte wird auf der Arbeitsebene kontinuierlich und nachhaltig bearbeitet und darf bereits als implementiert gelten. Der Magistrat hält alle möglichen Formen, die Kinderrechte und -beteiligung zum Thema haben, im Rahmen der Schulen für sinnvoll. Dies kann in Form von Projektwochen oder -tagen geschehen, aber auch in eine konsequente Einbindung in den Unterricht. In vielen Schulen stehen, wie in Punkt 8 beschrieben, für diese Thematik Verbindungslehrer zur Verfügung. Zu
  12. Die Stadt Frankfurt ist durch das Kinderbüro in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Kinder- und Jugendbeteiligung in Hessen des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit vertreten. Hier werden regelmäßig landesweit neue Projekte zur Kinder- und Jugendbeteiligung vorgestellt und diskutiert. Für eine Großstadt wie Frankfurt am Main sinnvolle Anregungen werden dabei aufgenommen, über unterschiedliche Gremien kommuniziert und in die tägliche Arbeitspraxis transformiert. Zu
  13. Auf Grund der langjährigen Erfahrungen hält das Kinderbüro die Einführung spezieller parlamentarischer Planspiele für Kinder nicht für kindgerecht. Selbst für Erwachsene sind manche Wege von der Idee bis zu einer parlamentarischen Entscheidung oft nicht nachvollziehbar. Kinder lernen demokratische Strukturen besser zu verstehen, wenn sie in dem Beteiligungsprozess selbst aktiv sind. So können sie die Phasen von der Anfrage bis zur Antwort selbst mit verfolgen. Wenn eine Veränderung eintritt, ist das ein echtes Erfolgserlebnis. Die Kinder erkennen, dass sich Einmischen lohnt und eine konkrete Verbesserung mit sich bringen kann. Ergänzend dazu ist ein geführter Besuch im Frankfurter Römer mit einer angeleiteten Debatte zum Üben zu empfehlen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2009AA 783Politische Beteiligung von Kindern und JugendlichenSTVV-Anfrage · FDP
  2. 19. Juni 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 542Politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf24 Beratungen
OBR 2
Sitzung 36 · 24.08.2009
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 38 · 24.08.2009
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 36 · 25.08.2009
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 35 · 25.08.2009
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 35 · 25.08.2009
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 34 · 25.08.2009
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 34 · 25.08.2009
TO I, TOP 34
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 542 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 35 · 25.08.2009
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 34 · 26.08.2009
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 34 · 27.08.2009
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 28.08.2009
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 33 · 28.08.2009
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 33 · 31.08.2009
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 34 · 31.08.2009
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 33 · 31.08.2009
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

OBR 4
Sitzung 34 · 01.09.2009
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 34 · 03.09.2009
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 33 · 03.09.2009
TO I, TOP 53
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 542 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

OBR 3
Sitzung 36 · 03.09.2009
TO II, TOP 10
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 542 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 22 · 14.09.2009
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 16
Sitzung 35 · 22.09.2009
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 01.10.2009
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 34 · 01.10.2009
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 542 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 35 · 05.11.2009
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 542 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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