Fläche für den Gemeinbedarf, Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.09, § 6712
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 541
Betreff: Fläche für den Gemeinbedarf, Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.09, § 6712 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 2057 - OA 199/12 OBR 14 - Zwischenzeitlich hat ein Ortstermin mit allen beteiligten Personen stattgefunden. Das Gelände eignet sich hervorragend zum Spielen durch Kinder, indem eigene Grenzen und Möglichkeiten zu entdecken sind. Das Gelände stellt somit eine Ergänzung zum Schulhof dar und macht eine kindgemäße Bewegungserfahrung möglich. Spielen mit Naturmaterialien, Natur entdecken und erkunden sollen hier im Vordergrund stehen. Damit das Gelände durch die Schule und dem Kinderzentrum genutzt werden kann, wurden folgende Punkte festgelegt: - Die Beteiligten waren sich einig, dass nicht die ganze Fläche (Flur 5, Flurstück 466/1) für die Nutzung der beiden Einrichtungen geeignet ist, sondern nur ein Bereich von ca. 30m Tiefe. - Das Gelände muss aus Verkehrssicherheitsgründen zum Bach hin abgezäunt werden und zwar über die ganze Breite (ca. 56 m). Das Hochbauamt wird mit der Kostenschätzung der Zaunanlage beauftragt. - Das Gelände soll in die Liegenschaftsverwaltung des Stadtschulamts übertragen werden, da das Gelände vorzugsweise durch die Betreuung an der Schule genutzt werden soll. - Mit dem Verein Umweltlernen Frankfurt e.V. wird das Gelände naturnah hergerichtet. Kosten hierfür ca. 5.000 bis 8.000 €. - Das Gelände wird als naturnahes Spielgelände genutzt, anfallende Pflegearbeiten werden durch die Betreuung an der Schule, sowie Elternaktionstagen durchgeführt. - Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Geländes liegt bei der Betreuung an der Schule (Hort und ESB). - Das Gelände steht auch für eventuelle Unterrichtszwecke der Schule zur Verfügung. - Geprüft wir zurzeit von Seiten des Kinderzentrums, ob bereits eine vorherige Nutzung des Geländes auf der Basis eines "Ausfluges" ohne Zaun genutzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2012OFOF 70/14Fläche für den Gemeinbedarf Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.09, §.6712Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Mai 2012OAOA 199Fläche für den Gemeinbedarf, Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.09, §.6712Anregung
- 7. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 541Fläche für den Gemeinbedarf, Flur 5, Flurstück 466/1 - Gemarkung Harheim hier: Schulerweiterungsfläche gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.09, § 6712Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER; 1 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)