Bauaufsicht (1): Vorgartensatzung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 20.12.2019, B 528
Betreff: Bauaufsicht (1): Vorgartensatzung Vorgang: A 557/19 FRANKFURTER Zu 1.: Die Prüfung der Vorgartensatzung ist Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens und wird insofern im gesamten Baugenehmigungsverfahren thematisiert. Nach bestehender Rechtslage ist der Bauleiter verpflichtet, mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung die rechtskonforme Bauausführung zu bestätigen. Das schließt auch die Freiflächengestaltung ein. Wenn der Magistrat feststellt, dass der Bauleiter in dieser Hinsicht unrichtige Angaben gemacht hat, wird die Herstellung der rechtmäßigen Zustände verfügt sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geprüft. Die umfassende behördliche Schlussabnahme eines Bauvorhabens ist in der Hessischen Bauordnung nicht vorgesehen.
Zu 2.: Grundsätzlich prüft der Magistrat die Einhaltung der Vorgartensatzung flächendeckend nach Stadtteilen. Sofern der Magistrat Kenntnis von Verstößen außerhalb der überprüften Stadtteile erhält, prüft er die Möglichkeit des Einschreitens im Einzelfall auch außerhalb der flächendeckenden Überprüfung.
Zu 3.: Wie bereits unter Frage 1 ausgeführt, ist eine behördliche Schlussabnahme nicht vorgesehen. Die Durchführung und der Umfang von Bauzustandsbesichtigungen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsicht. In Frankfurt werden Bauzustandsbesichtigungen für Regelbauten in der Regel vor Bezugsfertigkeit durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Freiflächengestaltung regelmäßig noch nicht abgeschlossen. Insofern wäre die skizzierte Vorgehensweise kein geeignetes Instrument.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2019AA 557Bauaufsicht (1): VorgartensatzungSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 20. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 528Bauaufsicht (1): VorgartensatzungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)