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Bauaufsicht (1): Vorgartensatzung

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.12.2019, B 528

Betreff: Bauaufsicht (1): Vorgartensatzung Vorgang: A 557/19 FRANKFURTER Zu 1.: Die Prüfung der Vorgartensatzung ist Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens und wird insofern im gesamten Baugenehmigungsverfahren thematisiert. Nach bestehender Rechtslage ist der Bauleiter verpflichtet, mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung die rechtskonforme Bauausführung zu bestätigen. Das schließt auch die Freiflächengestaltung ein. Wenn der Magistrat feststellt, dass der Bauleiter in dieser Hinsicht unrichtige Angaben gemacht hat, wird die Herstellung der rechtmäßigen Zustände verfügt sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geprüft. Die umfassende behördliche Schlussabnahme eines Bauvorhabens ist in der Hessischen Bauordnung nicht vorgesehen.

Zu 2.: Grundsätzlich prüft der Magistrat die Einhaltung der Vorgartensatzung flächendeckend nach Stadtteilen. Sofern der Magistrat Kenntnis von Verstößen außerhalb der überprüften Stadtteile erhält, prüft er die Möglichkeit des Einschreitens im Einzelfall auch außerhalb der flächendeckenden Überprüfung.

Zu 3.: Wie bereits unter Frage 1 ausgeführt, ist eine behördliche Schlussabnahme nicht vorgesehen. Die Durchführung und der Umfang von Bauzustandsbesichtigungen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsicht. In Frankfurt werden Bauzustandsbesichtigungen für Regelbauten in der Regel vor Bezugsfertigkeit durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Freiflächengestaltung regelmäßig noch nicht abgeschlossen. Insofern wäre die skizzierte Vorgehensweise kein geeignetes Instrument.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2019AA 557Bauaufsicht (1): VorgartensatzungSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 20. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 528Bauaufsicht (1): Vorgartensatzung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 528 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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